Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Aktionsprogramm
Kindertagespflege zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Einleitung
Über Jahrzehnte hinweg entwickelten sich die institutionelle Kindertagesbetreuung und die familiäre Kinderbetreuung nebeneinander her mit jeweils eigenen Strukturen und waren separat ausgerichtet.
Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen deutlich
verändert. Die flexibilisierten Betreuungsbedarfe von Eltern und die neuen
Anforderungen an die Bildungsförderung von Kindern, auch in Altersgruppen unter
drei Jahren, veranlassen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ihr bisheriges
Leistungsspektrum zu überdenken und nach Erweiterung und eventuell einer
stärkeren Ergänzung der vorhandenen Angebote zu suchen. Nicht zuletzt hat der
Gesetzgeber auf Bundesebene im Rahmen der Gesetzesnovellen des Sozialgesetzbuch
(SGB) VIII (Tagesbetreuungsgesetz – TAG – und Kinder- und
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz –KICK-, 2005) im Interesse von Kindern und
Familien eine Aufwertung der Kindertagespflege als eine explizite Aufforderung
verankert. Die familienpolitischen Vorgaben zielen heute auf die quantitative
und qualitative Erweiterung der Kinderbetreuungsangebote ab. Zum 01.01.2005 ist
das Tagesbetreuungsgesetz (TAG) in Kraft getreten, das die Tagespflege gleich
stellt mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und den Auftrag erteilt,
für 20 % aller unter 3-jährigen Kinder Betreuungsplätze bis 01.10.2010 zu
schaffen. Widersprüche wurden korrigiert und beide Betreuungsformen in der
Kindertageseinrichtung sowie in der Kindertagespflege unter die gleichen Fördergrundsätze
für Kinder subsumiert. Diese stellen nun gleichrangige Betreuungsformen dar (s.
auch Kibiz §§ 2,3,17). Das
KiföG soll eine frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von
Familienleben und Erwerbstätigkeit sicherstellen und greift den steigenden
gesellschaftlichen Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter
drei Jahren auf. Das KiföG sieht in einem 2-Stufen-Plan den Ausbau der
Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren vor:
-
in
einer ersten Stufe (2008 – 2013) ist eine an erweiterte Kriterien geknüpfte
Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege
vorgesehen
-
in
einer zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014) ist der Rechtsanspruch auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten.
2. Bericht zum Aktionsprogramm
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) hat am 15.10.2008 das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ gestartet,
welches sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Für das
ESF-Modellprogramm des BMFSFJ stehen insgesamt 20 Mio Euro für eine Laufzeit
von 2009 – 2012 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung
als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Fehlbetragsfinanzierung gewährt.
Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 100.000 Euro
zur Verfügung. Dieses Programm begleitet den qualitativen und quantitativen
Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu
verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Zugleich
soll potenziellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für
diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren. Zur Gewinnung, Qualifizierung
und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden bundesweit 200 Modellstandorte
gefördert.
In einem ersten Schritt hat die
Stadt Hilden im November 2008 ihr Interesse bekundet, Modellstandort dieses
Aktionsprogramms zu werden. Im zweiten Schritt (Auswahlverfahren) wurde die
Stadt Hilden aufgefordert, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Mit
Bewilligungsbescheid vom 27.04.2009 wurde die Stadt Hilden als Modellstandort
für den Zeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2012 ausgewählt und erhält Förderung in
Höhe von 90.000,02 Euro. Zielsetzung ist es mehr Tagespflegepersonen zu
gewinnen, die Qualität zu erhöhen und den Rechtsanspruch zu sichern.
Ausgehend von der Zielsetzung,
bis 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren
mit 35% zu erfüllen, hat die Stadt Hilden seit dem 01.06.2009 1 Stelle in
Teilzeit mit 19,5 Stunden geschaffen. Des Weiteren wurde zum 01.09.2009 eine
weitere Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden als Fachberatung Kindertagespflege
installiert. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen und die Pflegegelder
sind nicht Teil der Fördersumme. Gefördert werden Personalkosten, Mieten für
IT-Leistungen, Telefon, Portokosten, Fortbildungs- und Reisekosten, Lehr- und
Lernmittel, ebenso wie Honorarkosten zur Unterstützung der Teilnehmerinnen.
3. Konzeptaufbau
3.1 Fördermittel
Der Stadt Hilden
wurde im Zuge der Teilnahme am Aktionsprogramm Kindertagespflege eine
Fördersumme in Höhe von 90.000,02 € zugeteilt. Die Fördermittel sind zur
Ausgabe von Personal- und Sachkosten sowie für Ausgaben von Fortbildungen
einzusetzen. Der Mittelabruf erfolgt im Rhythmus von 2 Monaten und bedarf der Vorlage von entsprechenden
Ausgabebelegen. Dafür ist es notwendig, dass neben den üblichen Rechnungen auch
interne Leistungsverrechnungen zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren
Kosten der Tagespflege werden seit Inkrafttreten des KiBiz mit Landesmitteln
(725,- Euro pro Platz und Jahr) teilfinanziert. Diese Föredrung sich fast
ausschließlich auf Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren.
3.2 Fallzahlentwicklung
Zu beobachten ist,
dass sowohl die Zahl der Eltern, die eine Betreuung ihres Kindes in Kindertagespflege
benötigen kontinuierlich steigt, als auch die Zahl der Tagespflegepersonen.
Durch Pressemitteilungen entstanden Informationsrunden interessierter Personen,
die als potenzielle Tagespflegepersonen gewonnen werden konnten. Zusätzlich
konnten durch Telefonate und schriftliche Informationen ehemals tätige
Tagespflegepersonen wieder motiviert
werden. Durch das Angebot, die Qualifizierungsmaßnahme zu finanzieren,
konnten in der Ausbildung befindliche Personen zur Zusammenarbeit mit dem Amt
für Jugend, Schule und Sport gewonnen werden. Zum Stichtag 31.12.2009 waren für
die Stadt Hilden 32 Tagespflegepersonen tätig, die 55 Kinder betreuten (s.
Aktuelle Tabelle).
|
Gesamt Fälle/Jahr |
Neue Fälle |
Beendigungen/ Rückführungen |
Fälle zum Stichtag 31.12. |
2003 |
27 |
10 |
5 |
32 |
2004 |
32 |
11 |
9 |
34 |
2005 |
34 |
11 |
13 |
32 |
2006 |
32 |
14 |
13 |
33 |
2007 |
33 |
12 |
12 |
33 |
2008 |
33 |
26 |
14 |
45 |
2009 |
45 |
35 |
25 |
55 |
2010 |
|
|
|
|
3.3 Bedarfsplanung
Die Stadt Hilden
hat in den letzten Jahren die Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr in guter
Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe bedarfsorientiert
ausgebaut und gewährleistet den Rechtsanspruch für 3-jährige Kinder. 2013 folgt
nun der Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr. Hier ist es
bereits gelungen, eine Versorgungsquote von 26 % zu erreichen. Um das Ziel von
35 % im Jahr 2013 zu erlangen, bedarf es eines verstärkten Ausbaus an Plätzen
in der Kindertagespflege. Nach dem derzeitigen Stand müssen also ca. 50 weitere
Plätze geschaffen werden und 20 neue Tagespflegepersonen gewonnen werden. 10
davon sind für das nächste Kindergartenjahr geplant. Hier gilt es einen
qualitativen und quantitativen Ausbau zu erreichen. Eltern der jüngeren Kinder
wählen wegen der Flexibilität und der kleinen, familiären Gruppe gerne die
Tagespflege als Betreuungsform. Das verdeutlicht die große Nachfrage. Wichtig
ist hier auch die Randzeitenbetreuung bzw. die Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten
von Kindertageseinrichtungen.
3.4 Finanzierung
Um die
Qualifizierung von Tagespflegepersonen zu fördern, werden die Kosten der
Qualifizierungslehrgänge von der Stadt Hilden übernommen. Verbunden damit ist
die Verpflichtung, mindestens 1 Jahr zu den Konditionen der Stadt Hilden zu
arbeiten. Eine Tagespflegeperson erhält einen Stundenlohn von 4,40 € pro Kind
und darf keine weiteren Zuzahlungen mehr fordern (siehe Richtlinien vom
01.08.2009, 4.2.). Der anteilige Elternbeitrag errechnet sich nach dem jeweiligen
Einkommen der Eltern und nach dem Stundenkontingent. Darüber hinaus stehen der
Tagespflegeperson 30 Tage kinderfreie, bezahlte Zeit zu. Außerdem erhält sie
den hälftigen Beitrag zu der Sozialversicherung.
Bei einer
Betreuung von Kindern unter 3 Jahren kann eine Erstausstattung in Höhe von max.
500 € pro Kind in Anspruch genommen werden. Diese ist zweckgebunden zur
Ausstattung der Räumlichkeiten und Beschaffung von Materialien, um den Anspruch
auf frühkindliche Förderung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur
Vollendung des 3. Lebensjahres in
Kindertagespflege zu gewährleisten.
3.5 Qualifizierte
Fachvermittlung
Durch die
fachliche, qualifizierte Beratung und Vermittlung wird sowohl für das Kind als
auch für die Eltern und die Tagespflegepersonen eine grundstabile und
förderliche Basis für ein Betreuungsverhältnis gelegt. Erziehungsberechtigte,
Tagespflegepersonen und die Kinder können so leichter zusammengeführt werden
mit dem Ziel, ein gutes Betreuungsverhältnis aufzubauen. Erforderlich ist ein
ausführliches Erstgespräch mit den Eltern, um auf ihre Wünsche und Vorstellungen
eingehen und die entsprechende Vermittlung vornehmen zu können. Die Tagespflegepersonen
müssen aufgrund der Gesetzesänderung im Jahr 2008 eine gültige Pflegeerlaubnis
vorweisen können, die 5 Jahre gültig ist. Diese kann nur durch das Amt für
Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden erteilt werden.
Dazu sind
erforderlich:
-
ein intensives
Beratungsgespräch/Eignungsfeststellung
-
mindestens ein Hausbesuch
-
Führungszeugnisse aller im Haushalt lebenden
Personen ab 18 Jahren
- Gesundheitszeugnisse aller Familienmitglieder
-
Qualifizierung nach dem Curriculum § 43 SGB VIII
(siehe auch Richtlinien zur Ausgestaltung der Tagespflege vom 01.08.2009
unter 4.2.)
Im Verlauf der
weiteren Zusammenarbeit mit den Fachkräften im Amt für Jugend, Schule und Sport
sind
-
fortlaufende Nachqualifizierungen (mindestens 60
Stunden in 5 Jahren)
-
regelmäßige Teilnahme an
Tagespflegepersonen-Treffen
-
Austausch mit dem Fachpersonal im Amt für Jugend,
Schule und Sport über den Verlauf und den Inhalt der Betreuung
verpflichtend.
3.6 Qualitätsentwicklung
Die neue Richtlinie
zur Ausgestaltung der Kindertagespflege
im Stadtgebiet Hilden regelt Anspruchsvoraussetzungen, Verfahren, Leistung und
Beteiligung an den Kosten. Die finanzielle Förderung setzt grundsätzlich
ab einer Betreuungszeit von fünfzehn Stunden wöchentlich ein.
Die wichtigsten
Eckpunkte dieser Richtlinie sind:
- Die Tagespflegeperson erhält ein Pflegegeld, wenn sie für die Stadt
Hilden tätig wird.
- Die Eltern werden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten
beteiligt.
- Die Tagespflegeperson muss eine Qualifikation gemäß § 43 SGB VIII
vorweisen und erhält dann
eine auf 5 Jahre befristete
Erlaubnis zur Ausübung der Tagespflege für bis zu fünf Kinder.
- Der Tagespflegeperson wird eine laufende Geldleistung für ihren
Sachaufwand und zur Anerken-
nung der Förderleistung in Höhe
von 4,40 Euro pro Stunde und Kind gewährt.
- Tagespflegepersonen erhalten die Kosten für eine Unfallversicherung in
Höhe von 79,- Euro pro
Jahr.
- Im Rahmen der Alterssicherung übernimmt die Stadt Hilden für
Tagespflegepersonen den hälftigen
Anteil des Beitrags zur gesetzlichen
Alterssicherung (Mindestbeitrag derzeit 79,60 Euro pro Monat),
der sich aus der öffentlichen Geldleistung
ergibt.
- Im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Stadt
Hilden für Tagespflegepersonen den hälftigen Anteil des Beitrags zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Mindestbeitrag derzeit 141,54
Euro pro Monat/bei Kinderlosen 143,64 Euro pro Monat), der sich aus
der öffentlichen Geldleistung
ergibt.
- Die Tagespflegekinder sind über die Stadt Hilden haftpflichtversichert.
Zur weiteren Qualitätssicherung
und zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sollen Mindeststandards
für Größe, Ausstattung der Räumlichkeiten und Sachausstattung eingeführt werden
- insbesondere für sogenannte Großpflegestellen.
Neben
ausgebildetem pädagogischem Fachpersonal (Pädagogen, Erzieher) und Personen mit
einer bereits vorhandenen Grundqualifikation (Absolvierung eines
Qualifizierungskurses, z.B. DJI-Curriculum Kindertagespflege) sollen auch
verstärkt geeignete Tagespflegepersonen gewonnen werden, die dann entsprechende
Qualifizierungskurse absolvieren. Vor der Aufnahme der Tätigkeit als
Tagespflegeperson erfolgt eine Eignungsfeststellung durch das örtliche Amt für
Jugend, Schule und Sport als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der
Pflegeerlaubnis. Damit verbunden ist die Entwicklung eines lokalen,
arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzeptes zur Gewinnung und Vermittlung des für
den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege erforderlichen
Personals.
Neben der
persönlichen Eignung sind Grund- und Weiterqualifizierung des akquirierten Personals
unter Berücksichtigung des DJI-Curriculums unverzichtbarer Bestandteil des
Projektes "Ausbau der Tagespflege". Derzeit wird das von der EEB und
der VHS angeboten.
Von den bereits in
der Tagespflege tätigen Personen verfügen circa ein Drittel über eine pädagogische
Ausbildung (Erzieherin oder Sozialpädagogin). Die übrigen Tagespflegepersonen beginnen
am 03.02.2010 mit der Qualifizierungsmaßnahme nach dem DJI-Curriculum. Neue Pflegepersonen
werden grundsätzlich nur nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme nach dem
DJI-Curriculum vermittelt. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine
Vermittlung bereits während des Besuchs einer solchen Qualifizierung.
Verpflichtend ist außerdem der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen,
um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten.
Um die
Qualifizierung von Kindertagespflegekräften zu unterstützen, werden die Kosten
der Qualifizierungslehrgänge vom Amt für Jugend, Schule und Sport erstattet,
soweit die Kindertagespflegekräfte anschließend für mindestens 1 Jahr für eine
Vermittlung zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll auf weitere
Qualifizierungsmaßnahmen ausgedehnt werden, um so eine größere Anzahl von
Interessierten zu erreichen und die Fortbildungen ortsnah anbieten zu können. Des
Weiteren sollen die bestehenden Qualimodule weiterentwickelt werden und
Fortbildungsangebote ausgebaut werden.
Es wurde im Zuge
des Aktionsprogramms Kindertagespflege bereits damit begonnen, ein Fortbildungskonzept
zu erstellen, regelmäßige Treffen aller Tagespflegepersonen einzurichten, um so
neue Möglichkeiten der Qualifizierung und Vernetzung zu schaffen. Im Zuge der
bisherigen guten Zusammenarbeit zwischen den Anbietern der
Qualifikationslehrgänge, werden nun in Kürze zudem Kooperationsvereinbarungen
mit der EEB und der Agentur für Arbeit geschlossen.
3.7 Kooperationen
Das
Aktionsprogramm erfordert eine Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Agentur
für Arbeit auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages unter Berücksichtigung
des arbeitspolitischen Arbeitsmarktes. Die Kooperationsvereinbarungen mit
weiteren Vertragspartnern (EEB, VHS, Familienzentren, Referenten) sind in
Vorbereitung. Die erforderlichen Vorgespräche mit den verantwortlichen
Fachkräften wurden bereits geführt. Ein regelmäßiges Arbeitskreistreffen der zuständigen
Tagespflegefachkräfte aus dem Kreis Mettmann findet ca. alle 6 Wochen statt.
Inhalte sind Erfahrungsaustausch, Umsetzungsmöglichkeiten, Planung und
Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen und
Informationsvermittlung der verschiedenen Arbeitsweisen.
3.8 Öffentlichkeitsarbeit
Die
Öffentlichkeitsarbeit besteht vorwiegend aus Werbung zur Gewinnung neuer
Tagespflegepersonen. In den entsprechenden Pressemitteilungen wird auch die
Arbeit des Tagespflegebereichs dargestellt. Zweimal jährlich finden
Informationsveranstaltungen für potenzielle Tagespflegepersonen in Kooperation
mit der Evangelischen Erwachsenenbildungstätte und der Volkshochschule Mettmann
statt. Auch bei Aktionsveranstaltungen der Stadt Hilden ist der Bereich
Kindertagespflege präsent.
Des Weiteren
wurden zwei Werbe-und Informationsflyer erstellt, um in geeigneter Form neue
Tagespflegepersonen zu gewinnen und auf die Vermittlung von Kindern unter 3
Jahren über das Amt Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden hinzuweisen.
Fazit
Um den geänderten
individuellen und gesellschaftlichen Anforderungen an Kinderbetreuung gerecht
zu werden und den Rechtsanspruch ab 2013 für Kindern von 0 - 3 Jahren sicher zu
stellen, ergibt sich die Notwendigkeit, ein Konzept zur Weiterentwicklung der
Kindertagespflege zu erstellen. Es sollte gelingen, alle Beteiligten zu
vernetzen und gemeinsam neue Möglichkeiten der Fortbildungen zu entwickeln. Es
müssen weitere Tagespflegeplätze eingerichtet werden und Tagespflegepersonen
gewonnen werden. Mit Unterstützung des Aktionsprogramms Kindertagespflege kann
die Stadt Hilden ein lokales arbeitsmarktpolitisches Gesamtkonzept zur Gewinnung
und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der
Tagespflege erforderlichen Personals entwickeln und die vorhandene
Infrastruktur vor Ort weiter ausbauen. Die Verwaltung wird über die
Fortschreibung des Rahmenkonzeptes Kindertagespflege regelmäßig berichten.
Gez. Horst Thiele