-Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Umgestaltung einer U3-Gruppe -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von
den Kosten in Höhe von 40.000 € für die Umgestaltung einer U3-Gruppe in der
Kindertagesstätte Karnaper Regenbogen und stimmt der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung von 40.000,- € im Produkt 011301
"Bewirtschaftung" zu.
Deckung:
Zuweisung des Landesjugendamtes 40.000,- €.
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Umsetzung des
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) unterstützt das Land NRW die Kommunen mit Mitteln
aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen von Kinder unter 3 Jahren. Es handelt sich um eine 90%-Förderung für
Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen sowie für die Ausstattung der Räume. Hintergrund
ist der ab 2013 bevorstehende Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 1.
Lebensjahr und die damit verbundene Notwendigkeit, Plätze in Tageseinrichtungen
für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.
Bei der oben
genannten Einrichtung handelt es sich um eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung
mit großem Außengelände. Schon seit einigen Jahren werden dort Kinder im Alter
ab 4 Monate betreut, zudem 12 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
Eigentümer des
Gebäudes ist die Stadt Hilden, Mieter der Träger Freizeitgemeinschaft für Behinderte
und Nichtbehinderte Hilden e.V.. Um die Förderung und eine entsprechende
Betriebserlaubnis erhalten zu können, sind die Raumvorgaben des
Landesjugendamtes zu beachten. Ziel ist es jedoch, eine kostengünstige
Umsetzung der Vorgaben zu erzielen, d.h. ohne Errichtung eines Neu- oder Anbaues.
Nach einer
Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass ein bestehender Sanitärbereich umgebaut
werden muss, d.h. Verlegung von Wasseranschlüssen, Einbau eines Wickelbereiches
inkl. Wasseranschluss und Herrichtung mit mindestens 2 Handwaschbecken. Des
Weiteren wurde geplant, einen bereits seit Jahren in einem Schlafraum
vorhandenen Wickelbereich nachzurüsten. Dieser Wickelbereich sollte eine neue
Kommode inkl. Duschtasse erhalten, die auch für Kinder mit erhöhtem
Förderbedarf geeignet ist und das Handwaschbecken sollte versetzt werden. Für
diese Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 36.500 € ermittelt, die zu 90 % über
die Fördermittel refinanzierbar sind. Diese Kosten wurden in den Haushalt 2010
eingestellt und die Maßnahme wurde im Sommer 2010 durchgeführt.
Nach Vorlage der Planung
für einen weiteren U 3-Raum hat das Landesjugendamt jedoch nun den geplanten Wickelbereich
im Schlafraum bemängelt. In der Vergangenheit war das Wickeln in den Schlafräumen
genehmigt worden. Nunmehr haben sich die Raumvorgaben dahingehend geändert, als
dass Wickeln getrennt von Schlafen in einem Sanitärbereich untergebracht werden
muss. Nur in absoluten Ausnahmefällen können die Wickelbereiche in den
Schlafbereichen verbleiben. Eine Förderung des Umbaus über Landesmittel
schließt sich dann jedoch aus.
Im konkreten Fall ist
es allerdings räumlich möglich, den Wickelbereich aus dem Schlafraum herauszunehmen
und ihn in einem gegenüberliegenden Sanitärbereich unterzubringen. Künftig könnte
daher der Schlafraum in das pädagogische Konzept integriert und nicht mehr nur
als reiner Schlafraum genutzt werden. Auch im Hinblick auf eine zukünftig
mögliche Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit einem erhöhten Förderbedarf
ist dieser Lösung eindeutig der Vorzug zu geben. Die Kosten werden bei 40.000 €
liegen, die über den Zuschuss vollständig refinanziert werden können, weil der
mögliche Kostenrahmen bei der Ursprungsmaßnahme noch nicht ausgeschöpft war.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
011301 |
Bezeichnung |
Aufwendungen f.
Unterhaltung d. Gebäude |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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2609141550 |
0113010010 |
521110 |
40.000 |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Zuschuss des
Landesjugendamtes |
40.000 |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |