Betreff
Kindertagesstätte Karnaper Regenbogen
-Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Umgestaltung einer U3-Gruppe -
Vorlage
WP 09-14 SV 26/030
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von den Kosten in Höhe von 40.000 € für die Umgestaltung einer U3-Gruppe in der Kindertagesstätte Karnaper Regenbogen und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 40.000,- € im Produkt 011301 "Bewirtschaftung" zu.

 

Deckung: Zuweisung des Landesjugendamtes 40.000,- €.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) unterstützt das Land NRW die Kommunen mit Mitteln aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen von Kinder unter 3 Jahren. Es handelt sich um eine 90%-Förderung für Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen sowie für die Ausstattung der Räume. Hintergrund ist der ab 2013 bevorstehende Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr und die damit verbundene Notwendigkeit, Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen.

 

Bei der oben genannten Einrichtung handelt es sich um eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung mit großem Außengelände. Schon seit einigen Jahren werden dort Kinder im Alter ab 4 Monate betreut, zudem 12 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

 

Eigentümer des Gebäudes ist die Stadt Hilden, Mieter der Träger Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte Hilden e.V.. Um die Förderung und eine entsprechende Betriebserlaubnis erhalten zu können, sind die Raumvorgaben des Landesjugendamtes zu beachten. Ziel ist es jedoch, eine kostengünstige Umsetzung der Vorgaben zu erzielen, d.h. ohne Errichtung eines Neu- oder Anbaues.

 

Nach einer Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass ein bestehender Sanitärbereich umgebaut werden muss, d.h. Verlegung von Wasseranschlüssen, Einbau eines Wickelbereiches inkl. Wasseranschluss und Herrichtung mit mindestens 2 Handwaschbecken. Des Weiteren wurde geplant, einen bereits seit Jahren in einem Schlafraum vorhandenen Wickelbereich nachzurüsten. Dieser Wickelbereich sollte eine neue Kommode inkl. Duschtasse erhalten, die auch für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf geeignet ist und das Handwaschbecken sollte versetzt werden. Für diese Maßnahmen wurden Kosten in Höhe von 36.500 € ermittelt, die zu 90 % über die Fördermittel refinanzierbar sind. Diese Kosten wurden in den Haushalt 2010 eingestellt und die Maßnahme wurde im Sommer 2010 durchgeführt.

 

Nach Vorlage der Planung für einen weiteren U 3-Raum hat das Landesjugendamt jedoch nun den geplanten Wickelbereich im Schlafraum bemängelt. In der Vergangenheit war das Wickeln in den Schlafräumen genehmigt worden. Nunmehr haben sich die Raumvorgaben dahingehend geändert, als dass Wickeln getrennt von Schlafen in einem Sanitärbereich untergebracht werden muss. Nur in absoluten Ausnahmefällen können die Wickelbereiche in den Schlafbereichen verbleiben. Eine Förderung des Umbaus über Landesmittel schließt sich dann jedoch aus.

 

Im konkreten Fall ist es allerdings räumlich möglich, den Wickelbereich aus dem Schlafraum herauszunehmen und ihn in einem gegenüberliegenden Sanitärbereich unterzubringen. Künftig könnte daher der Schlafraum in das pädagogische Konzept integriert und nicht mehr nur als reiner Schlafraum genutzt werden. Auch im Hinblick auf eine zukünftig mögliche Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit einem erhöhten Förderbedarf ist dieser Lösung eindeutig der Vorzug zu geben. Die Kosten werden bei 40.000 € liegen, die über den Zuschuss vollständig refinanziert werden können, weil der mögliche Kostenrahmen bei der Ursprungsmaßnahme noch nicht ausgeschöpft war.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

011301

Bezeichnung

Aufwendungen f. Unterhaltung d. Gebäude

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

2609141550

0113010010

521110

40.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

Zuschuss des Landesjugendamtes

40.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gesehen Klausgrete