Erläuterungen
und Begründungen:
Im Sommer dieses
Jahres wurde im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion mehrerer Partner eine Alkohol-
und Tabaktestkaufaktion unter dem Motto
„Hier gibt’s für Kids nichts zu holen! Kein Alkohol und Tabak für Jugendliche.“
durchgeführt.
Hintergrund der Aktion war die Überwachung des gewerblichen Jugendschutzes.
Das Jugendschutzgesetz regelt unter anderem den Verkauf von
alkoholischen Getränken und Tabak an Jugendliche. Branntweinhaltiger Alkohol
und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere
alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter
sechzehn Jahren. Die Einzelhändler sind verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter
der Kinder und Jugendlichen durch Vorlage eines Ausweisdokuments zu prüfen.
Verkauft ein Händler Alkohol und Tabak unrechtmäßig an Kinder und Jugendliche,
begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Trotz dieser eindeutigen Vorschriften kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Alkohol und Tabak unrechtmäßigerweise an Kinder und Jugendliche verkauft wird. Mit der Aktion „Hier gibt’s für Kids nichts zu holen! Kein Alkohol und Tabak für Jugendliche“ sollten die Aspekte -Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzes und Schaffung eines Bewusstseins für die Notwendigkeit der Einhaltung des Jugendschutzes - sinnvoll verknüpft werden.
Initiatoren und
Kooperationspartner waren verwaltungsseitig das Ordnungsamt und das
Amt für Jugend, Schule und Sport sowie als externe Partner
die Suchtberatung der SPE Mühle e.V., die Polizei Mettmann, Abt. Prävention und
das Jugendparlament. Die Polizei Hilden und der Hildener Kinderschutzbund wurden
als Ratgeber mit einbezogen.
Rechtsgrundlage
Im Vorfeld der Aktion wurde die Rechtslage umfassend
geprüft.
Das Ministerium Generationen,
Familie, Frauen und Integration (MGFFI NRW) teilte auf Anfrage der
Bezirksregierung Köln mit, dass unter der Aufsicht der zuständigen
Ordnungsbehörde mit Minderjährigen durchgeführte Testkäufe ein geeignetes
Mittel zur beweissicheren Feststellung eines Verstoßes gegen die Altersgrenzen
des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkohol, Tabakwaren (...) in der
Öffentlichkeit seien. Die Ordnungsbehörden könnten demnach autonom im Rahmen
ihrer Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§28 JuSchG entscheiden, ob sie minderjährigen Testkäufer einsetzen. Es sei
sicherzustellen, dass den Jugendlichen keine Möglichkeit zum Konsum der
erworbenen Produkte gegeben werde (vgl. Schreiben der obersten Landesjugendbehörde
an die Bezirksregierung Köln zu Testkäufen mit Jugendlichen vom 22.04.09).
Auch
wurde eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft
Kinder- und Jugendschutz (AJS)
NRW eingeholt, die ebenfalls die Rechtmäßigkeit des beabsichtigten
Vorgehens bestätigte.
Information der Öffentlichkeit
und der Gewerbetreibenden im Vorfeld der Testkäufe
Die Vorstellung der Aktion bei
einer Pressekonferenz mit der örtlichen Presse am 10.05.10 bildete den Auftakt
der Testkäufe.
Die Öffentlichkeit, die Händler
inbegriffen, erfuhren von der geplanten Aktion der Stadt Hilden zunächst über
die Presse “Hier gibt’s für Kids nichts zu holen. Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche!”
Zusätzlich erhielten alle
Verkaufsstellen ein Infopaket mit
·
Plakat
der Aktion, auf der Rückseite aufgedrucktes Jugendschutzgesetz
·
Anschreiben
des Ordnungsamtes mit Ankündigung der Testkäufe
·
Alterskontrollscheibe
zur Ermittlung des Alters der Käufer.
Diese Infopakete wurden
persönlich an alle Verkaufsstellen in Hilden durch das Ordnungsamt und die Koordinatorin beim Amt für Jugend,
Schule und Sport übergeben.
Die jugendlichen
Testkäufer/innen
Insgesamt konnten 5
Testkäuferinnen und Testkäufer im Alter von 14 – 17 Jahren für die Aktion
gewonnen werden. Die Jungen und Mädchen waren von der Wichtigkeit und
Richtigkeit der Aktion überzeugt und melden sich auf freiwilliger Basis.
Die Eltern erklärten sich
schriftlich mit der Teilnahme einverstanden und wurden in einem persönlichen
Informationsgespräch über den Ablauf der Testkäufe und das weitere Procedere informiert.
Die Teilnahme an dem
Informationsabend war verpflichtend für den Einsatz als Testkäufer. Sämtliche Erläuterungen erhielten die Familien im
Nachgang zusammengefasst per Post.
Alle Initiatoren und
Kooperationspartner waren vor Ort und standen für Fragen zur Verfügung.
Ergänzt wurde die Information
durch eine Schulung für die jugendlichen Testkäufer. Hier erhielten die
Testkäufer Anweisungen, wie sie sich bei den Testkäufen verhalten sollen.
Fragen wurden geklärt und der genaue Ablauf der Testkäufe wurde besprochen.
Die Testkäufe
Alle in Hilden ansässigen
Gewerbetreibenden, die Alkohol und Tabak im Angebot haben, wurden von den
Testkäufern aufgesucht, bzw. sollen noch aufgesucht werden. Dies sind in Summe ca.
60 Einzelhändler, bestehend aus Kiosken, Tankstellen, Supermärkten, Discountern,
Getränkemärkten und Bioläden.
Eingekauft wurden alkoholische Getränke und Tabakwaren.
Getestet wurde im Team von ein
bis zwei Testkäuferinnen, ein bis zwei Ordnungsamtmitarbeitern und einem
Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, der zur Betreuung der Jugendlichen
während der Testkäufe eingesetzt wurde.
Der Einsatz der Testkäufer fand nicht in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld statt.
Die Testkäufer waren verpflichtet, keine unwahrheitsgemäßen Altersangaben zu machen. Sie mussten gültige Ausweispapiere mitführen und diese auf Verlangen des Verkäufers vorzeigen. Das Verkaufspersonal durfte keinesfalls unter Druck gesetzt werden.
Sofern ein Kauf vollzogen wurde, erfolgt die sofortige Abgabe der gekauften Ware an die anwesende Fachkraft des Ordnungsamtes. Diese führen eine Rückumwandlung des Einkaufs durch und verhängt ein Bußgeld.
Im Falle der korrekten Einhaltung des Jugendschutzes gaben die Fachkräfte eine positive Rückmeldung über den durchgeführten Testkauf und ermutigten die Händler, sich weiterhin gemäß der Jugendschutzbestimmungen zu verhalten.
Ein Einsatz wurde vom WDR Fernsehen begleitet, wobei die Jugendlichen unkenntlich gemacht wurden.
Ergebnisse
Die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der bisherigen Testkäufe fand mittels einer weiteren Pressekonferenz am 16.09.2010 statt.
Im Zeitraum von Mai bis Juli 2010 sind etwas mehr als die Hälfte der Gewerbetreibenden aufgesucht worden.
Kontrollen |
Kioske |
Supermärkte |
Tankstellen |
Getränke-handel |
29 |
15 |
7 |
5 |
2 |
Keine Verstöße |
10 |
3 |
1 |
1 |
Verstöße |
5 |
4 |
4 |
1 |
Verstöße in % |
33% |
57% |
80% |
50% |
Von den 29
kontrollierten Verkaufsstellen verstießen 14 gegen das Jugendschutzgesetz
(48%). In diesen 14 Fällen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, davon 10
wegen des Verkaufes von Alkohol und 4 wegen des Verkaufes von Tabakwaren. Die
Höhe der Bußgelder liegt bei erstmaligem Verstoß zwischen 200 € und 500 €.
Zehn Bußgelder
wurden bereits gezahlt, zwei Einsprüche liegen der Staatsanwaltschaft vor und
werden somit vor dem Amtsgericht zur Verhandlung gelangen. Zwei Verfahren sind
noch offen.
Interessanterweise
ließ sich feststellen, dass in einigen Fällen der Ausweis der Jugendlichen
verlangt und kontrolliert wurde und diesen trotzdem Alkohol oder Zigaretten
verkauft wurde.
Evaluierung
und weitere Maßnahmen
1. Fortsetzung der Aktion nach dem bisherigen Konzept mit dem Ziel, den Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche deutlich zu reduzieren.
2. Zusammenarbeit des Amtes für Jugend, Schule und Sport mit den weiterführenden Schulen. Kooperation mit der Drogen- und Suchtberatung der SPE Mühle e.V. und der Präventionsstelle der Polizei Mettmann. Ziel soll sein, Schülerinnen, Schüler und auch ihre Eltern zu erreichen sowie über den richtigen Umgang mit Alkohol und anderen Suchtmitteln zu informieren und zu beraten.
3. Verwendung der eingenommenen Bußgelder, um weitere Präventionsmaßnahmen zum Thema Sucht für Jugendliche zu entwickeln.
Der Einbezug von jugendlichen "Beratern" bei der Konzeption soll die Jugendlichen u.a. anregen, sich kritisch(er) mit dem Thema zu beschäftigen.
Horst Thiele