Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nehmen
den vorliegenden Bericht über die Investitionen in Betreuung, Bildung und Erziehung
zustimmend zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Vor dem Hintergrund des demographischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels und der Ergebnisse der
international vergleichenden Pisa-Studie findet gegenwärtig auf allen politischen
Ebenen und in der breiten Öffentlichkeit eine intensive Diskussion über die
Qualität des Schul- und Bildungswesens sowie über notwendige Konsequenzen
statt. In diesem Zusammenhang werden auch die Stärkung der Erziehungsverantwortung
der Eltern und das notwendige wechselseitige Zusammenwirken zwischen Eltern und
Erziehungs- und Bildungsinstitutionen angemahnt. Gleichzeitig werden unter
familienpolitischen Aspekten die Möglichkeiten diskutiert, die Rahmenbedingungen für eine quantitative
Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots und eine inhaltliche Verbesserung
der Erziehungs-, Bildungs- und Bereuungsleistungen institutionalisierter
Kinderbetreuung nachhaltig umzugestalten.
Im Zusammenhang mit dieser Diskussion sind
Stellenwert und Ausbaustand ganztägiger Erziehung, Bildung und Betreuung in den
Mittelpunkt gerückt. Dabei geht es insbesondere um folgende Bereiche:
- Bedarfsgerechte Sicherung und Verbesserung von Erziehungs-,
Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter unter drei
Jahren außerhalb der eigenen Familie,
- Verbesserte Versorgung mit Ganztagesplätzen für Kinder im Alter
von drei Jahren bis zum Schuleintritt bzw. bedarfsgerechter Erhalt der
vorhandenen Plätze neben der Vollversorgung mit Regelplätzen in Kindertageseinrichtungen,
- Erfüllung des Bildungsauftrages und Qualifizierung des Personals,
- Neugestaltung des Übergangs vom Kindergarten zur Schule,
- Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Schulalter,
- Integration sportlicher, kultureller, musischer und sozialer
Angebote in das Bildungsangebot der Schule und der Kindertagesstätten.
Die Zukunft fordert umfassende Maßnahmen und
Reformen zur Steigerung der Qualität des Bildungswesens sowie zur Sicherstellung
von Chancengleichheit in der Bildung. In den vergangenen Jahren waren in Hilden
alle Vorschläge und Maßnahmen darauf ausgerichtet, nicht nur eine zeitgemäße
Infrastruktur im Bereich von Betreuung, Bildung und Erziehung zu schaffen,
sondern auch die Chancen im Rahmen der Konkurrenzfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten
für den Standort Hilden zu nutzen, in dem man sich aktiv und initiativ an der
Gestaltung und Umsetzung von Reformmaßnahmen beteiligt hat.
Die Verlässlichkeit von Betreuung, Bildung
und Erziehung sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familie, Beruf
und Kinder sind neben der Weiterentwicklung der Qualität des gesamten
Bildungswesens einschließlich des vorschulischen Bereichs ein gesamtgesellschaftliches
Ziel.
Während
infolge des Rechtsanspruchs auf
einen Kindergartenplatz im Bereich der drei-
bis sechsjährigen Kinder eine nahezu flächendeckende
Versorgung bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen erreicht war, bestanden
bis Ende 2004 erhebliche Defizite insbesondere bei den unter Dreijährigen und
zum Teil auch bei Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Die
Erwerbstätigenquote von Müttern ist deutlich höher als das vorhandene
Betreuungsangebot für unter Dreijährige und für Schulkinder. Dies machte ein Handeln in der Frage der Ganztagsbetreuung
insgesamt und einen Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren
und im schulischen Bereich erforderlich. Zur finanziellen Förderung des Auf-
und Ausbaus von Ganztagsschulen hat die Bundesregierung das
Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung"
aufgelegt. Bleibt zu hoffen, dass insbesondere zur Verbesserung der Betreuung von Kindern unter drei
Jahren ebenfalls eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Land
beschlossen wird.
Gleichwohl haben Eltern
für die Erziehung und sichere Betreuung ihrer Kinder die vorrangige Verantwortung
tragen. Um Müttern und Vätern eine angemessene Teilhabe am Erwerbs-
und Familienleben zu ermöglichen, wird ein Ausbau der Ganztagsbetreuung seit einiger
Zeit verstärkt gefordert.
1. Betreuung,
Bildung und Erziehung für Kinder von 4 Monaten bis 14 Jahren
Das
breite Spektrum der vorhandenen Betreuungsangebote ist geprägt
von unterschiedlichen Trägern und Organisationsformen. Die Angebote werden
in der Regel differenziert nach dem Lebensalter der Kinder, nach der Art der
Betreuung (Personal, Zeitumfang, Gruppengröße) und nach speziellen inhaltlichen
Zielsetzungen und konzeptionellen Ansätzen.
Folgende
Einrichtungen gibt es vor allem für die Kinder
bis zum sechsten Lebensjahr:
·
Tagespflegestellen
·
Betreuungsnester
·
Kleine altersgemischte Gruppen
·
Kindergartengruppen (geteilte Öffnungszeit)
·
Kindertagesstättengruppen (Betreuung über Mittag)
Die Betreuung im Grundschulalter für die
sechs- bis zehnjährigen Kinder erfolgt künftig vor allem durch:
·
Verlässliche Grundschule
·
Offene Ganztagsgrundschule
·
Ganztag in Hauptschulen und Förderschulen
·
Dreizehn Plus für die Sekundarstufe I
Betrieblich
geförderte Initiativen gibt es in Hilden bislang nur in Form des in
Zusammenarbeit mit der Firma Qiagen entwickelten Betreuungsnest. Es ist aber
davon auszugehen, dass diese Betreuungsform unter Beachtung der
gesellschaftspolitischen und wirtschaftspolitischen Bedeutung zunehmen wird.
Darüber
hinaus sind die kommerziellen Angebote der Kinderbetreuung aufzuführen. Dazu
zählen nicht nur die Angebote von z.B. Kaufhäusern, Restaurants für ihre
Kundinnen und Kunden bzw. von Hotels im Rahmen eines Urlaubsaufenthalts. Zunehmend
gibt es private Anbieter, die Hilfen bei der Vermittlung anbieten
bzw. Kinderbetreuungspakete für jede Nachfrage bereithalten. Dass sich
dieser Markt verstärkt entwickelt, ist u.a. auf veränderte
Arbeitszeitanforderungen zurück zu führen. Auf diese Weise werden (noch) bestehende
Unzulänglichkeiten und Defizite des vorhandenen Angebots kompensiert. Zielperspektive
der Verwaltung ist die Weiterentwicklung der Zentralen Anlaufstelle für
Kinderbetreuung (ZAK) zu einem Kinderinformationssystem, um einige Leistungen
der privatwirtschaftlich orientierten Anbietern der breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
1.1 Betreuung, Bildung und Erziehung von
Kindern unter drei Jahren
Festzustellen ist, dass der bestehende Bedarf
an Erziehungs- und Betreuungsmöglichkeiten in Kindertageseinrichtungen für
Kinder unter drei Jahren bis 2004 bei weitem nicht abgedeckt war. Im
vergangenen Jahr hat sich die Stadt Hilden das Ziel gesetzt, die
Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren weiter zu entwickeln und umfangreich
auszubauen. Bislang gab es in Hilden – ähnlich wie im gesamten Land
Nordrhein-Westfalen – für ca. 2,7 % aller Kinder unter drei Jahren nur ein
geringes entsprechendes Angebot. Die Weiterentwicklung der Erziehungs-, Bildungs-
und Betreuungsangebote erforderte zunächst eine genaue Bedarfsanalyse. Mit
Hilfe der Gesellschaft zur Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie
(GEBIT) aus Münster wurden die Eltern aller Kinder unter drei Jahren in der
Stadt Hilden nach dem Bedarf der Betreuung gefragt. Dabei zeigte sich eine
enorm große Nachfrage und eine sehr hohe Erwartungshaltung aller
Erziehungsberechtigten. Von der Verwaltung wurde daraufhin in enger Abstimmung
mit dem Landschaftsverband Rheinland und den einzelnen Trägern ein Konzept
erarbeitet, mit dem schon in diesem Jahr fast 100 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Hilden geschaffen werden. Die
Versorgungsquote erhöht sich damit auf fast 8%. Möglich wurde dies durch einen
„Mix“ von klassischen Betreuungsformen und neuen innovativen Projekten. So
werden zusätzliche altersgemischte Gruppen eingerichtet und die Anzahl der
Tagespflegeplätze vergrößert. Freiwerdende Kindergartenplätze werden entsprechend
genutzt.
Neu dagegen ist die in Hilden gemeinsam mit
dem Landschaftsverband entwickelte und bislang noch nicht praktizierte
Betreuungsform „Betreuungsnest in einer
Kindertageseinrichtung“. Bei dieser Betreuungsform handelt es sich um eine
nach § 45 KJHG erlaubnispflichtige Einrichtung, die leider im GTK NRW noch
nicht vorgesehen ist und damit auch nicht unter die Betriebskostenförderung
fällt. Das in Hilden konzipierte „Betreuungsnest“ basiert auf dem vom damaligen
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder angekündigten Sonderprogramm für
zweijährige Kinder, das ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 umgesetzt werden
sollte. Die Stadt Hilden hat für das „Betreuungsnest“ folgende Standards definiert:
-
Das
Betreuungsnest wird einer Kindertageseinrichtung angegliedert und untersteht
der Leiterin der Kindertageseinrichtung.
-
Das
Betreuungsnest wird in die Konzeption der Einrichtung eingebunden.
-
Der
Träger beschäftigt als Betreuungsperson eine ausgebildete Erzieherin, Ausfallzeiten
werden über die Kindertageseinrichtung abgedeckt.
-
Der
Kindertageseinrichtung steht ein separater Betreuungsraum für das
Betreuungsnest zur Verfügung.
-
Der
Betreuungsrahmen umfasst mindestens sieben Stunden pro Tag, mindestens 35 Wochenstunden.
-
Es
werden sechs Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren betreut; wenn die Kinder
drei Jahre alt werden, wechseln sie in die Kindergartengruppe.
Die Stadt Hilden finanziert die Einrichtung
von fünf Betreuungsnestern zum 01.09.2005 ohne Landesmittel. Neben den
Personalkosten sind es Sachkosten und ein einmaliger Einrichtungszuschuss,
insgesamt ca. 43.000,-- € pro Gruppe. Als ein ganz besonderes Modell ist die
Einrichtung eines Betreuungsnestes in der Firma Qiagen in Hilden zu sehen, die
sich an den Personalkosten beteiligt und die die Betreuungsräume in ihrer Firma
bereitstellt und entsprechend hergerichtet hat. Die Kosten für die Unterhaltung
der Betreuungsräume werden ebenfalls von dem Unternehmen finanziert. Träger
dieses Betreuungsnestes ist die Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V.. Weiterhin
eröffneten zum 01.09.2005 folgende Kindertageseinrichtungen ebenfalls ein
Betreuungsnest
·
Städt.
Kindertageseinrichtung Kunterbunt, Lortzingstraße
·
Städt.
Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Augustastraße
·
Kindertageseinrichtung
der SPE-Mühle
·
Ev. Kindertageseinrichtung
Sonnenschein, Kalstert
Damit ist auch für den Bereich der
Betreuungsangebote für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren sowohl die in Hilden
praktizierte Trägervielfalt
gewährleistet als auch eine wohnortnahe
Versorgung sichergestellt.
Der Betreuungsbedarf für Kinder unter 3
Jahren muss nicht ausschließlich über Kindertageseinrichtungen abgedeckt
werden, wenngleich sich die überwiegende Mehrheit der Eltern sich einen Platz
in einer Kindertageseinrichtung für ihre Kleinkinder wünschen. Die Tagespflege
ist als ergänzendes Angebot zu fördern und zu qualifizieren. Im zweiten Halbjahr 2005 wurden sechs zusätzliche Tagespflegestellen eingerichtet und Qualifizierungsmaßnahmen
gefördert. Damit hat sich die Zahl der Tagespflegestellen von ehemals 19 auf 25
Plätze erhöht.
Wenngleich in Nordrhein-Westfalen
nach wie vor eine Kontingentierung für die Umwandlung von Kindergartengruppen
besteht, waren die Anträge auf
Umwandlung von Kindergartengruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen
erfolgreich: Der Landschaftsverband Rheinland hat zugestimmt, dass in der
Kindertageseinrichtung der AWO Kolpingstraße und der Ev. Kindertageseinrichtung
Die Arche, Schulstraße, zum 01.09.2005 jeweils eine Kindergartengruppe in eine
Kleine altersgemischte Gruppe umgewandelt wird.
Die Kleine altersgemischte Gruppe bietet 15 Plätze für Kinder im Alter
von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht.
Das aus verschiedenen Bausteinen bestehende
Betreuungskonzept für Kinder unter 3 Jahren wird noch ergänzt durch die
Umwandlung einer Hortgruppe in eine Kleine altersgemischte Gruppe (Kinder ab 4
Monate bis 6 Jahre) bei der Kindertageseinrichtung der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V..
Im Kindergartenjahr 2005 / 2006 verfügt die
Stadt Hilden somit über insgesamt 4 Kleine altersgemischte Gruppen, in denen
Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren gemeinsam betreut werden.
1.2 Erziehung, Bildung und Betreuung im
Kindergarten
-
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren in
Kindertageseinrichtungen -
Nachdem der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz für dreijährige Kinder bis zum Schuleintritt Ende der 90ziger
Jahre realisiert war, zielten die Überlegungen auf einen Ausbau der Möglichkeiten
zur ganztägigen Erziehung, Bildung und Betreuung. Den Bedürfnissen aufgrund der
personellen, materiellen und sozialen Umwelt der Kinder tragen die
Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und in den Tageseinrichtungen
Rechnung durch vielfältige Angebote und Maßnahmen. Ziel des Lernprozesses ist
die Aneignung von Basiswissen und –fähigkeiten im musischen,
naturwissenschaftlichen, sprachlichen und motorischen Bereich sowie die Vermittlung
sozialer Verhaltensweisen. Dieser Zielsetzung wird durch Projekte, die allen
Kindertageseinrichtungen als Multiplikator angeboten werden, Rechnung getragen,
so z.B. durch Lott Jonn, Gesunde Ernährung, Sprachförderung. Der steigende
Anteil der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund verdeutlicht auch die
zunehmende Bedeutung der sprachlichen Förderung. In Hilden werden daher die
Sprachfördermaßnahmen kontinuierlich dem wachsenden Bedarf angepasst und auch
die Eltern der Kinder in die Sprachförderung einbezogen.
Die Zahl der Kindergartenplätze für die Gruppe
der 3 bis 6jährigen korrespondierte in den vergangenen Jahren immer mit der
Nachfragequote. Nachdem Mitte der 90ziger Jahre das Betreuungsangebot für diese
Altersgruppe stark ausgebaut werden musste, war 1998 / 1999 ein Nachfragerückgang
in erheblichem Maße bei einzelnen Kindergartengruppen – 1-gruppige Einrichtungen
bzw. Einrichtungen am Ortsrand - zu verzeichnen, sodass aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Betriebskosten 3 Kindergartengruppen
geschlossen werden mussten und Kindergartengruppen mit geteilter Öffnungszeit
in Tagesstättengruppen (damit Abbau von 5 Plätzen je Gruppe) umgewandelt werden
konnten. Durch eine Zunahme der Geburtenrate erhöhte sich die Nachfrage in den
kommenden Jahren erneut, sodass Kindergartengruppen befristet einzurichten
waren und dank der guten Zusammenarbeit mit den Freien Trägern und Leitungen
von Kindertageseinrichtungen ca. 130 Betreuungsplätze durch Überbelegung
bereitgestellt und damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
gewährleistet werden konnte. Seit nunmehr 2 Jahren können die
Überbelegungsplätze kontinuierlich abgebaut werden und zum Ende des Kindergartenjahres
2004 / 2005 konnte die auf 3 Jahre befristet eingerichtete Kindergartengruppe in
der Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest geschlossen werden. Die dadurch
freigewordenen städtischen Mittel wurden zur Finanzierung von Betreuungsplätzen
für Kinder unter 3 Jahren eingesetzt (s. hierzu SV 51/04 - Gruppenumwandlungen
in kleine altersgemischte Gruppe, Betreuungsnester, Tagespflege).
Gemäß Bevölkerungsprognose
für die Stadt Hilden bis zum Jahre 2020 wird die Geburtenrate um annähernd 13
Prozent zurückgehen. Die Herausforderung für die kommenden Jahre wird sein, das
Betreuungsangebot diesen veränderten
Bedarf anzupassen. Die sinkende Geburtenrate läst einen kontinuierlichen schrittweise und einrichtungsverträglichen
Abbau von Kindergartenplätzen in Form von Gruppenumwandlungen (Kindergartengruppen
in kleine altersgemischte Gruppen) oder Gruppenabbau zu.
Festzustellen ist, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
in Hilden erfüllt wird und dass sich die prognostizierte Entwicklung bei den
Kindergartenbedarfszahlen bestätigt.
1.3 Ausbau von Ganztagsangeboten für Schulkindern im Alter von 6 - 14 Jahren
Die Stadt Hilden hat ein bedarfsorientiertes umfassendes Angebot für Schüler sowohl der Grundschule als auch der Sekundarstufe I eingerichtet, dass
sowohl die Verlässliche Grundschule mit derzeit 360 Plätzen und die Offene
Ganztagsgrundschule mit 325 Plätzen zzgl. geplanten 200 Plätzen für den
Primarbereich als auch das Dreizehn Plus Programm für die Sekundarstufe I mit 80
Plätzen umfasst. Hinzu kommen aktuell 160 Hortplätze (ehem. 200) und 20 Plätze
in großen altersgemischten Gruppen.
Offene Ganztagsgrundschule und Ganztag an
Haupt- und Förderschulen
Der Ausbau schulischer Ganztagsangebote
bietet die Möglichkeit zur Qualitätssteigerung durch erweiterte Bildungs- und
Fördermöglichkeiten sowohl für benachteiligte und leistungsschwächere als auch
für hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus kann die
flächendeckende und in der Regel wohnungsnahe schulische Infrastruktur zur
Verbesserung der Angebote unter familienpolitischen Gesichtspunkten genutzt
werden. Leitbild der Schule ist ein pädagogisches Konzept, das von einem
erweiterten, ganzheitlich ausgerichteten Bildungsbegriff ausgeht. Unterricht
und Lernen, gezielte Fördermaßnahmen für Leistungsschwächere und Benachteiligte
wie auch für Hochbegabte sowie vielfältige Angebote zum Beispiel in den
Bereichen der künstlerisch-musischen Bildung oder des Sports werden im Rahmen
der Ganztagsangebote sinnvoll kombiniert und gestaltet. Es geht hier also vor
allem auch um neue Formen der Zusammenarbeit vor Ort: Träger
sozialer, kultureller u.a. Einrichtungen sowie die Sportvereine sind
gefordert, sich an der Ausgestaltung von Ganztagsschulen zu beteiligen.
Mit dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung
und Betreuung“ des Bundes soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im
Ganztagsschulbereich unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes
Angebot gegeben werden.
Der Ausbau eines Systems ganztägiger Bildung
und Betreuung im Schulbereich hat Auswirkungen auf die bestehenden
Hortangebote. Ein Nebeneinander des derzeitigen Hortsystems neben einem voll
ausgebauten Ganztagsschulsystem ist weder sinnvoll noch finanzierbar. Die
Schülertreffs (Sit) wurden bereits zum Schuljahr 2004 / 2005 geschlossen, die
Hortgruppen werden schrittweise abgebaut, sodass zum Schuljahr 2007 / 2008 nur
noch 20 Hortplätze in großen altersgemischten Gruppen und Bildungs- und
Betreuungsangebote in den Grundschulen angeboten werden (Verlässliche
Grundschule und Offene Ganztagsgrundschule).
Im nächsten Schritt beabsichtigt die
Landesregierung NRW die Einführung des Ganztags an Haupt- und Förderschulen mit
Beginn des 2. Schulhalbjahres 2005 / 2006. Damit wird dann die bisherige
Entwicklung, Bildungs- und
Betreuungsangebote auf Schule zu konzentrieren, konsequent fortgesetzt.
Hinsichtlich der Ausgestaltung dieser
schulischen Angebote bei gleichzeitigem Abbau der Hortgruppen wird auf die
Sitzungsvorlagen Nr. 51/67 Offene Ganztagsgrundschule – Sachstandsbericht und
Erweiterung des Angebotes – und Nr. 51/83 Ganztag an Hauptschulen verwiesen.
Betreuungsmaßnahme
“Verlässliche Grundschule von 8 bis 13 Uhr“
Das Betreuungsangebot “Verlässliche
Grundschule“ richtet sich an die Altersgruppe der 6 - 10-jährigen Grundschüler
und gewährleistet eine verlässliche
Betreuung an Unterrichtstagen bis ca. 13.00 Uhr. Dieses Betreuungsangebot
basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und dem Amt für
Jugend, Schule und Sport.
Die Konzeption für die Betreuungsmaßnahmen im
Bereich der verlässlichen Grundschule hat sich in den vergangenen Jahren gut
bewährt. Nachdem schon frühzeitig ein flächendeckendes Angebot (mindestens eine
Gruppe je Schule) von allen Grundschulen sichergestellt war, wurde das Angebot
in den Folgejahren weiter ausgebaut (bis zu 560 Plätze in 28 Gruppen). Mit dem
Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule ging die Nachfrage jedoch zurück, sodass
derzeit noch 18 Gruppen bestehen, in denen ca. 360 Kinder betreut werden - dies
entspricht ca. 18 % aller
Grundschulkinder.
Der Landeszuschuss und die Elternbeiträge
decken nahezu die Aufwendungen, sodass die finanzielle Belastung für diese
Betreuungsform seitens der Stadt Hilden sehr gering ist (ca. 500 Euro je Gruppe
/ je Schuljahr).
Programm
„Dreizehn Plus“ - Verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I –
Zum Schuljahr 2005/ 2006 bestehen 4 Gruppen mit 80 Plätzen im Rahmen des
Dreizehn Plus Programms zur Verfügung, die durch Landesmittel, städtische
Mittel und Elternbeiträge finanziert werden. Träger der Maßnahmen sind die
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Kath. Kirchengemeinde
St. Konrad und der Förderverein des Städt. Helmholtz-Gymnasiums. Der
Finanzanteil der Stadt Hilden an dieser Betreuungsform beträgt ca. 20.000 je
Gruppe.
2. Finanzbedarf für Betreuung, Bildung und
Erziehung
Familien und Kinder haben eine Schlüsselbedeutung
für die Attraktivität eines Standortes. Junge Familien binden sich an
Standorte, die nicht nur Ausbildungs- und Arbeitsplätze bieten, sondern auch
familiengerechte Wohnverhältnisse und Lebensqualität aufweisen.
Familienfreundliche Lebensbedingungen erhöhen deshalb die Attraktivität der
Kommune für Familien und für ansiedlungswillige Betriebe. Ein Abwanderungstrend
von Familien hätte Folgen für die Infrastruktur, für die wirtschaftliche
Standortattraktivität und für die Leistungsfähigkeit des Haushalts der Kommune.
Erforderlich ist deshalb eine familienverträgliche Ausrichtung, da die Kommunen untereinander im
Wettbewerb stehen. Jede Kommune ist darauf angewiesen, dass Standortentscheidungen
zu ihren Gunsten ausfallen:
·
Standortentscheidungen der Familien, die zuwandern, aber ebenso wegziehen können;
·
Standortentscheidungen von Unternehmen, bei denen auch die sog. "weichen
Standortfaktoren" (zu denen auch die Lebensqualität für Familien zählt)
eine wesentliche Rolle spielen.
Menschen
treffen die Entscheidung, wo sie gerne leben, nicht nur individuell. Alle
Menschen sind in soziale Netzwerke aus Familie, Freundschaften und
Nachbarschaften eingebunden. Junge Eltern entscheiden sich gemeinsam für den
Verbleib in der Gemeinde oder für den Wegzug. Neben dem Angebot an Erwerbsmöglichkeiten
spielen dabei auch die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten und qualitativ
hochwertigen Kinderbetreuung, die Wohnsituation, das kulturelle und soziale
Angebot u.a.m. eine große Rolle.
Die Stadt Hilden hat erkannt, dass Familien
einen entscheidenden Wirtschaftsfaktor
darstellen. Abwanderung belastet den Finanzhaushalt unmittelbar und in hohem
Maße. Abwanderungstendenzen verschärfen letztlich die demografische Entwicklung. Umgekehrt
kann die Entwicklung und Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen dazu
beitragen, die Kommune insbesondere für junge Familien zu einem attraktiven Ort
mit einer hohen Lebensqualität zu
machen.
Die Stadt Hilden hat sich dieser
Herausforderung gestellt und die Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangeboten
in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und den sich ändernden Bedarfen
angepasst.
Die Ausgaben für Betreuung, Bildung und
Erziehungen wurden bezogen auf die Jahre 1996 und 2005 bzw. 2007 ermittelt und
der Anzahl der Plätze gegenübergestellt. Hierbei wurde von folgender
durchschnittlicher Netto-Belastung je Platz seitens der Stadt Hilden
ausgegangen:
Städt.
Kostenanteil je Platz
1.
Kinder von 4 Mon. Bis 3 Jahren
·
Betreuungsnester 7.500
Euro
·
Kleine
altersgemischte Gruppe 8.610
Euro
2.
Kinder von 3 bis Jahren
·
Kindergartengruppe
/ Kindertagesstättengruppe 1.910
Euro
3.
Kinder von 6 bis 14 Jahren
·
Hortgruppe 2.630
Euro
·
Schülertreff
(Sit) 1.375
Euro
·
Verlässliche
Grundschule (8 bis 13.00 Uhr) 25 Euro
·
Offene
Ganztagsgrundschule 1.370
Euro
·
Dreizehn
Plus Sekundarstufe 1.000
Euro
Anhand der nachfolgenden Gegenüberstellung
des städtischen Finanzbedarfs in den Jahren 1996 und 2005 wird deutlich, dass
es in den vergangenen Jahren gelungen ist, zahlreiche zusätzliche Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote mit einem
hohen Qualitätsstandard zuschaffen bei einer verträglichen Steigerung des städtischen Zuschusses.
Im
Vergleich der Jahre 1996 und 2005 wurden die Angebote von 2.190 Plätzen mit
einem Netto-Finanzbedarf von 3.921.100 Euro auf 2.580 Plätze mit einem
Netto-Finanzbedarf von 4.539.400 Euro gesteigert. Bezogen auf das Jahr 2007 ist
aufgrund des weiteren Ausbaus der Offenen Ganztagsgrundschule bei
gleichzeitiger geplanter Schließung von Hortgruppen und prognostizierter
Schließung einer Kindergartengruppe von einem Betreuungsangebot von 2.595
Plätzen und einer Netto-Belastung der Stadt Hilden von 4.344.850 Euro
auszugehen.
Die durchschnittlichen
Kosten je Platz haben sich sogar von 1.790
Euro im Jahr 1996 auf 1.760 Euro im
Jahr 2005 verringert und werden sich voraussichtlich im Jahr 2007 sogar auf 1.674 Euro verringern.
Der städtische Kostenanteil je Betreuungs-,
Bildungs- und Erziehungsplatz ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
3. Fazit
Langfristiges Ziel ist der Ausbau eines bedarfsgerechten und qualitätsorientierten
Gesamtsystems ganztägiger Angebote in Hilden, bestehend aus Ganztagsangeboten
an Schulen sowie entsprechenden Angeboten der Jugendhilfe in
Kindertageseinrichtungen. Dies erfordert ein vernetztes Arbeiten von
Jugendhilfe und Schule sowie der musischen und kulturellen Bildung.
Dies stellt nicht nur angesichts der
bestehenden Haushaltsprobleme von Bund und Land eine gewaltige Herausforderung
dar, sondern ist nur durch ein Zusammenwirken aller Beteiligten mittelfristig
zu realisieren.
Die Aufgabe der
kommenden Jahre wird sein, die Betreuungsangebote an die sich wandelnden Bedürfnisse der Eltern und
Kinder anzupassen. So steigt beispielsweise die Zahl der Kinder mit zusätzlichem
Förderbedarf aufgrund von Verhaltens-, Kommunikations- und Sprachproblemen
erheblich. Gleiches gilt für den Integrationsbedarf von Kindern ausländischer
Herkunft oder von behinderten Kindern.
Die Strukturen und Rahmenbedingungen für
Kinderbetreuung haben zum einen dazu beigetragen, dass für Erzieherinnen neue Arbeitsplätze entstanden. Zum
anderen ermöglicht die verlässliche Ganztagsbetreuung Eltern einen sicheren
Rahmen, um Pläne der beruflichen Weiterbildung
oder die Aufnahme der Erwerbstätigkeit
zu realisieren. Denn von Familienfreundlichkeit profitieren nicht nur die
Familien selbst, sondern alle: die Kommunen, die Unternehmen, das öffentliche
und gesellschaftliche Leben insgesamt. Familien sind auf günstige Rahmenbedingungen
angewiesen: sie brauchen bedarfsgerechte
Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitsplätze, günstige
Wohnbedingungen, ein anregendes kulturelles Umfeld und vieles mehr.
Familienfreundlichkeit berührt viele Handlungsfelder und kann nur in der Zusammenarbeit
von Politik, Verwaltung, Freien Trägern und der Wirtschaft entstehen.
Familienfreundlichkeit bringt Kommunen letztlich Gewinn: Familien wollen dort leben, wo sie gute Rahmenbedingungen
vorfinden, Lebensqualität für Familien stoppt Abwanderung und macht eine Stadt
attraktiver.
Familienfreundlichkeit ist ein Standortfaktor
im Wettbewerb der Kommunen.
Neben dem Ausbau der Kinderbetreuung ist die Flexibilität der Betreuungsangebote
entscheidend. Arbeitszeiten werden immer flexibler, Wochenend-, Abend- und
Nachtarbeit sowie Teilzeitbeschäftigung nehmen zu. Teilzeittätigkeiten
beschränken sich immer weniger auf den Vormittag. Wechselnde Zeiten sind für
eine große Zahl von Arbeitsplätzen charakteristisch.
Die Herausforderung der nächsten Jahre ist,
das Bildungs- und Betreuungsangebot an die vorhandenen Lebensbedingungen
anzupassen. Kinderbetreuung ist aber weit mehr als eine Entlastung der Eltern:
Sie unterstützt den Entwicklungs- und Lernprozess der Kinder und trägt zu ihrem
Wohlbefinden bei. Qualitativ hochwertige Angebote sind eine Chance für Kinder.
Eine bedarfsgerechte Angebotsvielfalt
muss den unterschiedlichen Lebenslagen und Anforderungen von Familien und
Kindern gerecht werden. Dies bedeutet ein abgestimmtes Nebeneinander von
kommunalen Einrichtungen und Einrichtungen der freien Träger, Tagesmüttern und
freiwilligem Engagement.
Kinderbetreuung wird bisher häufig unter
Kostengesichtspunkten öffentlicher oder privater Haushalte betrachtet. Vor dem
Hintergrund sozialen Wandels und der demographischen Entwicklung ist der Blick
zunehmend auf die gesellschaftlichen Vorteile zurichten. So zeigen Gutachten,
dass sich Investitionen in Kinderbetreuung rentieren und der Nutzen gegenüber
den Kosten deutlich überwiegt.
Eine neue Herausforderung stellt sich den
Kindertageseinrichtungen, in dem die Anforderungen an Flexibilisierung mit pädagogischen Standards in Einklang zu bringen
sind. Für Eltern ist dies eine unbedingte Notwendigkeit, denn nur dann kann auf
der einen Seite den Bedürfnissen der Kinder nach Zuwendung, Betreuung, Bildung
und Erziehung nachgekommen und auf der anderen Seite eine Anpassung zeitlicher
Anforderungen im Lebensalltag von Familien erreicht werden. Ausreichende und
befriedigende Kinderbetreuungsangebote sind allen Eltern anzubieten. Nötig sind
dafür verschiedenartige Formen der Tagesbetreuung für Kinder, die den kindlichen
Bedürfnissen entsprechen und die außerdem zur Ergänzung und zum Ausgleich von
familienbedingten Anforderungen und Defiziten (z.B. gefährdetes soziales
Milieu, rückständige sprachliche Entwicklung) beitragen.
Seit 1996 wurden neue Angebotsformen für Betreuung, Bildung und Erziehung geschaffen
und gleichzeitig vorhandene Angebote den
veränderten Lebensbedingungen angepasst. Die bedarfsorientierte Angebotsstruktur führt zu einem erheblichen Anstieg der
Bildungs- und Betreuungsplätze (405 Plätze), dem ein zusätzlicher Finanzbedarf
von 423.750 Euro gegenübersteht – die Kosten je Platz können sogar gesenkt
werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Offene Ganztagsgrundschule in Hilden mit einem hohen Qualitätsstandard geschaffen wurde, für die vergleichsweise
geringe Landesmittel (615 Euro je Platz) gewährt werden. Der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder
unter 3 Jahren erfolgt bislang ohne
Landesmittel. Der Forderung und Notwendigkeit, lebensweltorientierte
Angebote für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, müssen sich alle Institutionen des öffentlichen
Lebens stellen. Dies bedingt auch eine gemeinsame
Finanzierung des bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Gesamtsystems.
Bleibt zu hoffen, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen dieser
Notwendigkeit bewusst wird und die Bemühungen der Kommune, bedarfsorientierte
Angebote zur Unterstützung der Familien und zur Förderung der Kinder zu
schaffen, auch finanziell unterstützt.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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