Betreff
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung
Vorlage
WP 04-09 SV 51/112
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Hilden zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zu.

Er beschließt, zur Vorbereitung der Schulentwicklungsplanung eine Arbeitsgruppe einzurichten, der neben den zuständigen Verwaltungsvertretern, Schulaufsichtsbeamten und Schulvertretern jeweils ein Mitglied jeder Ratsfraktion angehört. Es sind entsprechende Stellvertreter zu benennen.

Es werden folgende Mitglieder und Stellvertreter für die Fraktionen benannt:

 

Fraktion                               ordentliches Mitglied                                Stellvertreter

CDU

SPD

BA

Grüne

FDP

dUH

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

 

1.         Kommunale Ausgangssituation

1.1              Rechtliche Grundlagen

Die Schulentwicklungsplanung ist die sachbezogende Bereitstellung von Planungsdaten zum Ziel einer sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Versorgung der Bürger mit Bildungsangeboten. Gemäß § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, sofern sie Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, verpflichtet, „zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.“

Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.

 

Folgende Mindestanforderungen werden an die Schulentwicklungsplanung gestellt:

  1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
  2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
  3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (Errichtung, Änderung, Auflösung von Schulen) ist die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen.

Die Gemeinden sind verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten (§ 81 Abs. 1 SchulG). Im Rahmen des Schulentwicklungsplanes sind folglich die schulorganisatorischen und schulbaulichen Einzelmaßnahmen für die Stadt Hilden darzulegen und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen.

Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen Schulangebotes, d.h. eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Sicherstellung von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich Rechnung getragen. Der Schulträger wird auf diese Weise in die Lage versetzt bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen.

 

1.2              Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung

Der Schulentwicklungsplan hat das Ziel, unter Beachtung der geltenden bildungspolitischen Ziele Grundlagen und Entscheidungshilfen für die zukünftige Gestaltung eines bedarfsorientierten Schulangebotes in Hilden als Schulträger aufzuzeigen. Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung hat nicht nur eine Vielzahl von Schulvorschriften, sondern auch kommunale Planungen und Entwicklungsvorstellungen sowie sonstige Rahmenbedingungen wie z.B. die demographische Entwicklung. Bereits heute ist abzusehen, dass mittel- bis langfristig von einem Rückgang der Schülerzahlen auszugehen ist.

Schwerpunkt der Schulentwicklungsplanung sind der vorzuhaltende Schulraum für die einzelnen Schulen und die schulorganisatorischen Maßnahmen, die sich möglicherweise durch den prognostizierten Rückgang der Schülerzahlen aufgrund der Bevölkerungsprognose für Hilden ergeben unter Beachtung des veränderten Übergangsverhaltens. Entscheidenden Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung hat auch die derzeitig kontrovers geführte Diskussion um die zukünftige Gestaltung und Optimierung des Schulsystems sowie die angespannte Haushaltssituation sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene.

 

2.         Inhalt der Schulentwicklungsplanung

2.1              Leistungsbeschreibung

Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung soll die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Schulangebote in Hilden unter Berücksichtigung der örtlichen wie auch der rechtlichen Rahmenbedingungen untersuchen. Mit den Berechnungen zur zukünftigen Schülerzahlenentwicklung und Schulraumsituation, den Aussagen zur Versorgungs- und Tragfähigkeit des gegenwärtigen und zukünftigen Schulbestandes und den Empfehlungen zur Sicherung und weiteren Entwicklung leistungsfähiger Schulangebote soll der Schulentwicklungsplan Entscheidungs- und Handlungsspielräume aufzeigen, die die Stadt Hilden in die Lage versetzt, in die sich abzeichnenden Entwicklungen steuernd und gestaltend einzugreifen. Im Hinblick auf mögliche weitere investive Entscheidungen muss sich die Stadt Hilden auch auf eine Prognose der längerfristigen Schülerzahlentwicklung stützen können. Die Schulentwicklungsplanung hat letztlich das Ziel, schulfachlich und pädagogisch abgestimmte Angebotsstrukturen  mit Kosten minimierenden Raumproblemlösung für den Schulträger zu entwickeln.

Anbetracht der längerfristig rückläufigen Schülerzahlen muss unter Berücksichtigung von Wanderungsbewegungen und des Bildungsverhaltens der Eltern dafür Sorge getragen werden, eine wohnortnahe und zugleich optimale Versorgung mit Bildungs- und Abschlussangeboten langfristig sicherzustellen. Die Ausstattung der Kommune mit schulischen Angeboten stellt ebenso wie kulturelle, Sport- und soziale Angebote einen wichtigen Standortfaktor dar.

Elternwille, Trag- und Versorgungsfähigkeit der Schulangebote und kommunale Interessenslagen müssen in der Balance gehalten werden. Dies verlangt nach einer planerischen Vorsorge von zunehmender Komplexität. Bei dieser Aufgabe handelt es sich vorrangig darum, Anhand der zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen und den absehbaren Entwicklungen müssen Schulstandorte, Schulangebote und Schulgebäude in den erforderlichen und vertretbaren Größenordnungen sowie Ausstattungen gesichert werden.

Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung muss nicht nur Berechnungen zur mittelfristigen Schülerzahlenentwicklung sondern auch im Hinblick auf mögliche investive Entscheidungen und die damit verbundenen Erfordernisse im Planungsverfahren auch eine Prognose der längerfristigen Schülerzahlenentwicklung bis zum Schuljahr 2016 / 2017 enthalten. Hier greifen letztlich Stadt- und Schulentwicklungsplanung ineinander. Die Basisdaten hierfür liegen aufgrund der im Jahre 2004 fortgeschriebenen Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden bereits vor.

Neben der Darstellung der allgemeinen Ziele muss die Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum 01.08.2006 sowie der konkreten Ziele der Stadtentwicklung auch eine differenzierte Darstellung und Bewertung des vorhandenen Bildungsangebotes (einschl. des Raumangebotes), der gegenwärtigen Schülerstruktur sowie der Pendlerverflechtungen enthalten.

Des Weiteren sind die Maßnahmen einer inneren Schulreform (u.a. Verzahnung Kindergarten / Grundschule, Flexible Eingangsphase in der Grundschule, Offene Ganztagsgrundschule, Gebundene Ganztagshauptschule), in die auch zunehmend der Schulträger eingebunden ist, zu berücksichtigen. 

Neben der Erstellung des traditionellen Schulentwicklungsplanes sollen auch mögliche Auswirkungen der veränderten Vorgaben des Landes NRW und damit verbundene Handlungsoptionen untersucht und aufgezeigt und ggfs. neue Initiativen der Stadt Hilden zur Förderung der Bildungs- und Betreuungsangebote entwickelt werden.

Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung soll in enger Kooperation mit allen Beteiligten auf der Basis des nachfolgend genannten Leistungskatalogs durch ein Planungsbüro erfolgen.

 

2.2       Leistungskatalog Schulentwicklungsplanung

2.2.1    Erarbeitung der Planungsgrundlagen

        Darstellung der allgemeinen Ziele der Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen zum 01.08.2006

        Erfassung der Gebiets- und Bevölkerungsstruktur, Landes- und regionalplanerische Zuordnung, Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung, Geburtenzahlen- und Wanderungsbewegungen (aufbauend auf der vorliegenden Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden)

2.2.2    Bestandaufnahme und Bewertung des Schulangebotes

        Differenzierte Darstellung und Bewertung des vorhandenen Schulangebotes unter Berücksichtigung von eingerichteten Förder- und Betreuungsangeboten

        Erfassung einschl. Begehung des aktuellen Schulraumbestandes aller Schulgebäude zur Darstellung der tatsächlichen Nutzung aller Räume auf aktuellem Stand einschl. zeichnerischer Darstellung

        Bewertung des Schulraumbestandes mit Hilfe der Grundzüge zur Aufstellung von Raumprogrammen, Benennung von Raumreserven bzw. Raumbedarf.

2.2.3    Differenzierte Darstellung der gegenwärtigen Schülerstruktur und Pendlerverflechtung

        Auswertung der amtlichen Schulstatistik sowie ergänzende Angaben der einzelnen Schulen

        Primarstufe mit Darlegung der Bildungs- und Betreuungsangebote

        Übergangs- und Eingangsquoten zu weiterführenden Schulen

        Schülerbewegungen zwischen weiterführenden Schulen

        Weiterführende Schulen in städt. Trägerschaft

        Schulangebote privater Schulträger

        Schulpendler

        Anteile der städt. Schulen am Gesamtschüleraufkommen in Hilden

 

2.2.4        Schülerzahlprognose

Prognose der Schülerzahlen für den mittelfristigen Planungszeitraum von fünf bis zehn Jahren, differenziert nach:

Ø      Schulstufen

Ø      Schulformen

Ø      Schulstandorten.

2.2.5    Darstellung und Beschreibung des zukünftigen Schulangebotes

        Differenzierter Nachweis des Schulbedarfs nach Schulstufen und Schulformen

        Ableitung eines bedarfsgerechten Schulangebotes nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Regelungen und bildungspolitischen Ziele unter ausdrücklicher Einbeziehung der offenen Ganztagsgrundschule

        Zuordnung des Schulangebotes auf die einzelnen Schulstandorte

        Ermittlung und Darstellung des zukünftigen Schulraumbedarfs unter Berücksichtigung voraussichtlich einzurichtender Förder- und Betreuungsangebote

2.2.6    Aufstellung eines mittelfristigen Zielplans

        Konkrete Darstellung des Maßnahmenprogramms für den mittelfristigen Planungszeitraum von 10 Jahren

        Darstellung und Begründung der einzelnen schulorganisatorischen und/oder schulbaulichen Einzelmaßnahmen.

        Alternative Entwicklungsmöglichkeiten im Schulwesen

        Langfristige Entwicklungsvorstellungen

2.2.7    Auswirkungen der veränderten Vorgaben des Landes NRW prüfen und Handlungsoptionen entwickeln

            Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen ab 01.08.2006 (s. Ziffer 3)

2.2.8    Abstimmung

        Abstimmungsgespräche mit Verwaltung und Schulleitungen

        Darstellung und Erörterung des Schulentwicklungsplanes in den politischen Gremien

        Beratung der Verwaltung im Rahmen der Abstimmungen mit den schulischen Mitwirkungsgremien, den benachbarten Schulträgern und der Schulaufsicht.

 

 

3.                  Eckpunkte zur Novellierung des Schulrechts in NRW (Stand 15.02.2006)

Die Landesregierung hat Eckpunkte zur Novellierung des Schulgesetzes beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Januar den Verbänden zugeleitet und anschließend dem Landtag vorgelegt. Derzeit befindet sich der Gesetzesentwurf in der Abstimmung – mit Änderungen ist nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW noch zu rechnen. Die Novellierung des Schulgesetzes hat gravierende Auswirkungen auf die künftige Ausgestaltung des Schulwesens vor Ort: der Leistungskatalog zur Schulentwicklungsplanung muss die verbindlichen Landesvorgaben konkret benennen, da die Auswirkungen der veränderten Vorgaben des Landes NRW zu prüfen und Handlungsoptionen zu entwickeln sind.

 

Die Eckpunkte zur Novellierung des Schulgesetzes (Stand 15.02.2006) sehen u.a. vor:

        Feststellung und Verbesserung der Sprachkenntnisse von Kindern vor der Einschulung:

Kinder werden künftig zwei Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachfertigkeiten hin getestet – im Bedarfsfall erhalten sie eine Förderung.

        Schrittweise Vorziehen des Einschulungsalters:

Das Einschulungsalter wird ab dem Schuljahr 2007 / 2008 über einen Zeitraum von sieben Jahren in Monatsschritten um insgesamt ein halbes Jahr vorgezogen (vom 30.6. auf den 31.12. verlegt.)

        Aufnahme in die Grundschule, Schulanfang und Förderung durch sozialpädagogische Fachkräfte:

alle schulpflichtigen Kinder werden in die Grundschule aufgenommen und in einer Stammklasse individuell gefördert. Schulpflichtige Kinder können allein aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden

        Verbindliche Grundschulempfehlung

Eltern werden künftig die Wahl der weiterführenden Schule grundsätzlich nicht mehr erzwingen können, wenn ihr Kind offenkundig für die von ihnen gewünschte Schulform nicht geeignet ist.

        Verbesserung des „Aufstiegs“ und Zurückführung des „Abstiegs“ in eine andere Schulform

        Schulformbezogene Gliederung des Schulwesens

        Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur und Reform der gymnasialen Oberstufe:

Struktur und Dauer der Bildungsgänge werden geändert, die gymnasiale Oberstufe reformiert und die Schulzeit bis zum Abitur wird auf zwölf Jahre verkürzt.

        Verbindliche Dokumentation des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie besonderen schulischen und außerschulischen Engagements in den Zeugnissen

        Die disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer werden gestärkt.

        Ergänzende Maßnahmen zur Sicherstellung eines verlässlichen Unterrichts

        Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen

        Wahl der Schulleitungen durch die Schulkonferenz

        Abschaffung der Drittelparität in der Schulkonferenz

        Stärkung und Entbürokratisierung der Elternmitwirkung

        Fortbestand kleiner wohnortnaher Grundschulen bei zurückgehenden Schülerzahlen

        Die Schulbezirke für Grund- und Berufsschulen werden zum 1. August 2008 abgeschafft

        Ersetzung der schulformübergreifenden Schulaufsicht durch eine schulformbezogene Schulaufsicht

 

 

4.                  Verfahren Schulentwicklungsplanung

Die demographische Entwicklung und die sich abzeichnenden gesetzlichen Änderungen bedingen eine offene und vertrauensvolle Vorgehensweise durch den Schulträger. Sämtliche Schritte dieses Prozesses – einschl. Maßnahmenplanung - müssen im offenen Dialog entwickelt und umgesetzt werden. Der Prozess der Schulentwicklungsplanung soll durch eine Arbeitsgruppe begleitet werden um sicherzustellen, dass die Maßnahmenplanung auf breiter Basis konsensfähig  ist.

Die städtischen Schulen, die Schulträger der in Hilden ansässigen Privatschulen und die benachbarte Schulträger sind bereits im Vorfeld über die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanes zu unterrichten. Sie werden bereits im Vorstadium gebeten, aus ihrer Sicht notwendige Daten für die Fortschreibung des

 

Schulentwicklungsplanes bzw. eine eigene Stellungnahme für den weiteren Prognosezeitraum des Schulentwicklungsplanes abzugeben.

Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales setzt begleitend zu den Untersuchungen durch ein Planungsbüro eine Arbeitsgruppe ein, in der jede Fraktion mit einem Ratsmitglied oder mit einem Sachkundigen Bürger vertreten ist. Darüber hinaus gehören der Arbeitsgruppe der Schuldezernent, Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Jugend, Schule und Sport, jeweils ein Vertreter der Grund- bzw. Weiterführenden Schulen sowie die zuständigen Schulaufsichtsbeamten an. Die Arbeitsgruppe kann bei Bedarf weitere Experten, Sachverständige und Schulvertreter hinzuziehen. Die Arbeitsgruppe soll den Schulentwicklungsplan vorbereiten und hat keine Entscheidungsbefugnisse.

 

Der Handlungs- und Zeitplan ist wie folgt festzulegen:

 

Arbeitsablauf- und Zeitplan

 

Arbeitsschritte

 

Termin

 

Sachstandsbericht im Ausschuss für Schule,

Sport und Soziales

21.03.2006

 

Auftragerteilung nach Verabschiedung der Novellierung des Schulgesetzes

voraussichtlich Juni 2006

 

Durchführung der Schulentwicklungsplanung

 

01.08. – 30.11.2006

 

Abstimmung verwaltungsintern und mit Schulen

 

01.12. – 31.01.2007

 

Vorstellung der Schulentwicklungsplanung und

Beratung im Ausschuss für Schule, Sport, Soziales

1. Quartal 2007

 

 

 

 

5.                  Finanzielle und personelle Auswirkungen

Wie bereits ausgeführt soll ein Planungsbüro mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt werden – die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 20.000 Euro. Die erforderlichen Haushaltsmittel waren bereits im Haushalt 2005 veranschlagt und wurden auf das Jahr 2006 übertragen, da infolge der anstehenden Novellierung des Schulgesetze NRW zum Schuljahr 2006 / 2007 noch keine konkrete Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine Auftragserteilung erstellt werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass im Mai / Juni 2006 die Änderungen zum Schulgesetz beschlossen werden, sodass dann eine verbindliche Leistungsbeschreibung erstellt und der Auftrag erteilt werden kann.

Die Grundlagendaten für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sind seitens des Amtes für Jugend, Schule und Sport sowie von den Schulen zu ermitteln bzw. zusammenzustellen und dem Planungsbüro für die weitere Auswertung zur Verfügung zu stellen.

 

 

6.         Ausblick

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes soll dem Ausschuss für Schule, Sport und  Soziales  im 1. Quartal 2007 zur Beratung vorgestellt werden und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Über den Prozessablauf wird die Verwaltung in den nächsten Sitzungen des Fachausschusses aktuell berichten.

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

2000.6502                             

Bezeichnung:

Schulentwicklungsplanung

Kosten                ca. 20.000 €                                              

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

Verwaltungshaushalt

Haushaltsjahr

 

2006 (Restevortrag aus 2005)

Mittel stehen zur Verfügung                    

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer