Betreff
Auswahl einer Kindertageseinrichtung zur Weiterentwicklung zum Familienzentrums in 2010 - Ev. Kindertagesstätte "An der Friedenskirche"
Vorlage
WP 09-14 SV 51/035
Aktenzeichen
III/51.1/Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass die Ev. Kindertagesstätte „An der Friedenskirche“ zur Gründung eines Familienzentrums ausgewählt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend zu informieren und die Fördermittel zu beantragen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Ausbau der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren

 

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW)  teilte mit Erlass vom 05.02.2007 mit, dass sich die Landesregierung bis zum Jahr 2012 zum Ziel gesetzt hat, 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Als Planungsgrundlage dient dem Ministerium ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Für die Stadt Hilden wurde die Anzahl der Familienzentren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2010/2011 auf 7 festgelegt. Bis zur Endstufe im Jahr 2012 werden 9 Familienzentren gefördert. Es kann sich demnach derzeit eine weitere Kindertageseinrichtung um das „Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen“ bewerben, in den Folgejahren noch zwei weitere Einrichtungen.

 

 

Folgende Familienzentren gibt es bereits:

 

Städt. Familienzentrum Kunterbunt/Traumquelle aus der Pilotphase 2006/2007  (Stadtteil Nord)

Ev. Familienzentrum „Erlöserkirche“, Kindergartenjahr 2007/2008                        (Stadtteil Süd)

Familienzentrum „Mühle“, Kindergartenjahr 2007/2008                                          (Stadtteil Mitte/Ost)

Kath. Familienzentrum „St. Konrad“, Kindergartenjahr 2008/2009                         (Stadtteil Süd)

AWO Familienzentrum „Zur Verlach“, Kindergartenjahr 2008/2009                       (Stadtteil Süd)

Städt. Familienzentrum „Die Arche“, Kindergartenjahr 2009/2010                         (Stadtteil Mitte)

 

Die Qualifizierung abgeschlossen haben bisher alle Familienzentren bis auf das Städt. Familienzentrum „Die Arche“, das erst im laufenden Jahr in den Zertifizierungsprozess eingestiegen ist.

 

Die Auswahl der Kindertageseinrichtung erfolgt unter Einbezug der örtlichen Infrastruktur und der kommunalen Jugendhilfeplanung mit den entsprechenden sozialraumbezogenen Kenntnissen. Der Erlass vom 05.02.07 legt fest, dass geeignete Einrichtungen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung sowie die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten. Die Kriterien für Familienzentren umfassen die folgenden 8 Punkte, die einzuhalten und zugleich für die Zertifizierung des Gütesiegels erforderlich sind:

 

1.    Beratung und Unterstützung von Kindern

2.    Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

3.    Kindertagespflege

4.    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.    Sozialraumbezug

6.    Kooperation und Organisation

7.    Kommunikation

8.    Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

Darüber hinaus regelt die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetztes vom 14.11.08 das Anforderungsprofil, Leistungs- und Strukturkriterien, die Gültigkeitsdauer, die Zertifizierungsstelle und den Ablauf der Zertifizierung.

 

Die fachlich, inhaltliche Begleitung und Unterstützung sowie die letztendliche Zertifizierung erfolgt weiterhin über die PädQUIS – Pädagogische Qualitäts-Informations-Systeme gGmbH Berlin.


Grundsätzliches Interesse an der Gründung eines Familienzentrums haben die Tageseinrichtung der Johanniter (Stadtteil Mitte), die Tageseinrichtungen für Kinder „im Park e.V.“ (Stadtteil Mitte), die städt. Einrichtung „Rappelkiste“ (Stadtteil Nord) sowie die evangelischen Kindertagesstätten „Sonnenschein“ (Stadtteil Ost) und „Friedenskirche“ (Stadtteil Nord) bekundet. Weiterhin war in der Vergangenheit geplant, mit der Gemeinschafts-Grundschule Walter-Wiederhold und der städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“, ein Familienzentrum im Hildener Westen aufzubauen. Ein wichtiges Kriterium zur Bildung eines Familienzentrums ist die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Dieses Kriterium erfüllt die Kindertageseinrichtung „Pusteblume“ nicht. Der Ausbau von Plätzen unter 3 Jahren kann derzeit aufgrund des vorhandenen Raumangebotes in dieser Kindertageseinrichtung auch nicht erfolgen, so dass der Ausbau zum Familienzentrum im Hildener Westen derzeit nicht möglich ist. Die evangelische Kindertagesstätte „Friedenskirche“, wird ab dem kommenden Kindergartenjahr auch Kinder unter 3 Jahren betreuen. Alle anderen interessierten Kindertageseinrichtungen bieten eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren an und erfüllen damit diese Voraussetzung für ein Familienzentrum.

 

Da Familienzentren möglichst gleichmäßig innerhalb der Stadt Hilden verteilt sein sollen um möglichst viele Bürger zu erreichen, soll bei der weiteren Bildung eines Familienzentrums eine Kindertageseinrichtung aus dem Stadtteil Hilden Nord oder Hilden Ost den Vorrang erhalten. Da bereits zwei Familienzentren in städt. Trägerschaft stehen, scheidet die städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“ aus. Der Kindergarten „im Park e.V.“ verfügt nicht ausreichend über die benötigten Räumlichkeiten. Die ev. Kindertagesstätte „Sonnenschein“ verfügt derzeit nicht über ein ausreichendes Raumangebot und betreut nur in einer Kindergartengruppe Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Eine Erweiterung der Einrichtung wäre nur mit erheblichen kommunalen Mitteln möglich. Die ev. Kindertagesstätte „An der Friedenskirche“ wird in diesem Jahr neugebaut und betreut ab Sommer 2010 in 2 Gruppen Kinder im Alter unter 3 Jahren. Neben den eigenen neuen Räumlichkeiten liegt diese Einrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Friedenskirche und kann so auch die Räume der Kirche ggf. mitnutzen. Ein altersübergreifendes Programm ist hier sehr gut vorstellbar, ebenso ein für Familienzentren überkonfessionelle Angebot.

 

Vor diesem Hintergrund ist bei der Entscheidung zur Bildung eines weiteren Familienzentrums der ev. Kindertageseinrichtung „An der Friedenskirche„ den Vorzug zu geben.

Die weiteren oben genannten Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, im weiteren Ausbau von Familienzentren Berücksichtigung zu finden. Im laufenden Jahr werden dazu weitere Abstimmungen erfolgen.

 

 

Finanzielle Beteiligung des Landes

 

In dem bereits genannten Erlass ist festgelegt, dass die gemeldeten Einrichtungen eine Förderung in Höhe von 12.000 € jährlich erhalten. Sie werden gleichzeitig zur Zertifizierung des Gütesiegels zugelassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.

 

Nach der Gesetzesbegründung sind die Mittel sowohl für die Leitung, Koordinierung und das Management des Familienzentrums wie auch dafür vorgesehen, dass das Familienzentrum die für die Aufgabenstellung notwendigen Angebote bereitstellt oder externe Leistungen Dritter einkauft. Die Mittel können in gleicher Weise für die Bereitstellung zusätzlicher Personalressourcen für das Familienzentrum (zusätzliches Personal, Finanzierung von Überstunden, Leistungsanreize oder Fortbildungen) oder für Beratungsleistungen eingesetzt werden.

 

 

 

Fazit

 

Gemäß Erlass des MGFFI NRW vom 17.12.2008 kann zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren zum Kindergartenjahr 2009/2010 ein weiteres Familienzentrum gegründet werden. Die Ev. Kindertageseinrichtung „An der Friedenskirche“ kann die Kriterien für die Verleihung eines Gütesiegels in dem vom Erlass gesetzten Zeitrahmen von 2 Jahren erfüllen. Durch den Neubau der Kindertageseinrichtung, dem damit verbundenen Raumangebot und der Nähe zu den weiteren Raumangeboten der evangelischen Friedenskirche in unmittelbarer Nachbarschaft, erfüllt diese Einrichtung wesentliche Voraussetzungen eines Familienzentrums und kann auf hervorragende Rahmenbedingungen aufbauen. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Ev. Kindertageseinrichtung „An der Friedenskirche“ zum Kindergartenjahr 2010/2011 zum Familienzentrum auszubauen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer

 060101

Bezeichnung:

Förderung von Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Haushaltsjahr:

2010

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

 

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Sichtvermerk Kämmerer

 

gesehen

in Vertretung Danscheidt

 

5113001130

0601010080

531800

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

5113001130

0601010080

414100

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 Zuwendungen des Landes NRW für Familienzentren (Projektförderung)

 

 


Personelle Auswirkungen: Nein