Betreff
Betr.: Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Wahlzeit 2009 - 2013
Vorlage
WP 04-09 SV 10/034
Aktenzeichen
I/10.5-30.10.03-Hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.

„Der Rat der Stadt wählt gemäß §§ 36, 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses aus die in der von der Verwaltung hierfür vorgelegten Bewerberliste Liste aufgeführten Bewerber als 56 Kandidaten für die ehrenamtliche Tätigkeit einer Hauptschöffin / eines Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichtes und das gemeinsame Schöffengericht bei dem Amtsgericht Düsseldorf.“

 

2.

„Der Rat der Stadt wählt gemäß §§ 36, 77 GVG auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses aus die in der von der Verwaltung hierfür vorgelegten Bewerberliste Liste aufgeführten Bewerber als 14 Kandidaten für die ehrenamtliche Tätigkeit der Hauptschöffinnen bzw. Hauptschöffen für das Schöffengericht Langenfeld.“

 

3.

„Der Rat der Stadt wählt gemäß §§ 36, 77 GVG auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses aus die in der von der Verwaltung hierfür vorgelegten Bewerberliste Liste aufgeführten Bewerber als 6 Kandidaten für die ehrenamtliche Tätigkeit einer Hilfsschöffin bzw. eines Hilfsschöffen für das Schöffengericht Langenfeld.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen endet am 31.12.2008. Die neue fünfjährige Wahlzeit beginnt am 01.01.2009 und endet am 31.12.2013.

 

Für die erforderliche Neuwahl der ehrenamtlichen Schöffen hat die Stadt Hilden nach Aufforderung durch den Präsidenten des Landgerichtes in Düsseldorf den Richtern bei dem Landgericht und den Amtsgerichten in Düsseldorf und Langenfeld Schöffinnen und Schöffen vorzuschlagen.

Das Verfahren richtet sich nach dem Gem. RdErlaß des Ministeriums für Inneres und Justiz und d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27. August 1998, dem Gem. RdErl. des Justizministeriums, des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 20.10.2003 sowie dem Gem. RdErl. des Justizministeriums, des Innenministeriums und d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 20.9.2007.

 

Die Vorschlagslisten müssen bis zum 30.06.2008 aufgestellt sein.

 

Die Stadt Hilden hat bei den Schöffenvorschlagslisten die in den Beschlußvorschlägen genannten Zahlen von Kandidaten mitzuteilen.

Diese müssen Deutsche sein sowie am Beginn der Wahlzeit das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben. Sie sollen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Kandidaten müssen seit mindestens einem Jahr in Hilden wohnen, (freiwillige) Bewerber sollen bei Eignung berücksichtigt werden; die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Das verantwortungsvolle Schöffenamt erfordert in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.

 

Nicht zu dem Schöffenamt vorgeschlagen werden sollen Personen, die bereits acht Jahre lang als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind und deren letzte Dienstleistung zu Beginn der Amtsperiode weniger als acht Jahre zurückliegt sowie andere Personen, die aus beruflichen oder persönlichen Gründen (religiösen, mit dem Beruf kollidierenden, infolge Richterspruchs aberkannte Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter, entsprechenden eingeleiteten Ermittlungsverfahrens, Vermögensverfall) nicht in Frage kommen.

 

Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens doch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.

 

Die zur Auswahl stehenden Bewerberinnen und Bewerber der beigefügten, alphabetisch nach Familiennamen geordneten Listen stehen teilweise auf Vorschlag der im Rat vertretenen Parteien, überwiegend jedoch durch Bewerbungen nach öffentlichem Aufruf für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung.

Nach Prüfung der Verwaltung entsprechen die Bewerberinnen und Bewerber den Anforderungen.

 

Für die Wahlvorschlagsreihenfolge wird in analoger Anwendung des d´Hondt´schen Höchstzahlenverfahrens eine Übersicht beigefügt.