Betreff
Errichtung eines Technikraumes im städt. Helmholtz- Gymnasium
Vorlage
WP 04-09 SV 51/113
Aktenzeichen
III/51 em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Mittel für die Ausstattung eines Technikraumes im städt. Helmholtz- Gymnasium in Höhe von 22.000,00 € im Haushalt des Jahres 2006 zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des bereits geplanten Neubaues eines Pavillons an dieser Schule die notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und dort die Einrichtung des Technikraumes zu realisieren.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden ist basierend auf den Regelungen in § 78 ff des Schulgesetzes für das Land NRW

-SchulG- Träger von 15 städtischen Schulen in Hilden. Hierzu zählt das Helmholtz- Gymnasium Am Holterhöfchen.

Als Schulträger ist die Stadt verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Dies fordert § 79 Abs. 1 des  SchulG. Welcher Standard beziehungsweise welche Einrichtung als erforderlich zu betrachten ist, regelt im Ergebnis das Ministerium für Schule und Weiterbildung in NRW auf Basis des ehemaligen Schulverwaltungsgesetzes mit seinem Erlass vom 19.10.1995.

Für Schulen, die die Sekundarstufe I anbieten, ist die Einrichtung von zwei Technikräumen grundsätzlich vorgesehen. Insbesondere für diese Räume ist allerdings „..der Bedarf im Einzelfall zu prüfen…“.

 

Im Zuge der Neuausstattung des Technikraumes der Wilhelm- Fabry- Realschule  wurden die dort ausgemusterten Werkbänke im Keller des Gymnasiums aufgestellt und als Experiment der Schule im Rahmen des sonstigen naturwissenschaftlichen Unterrichts zur Verfügung gestellt. Bereits im Jahre 2004 hat der zuständige Fachlehrer, Herr Dr. Pleschinger, gebeten, die Ausstattung zu vervollständigen und die Räumlichkeiten herzurichten. Mit der Schulleitung wurde vereinbart, aus Kostengründen die Entwicklung im Bereich Technikunterricht zu beobachten und nur weitere Mittel zu investieren, wenn die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern Erfolg versprechend und auf Dauer angelegt ist.

Nach Aussage der Schulleitung hat sich der Technikunterricht inzwischen in der Schule durchgesetzt.  Diese Auffassung teilt die Verwaltung, insbesondere weil Projekte der Schule bereits erfolgreich abgeschlossen wurden. Herausragend ist die Leistung einer Schülergruppe, die im Unterricht einen mit Brennstoffzellen betriebenen Roller herstellte. Im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ erhielt die Schule für diese Leistung im Bereich Technik den zweiten Platz.

Ohne an dieser Stelle erneut auf die Ergebnisse der PISA- Studien zu verweisen, handelt sich um eine lohnende Investition in die Bildung der Schülerinnen und Schüler des städtischen Gymnasiums, hier angemessene Arbeitsbedingungen für den Technikunterricht zu schaffen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Schule beabsichtigt, das Fach Technik für die Stufen 9 und 10 im Rahmen des Differenzierungsunterrichts einzuführen.

 

Da der Kellerraum in der jetzigen Ausstattung aus Sicherheitsgründen für Unterricht nicht geeignet ist, müsste dieser mit erheblichem Aufwand aus- bzw. umgebaut werden (Fluchtwege, angemessene Beleuchtung,  Rutsch hemmender Bodenbelag, verschiedene Anschlüsse etc.).

 

In diesem Zusammenhang bietet sich die Nutzung eines Klassenzimmers in dem neu zu erstellenden Pavillon an. Die Versorgung dieses Raumes mit den notwendigen Anschlüssen und Ausstattungsmerkmalen ist erheblich günstiger als der Kellerumbau, da nach Auskunft des Amtes für Gebäudemanagement die zur Verfügung stehenden Mittel für den Neubau ausreichen dürften, diese Zusatzleistung  zu erbringen.

Lediglich die Einrichtungskosten von 22.000,00 €

wären zusätzlich zu veranschlagen.

 

Durch die Belegung dieses Raumes als Technikraum verliert die Schule einen Klassenraum. Nach Auffassung der Schulleitung ist dieser Verlust durch den Gewinn des Technikraumes zu verkraften und kann durch geschickte Belegung der übrigen Klassen- und Kursräume kompensiert werden.

 

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten

22.000,00 €                           

 

Folgekosten: keine                

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

2006

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer