Beschlussvorschlag:
1.
„Der Rat der Stadt wählt gemäß §§ 36, 77
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses aus
die in der
von der Verwaltung hierfür vorgelegten Bewerberliste Liste aufgeführten Bewerber als 56 Kandidaten für die ehrenamtliche
Tätigkeit einer Hauptschöffin / eines Hauptschöffen für die Strafkammern des
Landgerichtes und das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Düsseldorf.“
2.
„Der Rat der Stadt wählt gemäß §§ 36, 77 GVG auf
Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses aus die in der
von der Verwaltung hierfür vorgelegten Bewerberliste Liste aufgeführten Bewerber als 14 Kandidaten für die ehrenamtliche
Tätigkeit der Hauptschöffinnen bzw. Hauptschöffen für das Schöffengericht Langenfeld.“
3.
„Der Rat der Stadt wählt gemäß §§ 36, 77 GVG auf
Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses aus die in der
von der Verwaltung hierfür vorgelegten Bewerberliste Liste aufgeführten Bewerber als 6 Kandidaten für die ehrenamtliche
Tätigkeit einer Hilfsschöffin bzw. eines Hilfsschöffen für das Schöffengericht
Langenfeld.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die aktuelle
Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2008. Die
neue fünfjährige Wahlzeit beginnt am 01.01.2009 und endet am 31.12.2013.
Für die
erforderliche Neuwahl der ehrenamtlichen Schöffen hat die Stadt Hilden nach
Aufforderung durch den Präsidenten des Landgerichtes in Düsseldorf den Richtern
bei dem Landgericht und den Amtsgerichten in Düsseldorf und Langenfeld
Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen.
Das Verfahren
richtet sich nach dem Gem. RdErlaß des Ministeriums für Inneres und Justiz und
d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27. August 1998,
dem Gem. RdErl. des Justizministeriums, des Innenministeriums u. d.
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 20.10.2003 sowie dem Gem. RdErl.
des Justizministeriums, des Innenministeriums und d. Ministeriums für
Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 20.9.2007.
Die
Vorschlagslisten müssen bis zum 30.06.2008 aufgestellt sein.
Die Stadt Hilden
hat bei den Schöffenvorschlagslisten die in den Beschlußvorschlägen genannten
Zahlen von Kandidaten mitzuteilen.
Diese müssen
Deutsche sein sowie am Beginn der Wahlzeit das 25. Lebensjahr bereits vollendet
haben. Sie sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kandidaten
müssen seit mindestens einem Jahr in Hilden wohnen, (freiwillige) Bewerber
sollen bei Eignung berücksichtigt werden; die Vorschlagsliste soll alle Gruppen
der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen
berücksichtigen.
Das
verantwortungsvolle Schöffenamt erfordert in hohem Maße Unparteilichkeit,
Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen
des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.
Nicht zu dem
Schöffenamt vorgeschlagen werden sollen Personen, die bereits acht Jahre lang
als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig
gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger
als acht Jahre zurückliegt sowie andere Personen, die aus beruflichen oder
persönlichen Gründen (religiösen, mit dem Beruf kollidierenden, infolge
Richterspruchs aberkannte Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter, entsprechenden
eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, Vermögensverfall) nicht in Frage kommen.
Für die Aufnahme
einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder des Rates, mindestens doch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder des Rates erforderlich.
Die zur Auswahl
stehenden Bewerberinnen und Bewerber der beigefügten, alphabetisch nach Familiennamen
geordneten Listen stehen teilweise auf Vorschlag der im Rat vertretenen
Parteien, überwiegend jedoch durch Bewerbungen nach öffentlichem Aufruf für
diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung.
Nach
Prüfung der Verwaltung entsprechen die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen.
Für die
Wahlvorschlagsreihenfolge wird in analoger Anwendung des d´Hondt´schen Höchstzahlenverfahrens
eine Übersicht beigefügt.