Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, dass die Ev. Kindertagesstätte „An der Friedenskirche“ zur
Gründung eines Familienzentrums ausgewählt wird. Die Verwaltung wird
beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel
zu beantragen.
Erläuterungen und Begründungen:
Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen
für Kinder zu Familienzentren
Das Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(MGFFI NRW) teilte mit Erlass vom
05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel
gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln.
Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der
Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Für die Stadt Hilden wurde die
Anzahl der Familienzentren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2010/2011 auf 7
festgelegt. Bis zur Endstufe im Jahr 2012 werden 9 Familienzentren gefördert.
Es kann sich demnach derzeit eine weitere Kindertageseinrichtung um das
„Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben, in den Folgejahren
noch zwei weitere Einrichtungen.
Folgende
Familienzentren gibt es bereits:
Städt.
Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle aus der Pilotphase 2006/2007 (Stadtteil Nord)
Ev.
Familienzentrum „Erlöserkirche“, Kindergartenjahr 2007/2008 (Stadtteil Süd)
Familienzentrum
„Mühle“, Kindergartenjahr 2007/2008 (Stadtteil
Mitte/Ost)
Kath.
Familienzentrum „St. Konrad“, Kindergartenjahr 2008/2009 (Stadtteil Süd)
AWO
Familienzentrum „Zur Verlach“, Kindergartenjahr 2008/2009 (Stadtteil Süd)
Städt.
Familienzentrum „Die Arche“, Kindergartenjahr 2009/2010 (Stadtteil Mitte)
Die Qualifizierung
abgeschlossen haben bisher alle Familienzentren bis auf das Städt. Familienzentrum
„Die Arche“, das erst im laufenden Jahr in den Zertifizierungsprozess
eingestiegen ist.
Die Auswahl der
Kindertageseinrichtung erfolgt unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur und
der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden sozialraumbezogenen
Kenntnissen. Der Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass geeignete Einrichtungen
durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der
Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die
Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für
Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten und zugleich
für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:
1.
Beratung und Unterstützung von Kindern
2.
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
3.
Kindertagespflege
4.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
5.
Sozialraumbezug
6.
Kooperation und Organisation
7.
Kommunikation
8.
Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Darüber hinaus
regelt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetztes
vom 14.11.08 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturkriterien, die
Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.
Die fachlich,
inhaltliche Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung
erfolgt weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische
Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Berlin.
Grundsätzliches
Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben die Tageseinrichtung der
Johanniter (Stadtteil Mitte), die Tageseinrichtungen für Kinder „im Park e.V.“
(Stadtteil Mitte), die städt. Einrichtung „Rappelkiste“ (Stadtteil Nord) sowie
die evangelischen Kindertagesstätten „Sonnenschein“ (Stadtteil Ost) und
„Friedenskirche“ (Stadtteil Nord) bekundet. Weiterhin war in der Vergangenheit
geplant, mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt.
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen
aufzubauen. Ein wichtiges Kriterium zur Bildung eines Familienzentrums ist die
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3
Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser Kindertageseinrichtung
auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum im Hildener Westen
derzeit nicht möglich ist. Die evangelische Kindertagesstätte „Friedenskirche“,
wird ab dem kommenden Kindergartenjahr auch Kinder unter 3 Jahren betreuen.
Alle anderen interessierten Kindertageseinrichtungen bieten eine Betreuung für
Kinder unter 3 Jahren an und erfüllen damit diese Voraussetzung für ein Familienzentrum.
Da Familienzentren
möglichst gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein sollen um möglichst
viele Bürger zu erreichen, soll bei der weiteren Bildung eines Familienzentrums
eine Kindertageseinrichtung aus dem Stadtteil Hilden Nord oder Hilden Ost den
Vorrang erhalten. Da bereits zwei Familienzentren in städt. Trägerschaft
stehen, scheidet die städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ aus. Der
Kindergarten „im Park e.V.“ verfügt nicht ausreichend über die benötigten
Räumlichkeiten. Die ev. Kindertagesstätte „Sonnenschein“ verfügt derzeit nicht
über ein ausreichendes Raumangebot und betreut nur in einer Kindergartengruppe
Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Eine Erweiterung der Einrichtung wäre nur
mit erheblichen kommunalen Mitteln möglich. Die ev. Kindertagesstätte „An der
Friedenskirche“ wird in diesem Jahr neugebaut und betreut ab Sommer 2010 in 2
Gruppen Kinder im Alter unter 3 Jahren. Neben den eigenen neuen Räumlichkeiten
liegt diese Einrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Friedenskirche und
kann so auch die Räume der Kirche ggf. mitnutzen. Ein altersübergreifendes
Programm ist hier sehr gut vorstellbar, ebenso ein für Familienzentren
überkonfessionelle Angebot.
Vor diesem Hintergrund
ist bei der Entscheidung zur Bildung eines weiteren Familienzentrums der ev.
Kindertageseinrichtung „An der Friedenskirche„ den Vorzug zu geben.
Die weiteren oben
genannten Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, im weiteren Ausbau
von Familienzentren Berücksichtigung zu finden. Im laufenden Jahr werden dazu
weitere Abstimmungen erfolgen.
Finanzielle Beteiligung des Landes
In dem bereits
genannten Erlass ist festgelegt, dass die gemeldeten Einrichtungen eine
Förderung in Höhe von 12.000 € jährlich erhalten. Sie werden gleichzeitig zur
Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines
Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhalten die Einrichtungen ein
zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen Ausgang läuft die
Förderung aus.
Nach der
Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und
das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das
Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt
oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise
für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum
(zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen)
oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.
Fazit
Gemäß Erlass des
MGFFI NRW vom 17.12.2008 kann zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen
zu Familienzentren zum Kindergartenjahr 2009/2010 ein weiteres Familienzentrum
gegründet werden. Die Ev. Kindertageseinrichtung „An der Friedenskirche“ kann
die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten
Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen. Durch den Neubau der Kindertageseinrichtung,
dem damit verbundenen Raumangebot und der Nähe zu den weiteren Raumangeboten
der evangelischen Friedenskirche in unmittelbarer Nachbarschaft, erfüllt diese
Einrichtung wesentliche Voraussetzungen eines Familienzentrums und kann auf
hervorragende Rahmenbedingungen aufbauen. Die Verwaltung spricht sich dafür
aus, die Ev. Kindertageseinrichtung „An der Friedenskirche“ zum
Kindergartenjahr 2010/2011 zum Familienzentrum auszubauen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
ja |
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Produktnummer |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Sichtvermerk Kämmerer gesehen in Vertretung Danscheidt |
5113001130 |
0601010080 |
531800 |
5.000 |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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5113001130 |
0601010080 |
414100 |
5.000 |
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Finanzierung: |
Zuwendungen des Landes NRW für Familienzentren (Projektförderung) |
Personelle Auswirkungen: Nein