Beschlussvorschlag:
„ Der Ausschuss für Schule,
Sport und Soziales nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung in Hilden zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen
Verfahren zu.
Er beschließt, zur Vorbereitung der
Schulentwicklungsplanung eine Arbeitsgruppe einzurichten, der neben den
zuständigen Verwaltungsvertretern, Schulaufsichtsbeamten und Schulvertretern
jeweils ein Mitglied jeder Ratsfraktion angehört. Es sind entsprechende
Stellvertreter zu benennen.
Es werden folgende Mitglieder und Stellvertreter für
die Fraktionen benannt:
Fraktion
ordentliches Mitglied Stellvertreter
CDU
SPD
BA
Grüne
FDP
dUH
Erläuterungen und Begründungen:
Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung
1. Kommunale
Ausgangssituation
1.1
Rechtliche Grundlagen
Die Schulentwicklungsplanung ist die sachbezogende
Bereitstellung von Planungsdaten zum Ziel einer sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit
Bildungsangeboten. Gemäß § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden,
sofern sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, „zur Sicherung
eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs-
und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den
Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu
betreiben.“
Schulen und Schulstandorte sind unter
Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische
Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen
wahrgenommen werden können.
Folgende
Mindestanforderungen werden an die Schulentwicklungsplanung
gestellt:
- das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen,
Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und
Schulstandorten,
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das
ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden
Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
- die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen,
Schularten und Schulstandorten.
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens
(Errichtung, Änderung, Auflösung von Schulen) ist die Schulentwicklungsplanung
anlassbezogen darzulegen.
Die Gemeinden sind verpflichtet, durch
schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu
gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind
folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die
Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen
aufzuzeigen.
Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen
Schulangebotes, d.h. eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Sicherstellung
von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen. Mit der Übertragung der Planungskompetenz
wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich
Rechnung getragen. Der Schulträger wird auf diese Weise in die Lage versetzt
bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der
spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen.
1.2
Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung
Der Schulentwicklungsplan hat das Ziel, unter
Beachtung der geltenden bildungspolitischen Ziele Grundlagen und
Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsorientierten
Schulangebotes in Hilden als Schulträger aufzuzeigen. Einfluss auf die
Schulentwicklungsplanung hat nicht nur eine Vielzahl von Schulvorschriften,
sondern auch kommunale Planungen und Entwicklungsvorstellungen sowie sonstige
Rahmenbedingungen wie z.B. die demographische Entwicklung. Bereits heute ist
abzusehen, dass mittel- bis langfristig von einem Rückgang der Schülerzahlen
auszugehen ist.
Schwerpunkt der Schulentwicklungsplanung sind
der vorzuhaltende Schulraum für die einzelnen Schulen und die
schulorganisatorischen Maßnahmen, die sich möglicherweise durch den prognostizierten
Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der Bevölkerungsprognose für Hilden ergeben
unter Beachtung des veränderten Übergangsverhaltens. Entscheidenden Einfluss
auf die Schulentwicklungsplanung hat auch die derzeitig kontrovers geführte
Diskussion um die zukünftige Gestaltung und Optimierung des Schulsystems sowie
die angespannte Haushaltssituation sowohl auf Landes- als auch auf
Kommunalebene.
2. Inhalt der Schulentwicklungsplanung
2.1
Leistungsbeschreibung
Die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung soll die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der
Schulangebote in Hilden unter Berücksichtigung der örtlichen wie auch der
rechtlichen Rahmenbedingungen untersuchen. Mit den Berechnungen zur zukünftigen
Schülerzahlenentwicklung und Schulraumsituation, den Aussagen zur Versorgungs-
und Tragfähigkeit des gegenwärtigen und zukünftigen Schulbestandes und den
Empfehlungen zur Sicherung und weiteren Entwicklung leistungsfähiger
Schulangebote soll der Schulentwicklungsplan Entscheidungs- und Handlungsspielräume
aufzeigen, die die Stadt Hilden in die Lage versetzt, in die sich abzeichnenden
Entwicklungen steuernd und gestaltend einzugreifen. Im Hinblick auf mögliche
weitere investive Entscheidungen muss sich die Stadt Hilden auch auf eine
Prognose der längerfristigen Schülerzahlentwicklung stützen können. Die
Schulentwicklungsplanung hat letztlich das Ziel, schulfachlich und pädagogisch
abgestimmte Angebotsstrukturen mit
Kosten minimierenden Raumproblemlösung für den Schulträger zu entwickeln.
Anbetracht der längerfristig rückläufigen
Schülerzahlen muss unter Berücksichtigung von Wanderungsbewegungen und des Bildungsverhaltens
der Eltern dafür Sorge getragen werden, eine wohnortnahe und zugleich optimale
Versorgung mit Bildungs- und Abschlussangeboten langfristig sicherzustellen.
Die Ausstattung der Kommune mit schulischen Angeboten stellt ebenso wie kulturelle,
Sport- und soziale Angebote einen wichtigen Standortfaktor dar.
Elternwille, Trag- und Versorgungsfähigkeit
der Schulangebote und kommunale Interessenslagen müssen in der Balance gehalten
werden. Dies verlangt nach einer planerischen Vorsorge von zunehmender
Komplexität. Bei dieser Aufgabe handelt es sich vorrangig darum, Anhand der
zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen und den absehbaren Entwicklungen müssen
Schulstandorte, Schulangebote und Schulgebäude in den erforderlichen und
vertretbaren Größenordnungen sowie Ausstattungen gesichert werden.
Die Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung muss nicht nur Berechnungen zur mittelfristigen Schülerzahlenentwicklung
sondern auch im Hinblick auf mögliche investive Entscheidungen und die damit
verbundenen Erfordernisse im Planungsverfahren auch eine Prognose der
längerfristigen Schülerzahlenentwicklung bis zum Schuljahr 2016 / 2017
enthalten. Hier greifen letztlich Stadt- und Schulentwicklungsplanung
ineinander. Die Basisdaten hierfür liegen aufgrund der im Jahre 2004
fortgeschriebenen Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden bereits vor.
Neben der Darstellung der allgemeinen Ziele muss die
Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen
Grundlagen zum 01.08.2006 sowie der konkreten Ziele der Stadtentwicklung auch
eine differenzierte Darstellung und Bewertung des vorhandenen Bildungsangebotes
(einschl. des Raumangebotes), der gegenwärtigen Schülerstruktur sowie der
Pendlerverflechtungen enthalten.
Des Weiteren sind die Maßnahmen einer inneren
Schulreform (u.a. Verzahnung Kindergarten / Grundschule, Flexible Eingangsphase
in der Grundschule, Offene Ganztagsgrundschule, Gebundene Ganztagshauptschule),
in die auch zunehmend der Schulträger eingebunden ist, zu berücksichtigen.
Neben der Erstellung des traditionellen
Schulentwicklungsplanes sollen auch mögliche
Auswirkungen der veränderten
Vorgaben des Landes NRW und damit verbundene Handlungsoptionen untersucht
und aufgezeigt und ggfs. neue Initiativen der Stadt Hilden zur Förderung der Bildungs-
und Betreuungsangebote entwickelt werden.
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung soll in enger
Kooperation mit allen Beteiligten auf der Basis des nachfolgend genannten
Leistungskatalogs durch ein Planungsbüro erfolgen.
2.2 Leistungskatalog Schulentwicklungsplanung
2.2.1 Erarbeitung der Planungsgrundlagen
–
Darstellung
der allgemeinen Ziele der Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der
aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum 01.08.2006
–
Erfassung
der Gebiets- und Bevölkerungsstruktur, Landes- und regionalplanerische
Zuordnung, Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung, Geburtenzahlen- und Wanderungsbewegungen
(aufbauend auf der vorliegenden Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden)
2.2.2 Bestandaufnahme und Bewertung des Schulangebotes
–
Differenzierte
Darstellung und Bewertung des vorhandenen Schulangebotes unter Berücksichtigung
von eingerichteten Förder- und Betreuungsangeboten
–
Erfassung
einschl. Begehung des aktuellen Schulraumbestandes aller Schulgebäude zur Darstellung
der tatsächlichen Nutzung aller Räume auf aktuellem Stand einschl.
zeichnerischer Darstellung
–
Bewertung
des Schulraumbestandes mit Hilfe der Grundzüge zur Aufstellung von Raumprogrammen,
Benennung von Raumreserven bzw. Raumbedarf.
2.2.3 Differenzierte Darstellung der gegenwärtigen Schülerstruktur und
Pendlerverflechtung
–
Auswertung
der amtlichen Schulstatistik sowie ergänzende Angaben der einzelnen Schulen
–
Primarstufe
mit Darlegung der Bildungs- und Betreuungsangebote
–
Übergangs-
und Eingangsquoten zu weiterführenden Schulen
–
Schülerbewegungen
zwischen weiterführenden Schulen
–
Weiterführende
Schulen in städt. Trägerschaft
–
Schulangebote
privater Schulträger
–
Schulpendler
–
Anteile
der städt. Schulen am Gesamtschüleraufkommen in Hilden
2.2.4
Schülerzahlprognose
Prognose der Schülerzahlen für den
mittelfristigen Planungszeitraum von fünf bis zehn Jahren, differenziert nach:
Ø
Schulstufen
Ø
Schulformen
Ø
Schulstandorten.
2.2.5 Darstellung und Beschreibung des zukünftigen Schulangebotes
–
Differenzierter
Nachweis des Schulbedarfs nach Schulstufen und Schulformen
–
Ableitung
eines bedarfsgerechten Schulangebotes nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen
Regelungen und bildungspolitischen Ziele unter ausdrücklicher Einbeziehung der
offenen Ganztagsgrundschule
–
Zuordnung
des Schulangebotes auf die einzelnen Schulstandorte
–
Ermittlung
und Darstellung des zukünftigen Schulraumbedarfs unter Berücksichtigung voraussichtlich
einzurichtender Förder- und Betreuungsangebote
2.2.6 Aufstellung eines mittelfristigen Zielplans
–
Konkrete
Darstellung des Maßnahmenprogramms für den mittelfristigen Planungszeitraum von
10 Jahren
–
Darstellung
und Begründung der einzelnen schulorganisatorischen und/oder schulbaulichen
Einzelmaßnahmen.
–
Alternative
Entwicklungsmöglichkeiten im Schulwesen
–
Langfristige
Entwicklungsvorstellungen
2.2.7 Auswirkungen der
veränderten Vorgaben des Landes NRW prüfen und Handlungsoptionen entwickeln
Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für
Politik und Verwaltung unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen
ab 01.08.2006 (s. Ziffer 3)
2.2.8 Abstimmung
–
Abstimmungsgespräche
mit Verwaltung und Schulleitungen
–
Darstellung
und Erörterung des Schulentwicklungsplanes in den politischen Gremien
–
Beratung
der Verwaltung im Rahmen der Abstimmungen mit den schulischen Mitwirkungsgremien,
den benachbarten Schulträgern und der Schulaufsicht.
3.
Eckpunkte zur Novellierung
des Schulrechts in NRW (Stand 15.02.2006)
Die Landesregierung
hat Eckpunkte zur Novellierung des Schulgesetzes beschlossen und einen
entsprechenden Gesetzesentwurf im Januar den Verbänden zugeleitet und anschließend
dem Landtag vorgelegt. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in der
Abstimmung – mit Änderungen ist nach Einschätzung des Städte- und
Gemeindebundes NRW noch zu rechnen. Die Novellierung des Schulgesetzes hat
gravierende Auswirkungen auf die künftige Ausgestaltung des Schulwesens vor
Ort: der Leistungskatalog zur Schulentwicklungsplanung muss die verbindlichen
Landesvorgaben konkret benennen, da die Auswirkungen
der veränderten Vorgaben des Landes NRW zu prüfen und Handlungsoptionen zu entwickeln
sind.
Die Eckpunkte zur
Novellierung des Schulgesetzes (Stand 15.02.2006) sehen u.a. vor:
–
Feststellung
und Verbesserung der Sprachkenntnisse von Kindern vor der Einschulung:
Kinder werden künftig
zwei Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachfertigkeiten hin getestet – im
Bedarfsfall erhalten sie eine Förderung.
–
Schrittweise
Vorziehen des Einschulungsalters:
Das Einschulungsalter
wird ab dem Schuljahr 2007 / 2008 über einen Zeitraum von sieben Jahren in
Monatsschritten um insgesamt ein halbes Jahr vorgezogen (vom 30.6. auf den
31.12. verlegt.)
–
Aufnahme
in die Grundschule, Schulanfang und Förderung durch sozialpädagogische
Fachkräfte:
alle schulpflichtigen
Kinder werden in die Grundschule aufgenommen und in einer Stammklasse
individuell gefördert. Schulpflichtige Kinder können allein aus erheblichen
gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden
–
Verbindliche
Grundschulempfehlung
Eltern werden künftig
die Wahl der weiterführenden Schule grundsätzlich nicht mehr erzwingen können,
wenn ihr Kind offenkundig für die von ihnen gewünschte Schulform nicht geeignet
ist.
–
Verbesserung
des „Aufstiegs“ und Zurückführung des „Abstiegs“ in eine andere Schulform
–
Schulformbezogene
Gliederung des Schulwesens
–
Verkürzung
der Schulzeit bis zum Abitur und Reform der gymnasialen Oberstufe:
Struktur und Dauer der
Bildungsgänge werden geändert, die gymnasiale Oberstufe reformiert und die
Schulzeit bis zum Abitur wird auf zwölf Jahre verkürzt.
–
Verbindliche
Dokumentation des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie besonderen schulischen
und außerschulischen Engagements in den Zeugnissen
–
Die
disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer werden gestärkt.
–
Ergänzende
Maßnahmen zur Sicherstellung eines verlässlichen Unterrichts
–
Stärkung
der Eigenverantwortlichkeit der Schulen
–
Wahl der
Schulleitungen durch die Schulkonferenz
–
Abschaffung
der Drittelparität in der Schulkonferenz
–
Stärkung
und Entbürokratisierung der Elternmitwirkung
–
Fortbestand
kleiner wohnortnaher Grundschulen bei zurückgehenden Schülerzahlen
–
Die
Schulbezirke für Grund- und Berufsschulen werden zum 1. August 2008 abgeschafft
–
Ersetzung
der schulformübergreifenden Schulaufsicht durch eine schulformbezogene
Schulaufsicht
4.
Verfahren Schulentwicklungsplanung
Die demographische Entwicklung und die sich
abzeichnenden gesetzlichen Änderungen bedingen eine offene und vertrauensvolle
Vorgehensweise durch den Schulträger. Sämtliche Schritte dieses Prozesses –
einschl. Maßnahmenplanung - müssen im offenen Dialog entwickelt und umgesetzt
werden. Der Prozess der Schulentwicklungsplanung soll durch eine Arbeitsgruppe begleitet werden um
sicherzustellen, dass die Maßnahmenplanung auf breiter Basis konsensfähig ist.
Die städtischen Schulen, die Schulträger der
in Hilden ansässigen Privatschulen und die benachbarte Schulträger sind bereits
im Vorfeld über die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanes zu unterrichten.
Sie werden bereits im Vorstadium gebeten, aus ihrer Sicht notwendige Daten für
die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes bzw. eine eigene
Stellungnahme für den weiteren Prognosezeitraum des Schulentwicklungsplanes
abzugeben.
Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
setzt begleitend zu den Untersuchungen durch ein Planungsbüro eine Arbeitsgruppe ein, in der jede Fraktion
mit einem Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten ist.
Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe der Schuldezernent, Vertreterinnen und
Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, jeweils ein Vertreter der
Grund- bzw. Weiterführenden Schulen sowie die zuständigen Schulaufsichtsbeamten
an. Die Arbeitsgruppe kann bei Bedarf weitere Experten, Sachverständige und
Schulvertreter hinzuziehen. Die Arbeitsgruppe soll den Schulentwicklungsplan
vorbereiten und hat keine Entscheidungsbefugnisse.
Der Handlungs- und Zeitplan ist wie folgt
festzulegen:
Arbeitsablauf-
und Zeitplan
Arbeitsschritte |
Termin |
Sachstandsbericht im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales |
21.03.2006 |
Auftragerteilung nach Verabschiedung der Novellierung
des Schulgesetzes |
voraussichtlich Juni 2006 |
Durchführung der Schulentwicklungsplanung |
01.08. – 30.11.2006 |
Abstimmung verwaltungsintern und mit
Schulen |
01.12. – 31.01.2007 |
Vorstellung der Schulentwicklungsplanung
und Beratung im Ausschuss für Schule, Sport,
Soziales |
1. Quartal 2007 |
5.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Wie bereits ausgeführt soll ein Planungsbüro
mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt werden – die
Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000 Euro. Die erforderlichen
Haushaltsmittel waren bereits im Haushalt 2005 veranschlagt und wurden auf das
Jahr 2006 übertragen, da infolge der anstehenden Novellierung des Schulgesetze
NRW zum Schuljahr 2006 / 2007 noch keine konkrete Leistungsbeschreibung als
Grundlage für eine Auftragserteilung erstellt werden konnte. Es ist davon
auszugehen, dass im Mai / Juni 2006 die Änderungen zum Schulgesetz beschlossen
werden, sodass dann eine verbindliche Leistungsbeschreibung erstellt und der Auftrag
erteilt werden kann.
Die Grundlagendaten für die Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung sind seitens des Amtes für Jugend, Schule und
Sport sowie von den Schulen zu ermitteln bzw. zusammenzustellen und dem Planungsbüro
für die weitere Auswertung zur Verfügung zu stellen.
6. Ausblick
Die Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes soll dem Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
im 1. Quartal 2007 zur Beratung vorgestellt werden und anschließend dem
Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Über den Prozessablauf wird die
Verwaltung in den nächsten Sitzungen des Fachausschusses aktuell berichten.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle: 2000.6502 |
Bezeichnung: Schulentwicklungsplanung |
||
Kosten ca.
20.000 € Folgekosten |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2006 (Restevortrag aus 2005) |
|
Mittel stehen zur
Verfügung |
|||
Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
||