Betreff
Bericht zum Aktionsprogramm Kindertagespflege
Vorlage
WP 09-14 SV 51/034
Aktenzeichen
III/51.1/Fis
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zum Aktionsprogramm Kindertagespflege zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Einleitung

 

Über Jahrzehnte hinweg entwickelten sich die institutionelle Kindertagesbetreuung und die familiäre Kinderbetreuung nebeneinander her mit jeweils eigenen Strukturen und waren separat ausgerichtet.

Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Die flexibilisierten Betreuungsbedarfe von Eltern und die neuen Anforderungen an die Bildungsförderung von Kindern, auch in Altersgruppen unter drei Jahren, veranlassen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ihr bisheriges Leistungsspektrum zu überdenken und nach Erweiterung und eventuell einer stärkeren Ergänzung der vorhandenen Angebote zu suchen. Nicht zuletzt hat der Gesetzgeber auf Bundesebene im Rahmen der Gesetzesnovellen des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (Tagesbetreuungsgesetz – TAG – und Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz –KICK-, 2005) im Interesse von Kindern und Familien eine Aufwertung der Kindertagespflege als eine explizite Aufforderung verankert. Die familienpolitischen Vorgaben zielen heute auf die quantitative und qualitative Erweiterung der Kinderbetreuungsangebote ab. Zum 01.01.2005 ist das Tagesbetreuungsgesetz (TAG) in Kraft getreten, das die Tagespflege gleich stellt mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und den Auftrag erteilt, für 20 % aller unter 3-jährigen Kinder Betreuungsplätze bis 01.10.2010 zu schaffen. Widersprüche wurden korrigiert und beide Betreuungsformen in der Kindertageseinrichtung sowie in der Kindertagespflege unter die gleichen Fördergrundsätze für Kinder subsumiert. Diese stellen nun gleichrangige Betreuungsformen dar (s. auch Kibiz §§ 2,3,17). Das KiföG soll eine frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit sicherstellen und greift den steigenden gesellschaftlichen Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder im Alter unter drei Jahren auf. Das KiföG sieht in einem 2-Stufen-Plan den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren vor:

-                 in einer ersten Stufe (2008 – 2013) ist eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorgesehen

-                 in einer zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014) ist der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten.

 

2. Bericht zum Aktionsprogramm

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 15.10.2008 das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ gestartet, welches sich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Für das ESF-Modellprogramm des BMFSFJ stehen insgesamt 20 Mio Euro für eine Laufzeit von 2009 – 2012 zur Verfügung. Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Fehlbetragsfinanzierung gewährt. Für jeden Modellstandort steht ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Dieses Programm begleitet den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Zugleich soll potenziellen Tagespflegepersonen ein Anreiz gegeben werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren. Zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen werden bundesweit 200 Modellstandorte gefördert.

 

In einem ersten Schritt hat die Stadt Hilden im November 2008 ihr Interesse bekundet, Modellstandort dieses Aktionsprogramms zu werden. Im zweiten Schritt (Auswahlverfahren) wurde die Stadt Hilden aufgefordert, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Mit Bewilligungsbescheid vom 27.04.2009 wurde die Stadt Hilden als Modellstandort für den Zeitraum 01.04.2009 bis 31.03.2012 ausgewählt und erhält Förderung in Höhe von 90.000,02 Euro. Zielsetzung ist es mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen, die Qualität zu erhöhen und den Rechtsanspruch zu sichern.

Ausgehend von der Zielsetzung, bis 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren mit 35% zu erfüllen, hat die Stadt Hilden seit dem 01.06.2009 1 Stelle in Teilzeit mit 19,5 Stunden geschaffen. Des Weiteren wurde zum 01.09.2009 eine weitere Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden als Fachberatung Kindertagespflege installiert. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen und die Pflegegelder sind nicht Teil der Fördersumme. Gefördert werden Personalkosten, Mieten für IT-Leistungen, Telefon, Portokosten, Fortbildungs- und Reisekosten, Lehr- und Lernmittel, ebenso wie Honorarkosten zur Unterstützung der Teilnehmerinnen.

 

3. Konzeptaufbau

 

3.1 Fördermittel

 

Der Stadt Hilden wurde im Zuge der Teilnahme am Aktionsprogramm Kindertagespflege eine Fördersumme in Höhe von 90.000,02 € zugeteilt. Die Fördermittel sind zur Ausgabe von Personal- und Sachkosten sowie für Ausgaben von Fortbildungen einzusetzen. Der Mittelabruf erfolgt im Rhythmus von 2 Monaten und  bedarf der Vorlage von entsprechenden Ausgabebelegen. Dafür ist es notwendig, dass neben den üblichen Rechnungen auch interne Leistungsverrechnungen zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren Kosten der Tagespflege werden seit Inkrafttreten des KiBiz mit Landesmitteln (725,- Euro pro Platz und Jahr) teilfinanziert. Diese Föredrung sich fast ausschließlich auf Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren.

 

3.2 Fallzahlentwicklung

 

Zu beobachten ist, dass sowohl die Zahl der Eltern, die eine Betreuung ihres Kindes in Kindertagespflege benötigen kontinuierlich steigt, als auch die Zahl der Tagespflegepersonen. Durch Pressemitteilungen entstanden Informationsrunden interessierter Personen, die als potenzielle Tagespflegepersonen gewonnen werden konnten. Zusätzlich konnten durch Telefonate und schriftliche Informationen ehemals tätige Tagespflegepersonen wieder motiviert  werden. Durch das Angebot, die Qualifizierungsmaßnahme zu finanzieren, konnten in der Ausbildung befindliche Personen zur Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend, Schule und Sport gewonnen werden. Zum Stichtag 31.12.2009 waren für die Stadt Hilden 32 Tagespflegepersonen tätig, die 55 Kinder betreuten (s. Aktuelle Tabelle).

 

 

 

Gesamt Fälle/Jahr

Neue Fälle

Beendigungen/

Rückführungen

Fälle zum Stichtag 31.12.

2003

27

10

  5

32

2004

32

11

  9

34

2005

34

11

13

32

2006

32

14

13

33

2007

33

12

12

33

2008

33

26

14

45

2009

45

35

25

55

2010

 

 

 

 

 

3.3 Bedarfsplanung

           

Die Stadt Hilden hat in den letzten Jahren die Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr in guter Zusammenarbeit mit den Freien Trägern der Jugendhilfe bedarfsorientiert ausgebaut und gewährleistet den Rechtsanspruch für 3-jährige Kinder. 2013 folgt nun der Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr. Hier ist es bereits gelungen, eine Versorgungsquote von 26 % zu erreichen. Um das Ziel von 35 % im Jahr 2013 zu erlangen, bedarf es eines verstärkten Ausbaus an Plätzen in der Kindertagespflege. Nach dem derzeitigen Stand müssen also ca. 50 weitere Plätze geschaffen werden und 20 neue Tagespflegepersonen gewonnen werden. 10 davon sind für das nächste Kindergartenjahr geplant. Hier gilt es einen qualitativen und quantitativen Ausbau zu erreichen. Eltern der jüngeren Kinder wählen wegen der Flexibilität und der kleinen, familiären Gruppe gerne die Tagespflege als Betreuungsform. Das verdeutlicht die große Nachfrage. Wichtig ist hier auch die Randzeitenbetreuung bzw. die Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen.

 

3.4 Finanzierung

 

Um die Qualifizierung von Tagespflegepersonen zu fördern, werden die Kosten der Qualifizierungslehrgänge von der Stadt Hilden übernommen. Verbunden damit ist die Verpflichtung, mindestens 1 Jahr zu den Konditionen der Stadt Hilden zu arbeiten. Eine Tagespflegeperson erhält einen Stundenlohn von 4,40 € pro Kind und darf keine weiteren Zuzahlungen mehr fordern (siehe Richtlinien vom 01.08.2009, 4.2.). Der anteilige Elternbeitrag errechnet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Eltern und nach dem Stundenkontingent. Darüber hinaus stehen der Tagespflegeperson 30 Tage kinderfreie, bezahlte Zeit zu. Außerdem erhält sie den hälftigen Beitrag zu der Sozialversicherung.

Bei einer Betreuung von Kindern unter 3 Jahren kann eine Erstausstattung in Höhe von max. 500 € pro Kind in Anspruch genommen werden. Diese ist zweckgebunden zur Ausstattung der Räumlichkeiten und Beschaffung von Materialien, um den Anspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres  in Kindertagespflege zu gewährleisten.

 

3.5 Qualifizierte Fachvermittlung

 

Durch die fachliche, qualifizierte Beratung und Vermittlung wird sowohl für das Kind als auch für die Eltern und die Tagespflegepersonen eine grundstabile und förderliche Basis für ein Betreuungsverhältnis gelegt. Erziehungsberechtigte, Tagespflegepersonen und die Kinder können so leichter zusammengeführt werden mit dem Ziel, ein gutes Betreuungsverhältnis aufzubauen. Erforderlich ist ein ausführliches Erstgespräch mit den Eltern, um auf ihre Wünsche und Vorstellungen eingehen und die entsprechende Vermittlung vornehmen zu können. Die Tagespflegepersonen müssen aufgrund der Gesetzesänderung im Jahr 2008 eine gültige Pflegeerlaubnis vorweisen können, die 5 Jahre gültig ist. Diese kann nur durch das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden erteilt werden.

 

Dazu sind erforderlich:

-          ein intensives Beratungsgespräch/Eignungsfeststellung

-          mindestens ein Hausbesuch

-          Führungszeugnisse aller im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren

-     Gesundheitszeugnisse aller Familienmitglieder

-          Qualifizierung nach dem Curriculum § 43 SGB VIII

(siehe auch Richtlinien zur Ausgestaltung der Tagespflege vom 01.08.2009 unter 4.2.)

 

Im Verlauf der weiteren Zusammenarbeit mit den Fachkräften im Amt für Jugend, Schule und Sport sind

 

-          fortlaufende Nachqualifizierungen (mindestens 60 Stunden in 5 Jahren)

-          regelmäßige Teilnahme an Tagespflegepersonen-Treffen

-          Austausch mit dem Fachpersonal im Amt für Jugend, Schule und Sport über den Verlauf und den Inhalt der Betreuung

 

verpflichtend.


3.6 Qualitätsentwicklung

 

Die neue Richtlinie zur Ausgestaltung der Kindertagespflege im Stadtgebiet Hilden regelt Anspruchsvoraussetzungen, Verfahren, Leistung und Beteiligung an den Kosten. Die finanzielle Förderung setzt grundsätzlich ab einer Betreuungszeit von fünfzehn Stunden wöchentlich ein.

Die wichtigsten Eckpunkte dieser Richtlinie sind:

 

- Die Tagespflegeperson erhält ein Pflegegeld, wenn sie für die Stadt Hilden tätig wird.

- Die Eltern werden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt.

- Die Tagespflegeperson muss eine Qualifikation gemäß § 43 SGB VIII vorweisen und erhält dann

  eine auf 5 Jahre befristete Erlaubnis zur Ausübung der Tagespflege für bis zu fünf Kinder.

- Der Tagespflegeperson wird eine laufende Geldleistung für ihren Sachaufwand und zur Anerken-

  nung der Förderleistung in Höhe von 4,40 Euro pro Stunde und Kind gewährt.

- Tagespflegepersonen erhalten die Kosten für eine Unfallversicherung in Höhe von 79,- Euro pro

  Jahr.

- Im Rahmen der Alterssicherung übernimmt die Stadt Hilden für Tagespflegepersonen den hälftigen

  Anteil des Beitrags zur gesetzlichen Alterssicherung (Mindestbeitrag derzeit 79,60 Euro pro Monat),

  der sich aus der öffentlichen Geldleistung ergibt.

- Im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt die Stadt Hilden für Tagespflegepersonen den hälftigen Anteil des Beitrags zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (Mindestbeitrag derzeit 141,54 Euro pro Monat/bei Kinderlosen 143,64 Euro pro Monat), der sich aus

  der öffentlichen Geldleistung ergibt.

- Die Tagespflegekinder sind über die Stadt Hilden haftpflichtversichert.

 

Zur weiteren Qualitätssicherung und zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sollen Mindeststandards für Größe, Ausstattung der Räumlichkeiten und Sachausstattung eingeführt werden - insbesondere für sogenannte Großpflegestellen.

Neben ausgebildetem pädagogischem Fachpersonal (Pädagogen, Erzieher) und Personen mit einer bereits vorhandenen Grundqualifikation (Absolvierung eines Qualifizierungskurses, z.B. DJI-Curriculum Kindertagespflege) sollen auch verstärkt geeignete Tagespflegepersonen gewonnen werden, die dann entsprechende Qualifizierungskurse absolvieren. Vor der Aufnahme der Tätigkeit als Tagespflegeperson erfolgt eine Eignungsfeststellung durch das örtliche Amt für Jugend, Schule und Sport als wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis. Damit verbunden ist die Entwicklung eines lokalen, arbeitsmarktpolitischen Gesamtkonzeptes zur Gewinnung und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege erforderlichen Personals.

Neben der persönlichen Eignung sind Grund- und Weiterqualifizierung des akquirierten Personals unter Berücksichtigung des DJI-Curriculums unverzichtbarer Bestandteil des Projektes "Ausbau der Tagespflege". Derzeit wird das von der EEB und der VHS angeboten.

Von den bereits in der Tagespflege tätigen Personen verfügen circa ein Drittel über eine pädagogische Ausbildung (Erzieherin oder Sozialpädagogin). Die übrigen Tagespflegepersonen beginnen am 03.02.2010 mit der Qualifizierungsmaßnahme nach dem DJI-Curriculum. Neue Pflegepersonen werden grundsätzlich nur nach Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme nach dem DJI-Curriculum vermittelt. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine Vermittlung bereits während des Besuchs einer solchen Qualifizierung. Verpflichtend ist außerdem der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Um die Qualifizierung von Kindertagespflegekräften zu unterstützen, werden die Kosten der Qualifizierungslehrgänge vom Amt für Jugend, Schule und Sport erstattet, soweit die Kindertagespflegekräfte anschließend für mindestens 1 Jahr für eine Vermittlung zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll auf weitere Qualifizierungsmaßnahmen ausgedehnt werden, um so eine größere Anzahl von Interessierten zu erreichen und die Fortbildungen ortsnah anbieten zu können. Des Weiteren sollen die bestehenden Qualimodule weiterentwickelt werden und Fortbildungsangebote ausgebaut werden.

Es wurde im Zuge des Aktionsprogramms Kindertagespflege bereits damit begonnen, ein Fortbildungskonzept zu erstellen, regelmäßige Treffen aller Tagespflegepersonen einzurichten, um so neue Möglichkeiten der Qualifizierung und Vernetzung zu schaffen. Im Zuge der bisherigen guten Zusammenarbeit zwischen den Anbietern der Qualifikationslehrgänge, werden nun in Kürze zudem Kooperationsvereinbarungen mit der EEB und der Agentur für Arbeit geschlossen.

 

3.7 Kooperationen

 

Das Aktionsprogramm erfordert eine Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Agentur für Arbeit auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages unter Berücksichtigung des arbeitspolitischen Arbeitsmarktes. Die Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Vertragspartnern (EEB, VHS, Familienzentren, Referenten) sind in Vorbereitung. Die erforderlichen Vorgespräche mit den verantwortlichen Fachkräften wurden bereits geführt. Ein regelmäßiges Arbeitskreistreffen der zuständigen Tagespflegefachkräfte aus dem Kreis Mettmann findet ca. alle 6 Wochen statt. Inhalte sind Erfahrungsaustausch, Umsetzungsmöglichkeiten, Planung und Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen und Informationsvermittlung der verschiedenen Arbeitsweisen.

 

3.8 Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Öffentlichkeitsarbeit besteht vorwiegend aus Werbung zur Gewinnung neuer Tagespflegepersonen. In den entsprechenden Pressemitteilungen wird auch die Arbeit des Tagespflegebereichs dargestellt. Zweimal jährlich finden Informationsveranstaltungen für potenzielle Tagespflegepersonen in Kooperation mit der Evangelischen Erwachsenenbildungstätte und der Volkshochschule Mettmann statt. Auch bei Aktionsveranstaltungen der Stadt Hilden ist der Bereich Kindertagespflege präsent.

Des Weiteren wurden zwei Werbe-und Informationsflyer erstellt, um in geeigneter Form neue Tagespflegepersonen zu gewinnen und auf die Vermittlung von Kindern unter 3 Jahren über das Amt Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden hinzuweisen.

 

Fazit

 

Um den geänderten individuellen und gesellschaftlichen Anforderungen an Kinderbetreuung gerecht zu werden und den Rechtsanspruch ab 2013 für Kindern von 0 - 3 Jahren sicher zu stellen, ergibt sich die Notwendigkeit, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu erstellen. Es sollte gelingen, alle Beteiligten zu vernetzen und gemeinsam neue Möglichkeiten der Fortbildungen zu entwickeln. Es müssen weitere Tagespflegeplätze eingerichtet werden und Tagespflegepersonen gewonnen werden. Mit Unterstützung des Aktionsprogramms Kindertagespflege kann die Stadt Hilden ein lokales arbeitsmarktpolitisches Gesamtkonzept zur Gewinnung und Vermittlung des für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Tagespflege erforderlichen Personals entwickeln und die vorhandene Infrastruktur vor Ort weiter ausbauen. Die Verwaltung wird über die Fortschreibung des Rahmenkonzeptes Kindertagespflege regelmäßig berichten.

 

 

 

Gez. Horst Thiele