Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, die Mittel für die Ausstattung eines Technikraumes
im städt. Helmholtz- Gymnasium in Höhe von 22.000,00
€ im Haushalt des Jahres 2006 zur Verfügung zu stellen und beauftragt die
Verwaltung, im Rahmen des bereits geplanten Neubaues eines Pavillons an dieser
Schule die notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und dort die
Einrichtung des Technikraumes zu realisieren.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden ist basierend auf den
Regelungen in § 78 ff des Schulgesetzes für das Land NRW
-SchulG- Träger von 15 städtischen Schulen in
Hilden. Hierzu zählt das Helmholtz- Gymnasium Am Holterhöfchen.
Als Schulträger ist die Stadt verpflichtet,
die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen
Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen
und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Dies fordert § 79 Abs. 1
des SchulG. Welcher Standard
beziehungsweise welche Einrichtung als
erforderlich zu betrachten ist, regelt im Ergebnis das Ministerium für
Schule und Weiterbildung in NRW auf Basis des ehemaligen Schulverwaltungsgesetzes
mit seinem Erlass vom 19.10.1995.
Für
Schulen, die die Sekundarstufe I anbieten, ist die Einrichtung von zwei
Technikräumen grundsätzlich vorgesehen. Insbesondere für diese Räume ist allerdings „..der Bedarf im Einzelfall
zu prüfen…“.
Im Zuge der Neuausstattung des Technikraumes
der Wilhelm- Fabry- Realschule wurden
die dort ausgemusterten Werkbänke im Keller des Gymnasiums aufgestellt und als
Experiment der Schule im Rahmen des sonstigen naturwissenschaftlichen
Unterrichts zur Verfügung gestellt. Bereits im Jahre 2004 hat der zuständige
Fachlehrer, Herr Dr. Pleschinger, gebeten, die Ausstattung zu vervollständigen
und die Räumlichkeiten herzurichten. Mit der Schulleitung wurde vereinbart, aus
Kostengründen die Entwicklung im Bereich Technikunterricht zu beobachten und
nur weitere Mittel zu investieren, wenn die Arbeit mit den Schülerinnen und
Schülern Erfolg versprechend und auf
Dauer angelegt ist.
Nach Aussage der Schulleitung hat sich der
Technikunterricht inzwischen in der Schule durchgesetzt. Diese Auffassung teilt die Verwaltung,
insbesondere weil Projekte der Schule bereits erfolgreich abgeschlossen wurden.
Herausragend ist die Leistung einer Schülergruppe, die im Unterricht einen mit
Brennstoffzellen betriebenen Roller herstellte. Im Rahmen des Wettbewerbs „Jugend forscht“ erhielt die Schule für diese
Leistung im Bereich Technik den zweiten Platz.
Ohne an dieser Stelle erneut auf die
Ergebnisse der PISA- Studien zu verweisen, handelt sich um eine lohnende
Investition in die Bildung der Schülerinnen und Schüler des städtischen Gymnasiums,
hier angemessene Arbeitsbedingungen für den Technikunterricht zu schaffen. Dies
auch vor dem Hintergrund, dass die Schule beabsichtigt, das Fach Technik für
die Stufen 9 und 10 im Rahmen des Differenzierungsunterrichts einzuführen.
Da der Kellerraum in der jetzigen Ausstattung
aus Sicherheitsgründen für Unterricht nicht geeignet ist, müsste dieser mit
erheblichem Aufwand aus- bzw. umgebaut werden (Fluchtwege, angemessene
Beleuchtung, Rutsch hemmender
Bodenbelag, verschiedene Anschlüsse etc.).
In diesem Zusammenhang bietet sich die
Nutzung eines Klassenzimmers in dem neu zu erstellenden Pavillon an. Die
Versorgung dieses Raumes mit den notwendigen Anschlüssen und Ausstattungsmerkmalen
ist erheblich günstiger als der Kellerumbau, da nach Auskunft des Amtes für Gebäudemanagement
die zur Verfügung stehenden Mittel für den Neubau ausreichen dürften, diese
Zusatzleistung zu erbringen.
Lediglich die Einrichtungskosten von 22.000,00 €
wären zusätzlich zu veranschlagen.
Durch die Belegung dieses Raumes als
Technikraum verliert die Schule einen Klassenraum. Nach Auffassung der
Schulleitung ist dieser Verlust durch den Gewinn des Technikraumes zu
verkraften und kann durch geschickte Belegung der übrigen Klassen- und
Kursräume kompensiert werden.
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten 22.000,00 € Folgekosten: keine |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr 2006 |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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