Betreff
Standarts der Bürgerbeteiligung nicht senken! - Bürger besser informieren, hier: Antrag der Fraktion Bürgeraktion vom 21.08.2007
Vorlage
WP 04-09 SV 61/178
Aktenzeichen
IV/61 623001 St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

 

( Günter Scheib )

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die Fraktion Bürgeraktion hat mit beigefügtem Antrag gebeten, in die Tagesordnung der Ratssitzung am 19.09.2007 den Punkt „Standards der Bürgerbeteiligung nicht senken! – Bürger besser informieren!“ aufzunehmen.

 

Der Antrag der Fraktion Bürgeraktion gliedert sich in vier Einzelpunkte, die der Antragsteller in seiner Begründung selbst in zwei Gruppen (Punkt 1- 3 und Punkt 4) unterteilt.

 

Aus der Begründung wird deutlich, dass der Antragsteller sich in den Punkten 1 – 3 mit der Aufstellung von Bebauungsplänen auseinandersetzt. Insbesondere bezieht er sich auf die seit dem 01.01.2007 bestehende Möglichkeit, Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Über diese BauGB-Novelle hat die Verwaltung den Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 14.02.2007 mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/143 umfassend informiert.

 

Das Baugesetzbuch eröffnet die Möglichkeit – wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren –, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten. Es handelt sich um eine „kann“-Möglichkeit. Falls auf die Beteiligung verzichtet werden sollte, ist ortsüblich bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Außerdem ist bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, sofern keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet.

 

In Hilden wird die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB immer in Form einer Diskussionsveranstaltung als „Bürgeranhörung“ durchgeführt, zu der mittels Presse, persönlicher schriftlicher Einladung und Internet eingeladen wird.

 

In den letzten Jahren wurde durch die Stadt Hilden nur der Bebauungsplan 14A, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Auch bei diesem Verfahren wurde die in Hilden übliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass derzeit – laut Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses – nur zwei Verfahren nicht im „Regel“-Verfahren erarbeitet werden. Hierbei handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 14B, 1. vereinfachte Änderung für den Bereich Am Kronengarten sowie den Bebauungsplan Nr. 177, 14. beschleunigte Änderung für den Bereich Örkhaus / Eisenbahntrasse. Bei beiden Verfahren ist vorgesehen, die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Form einer Bürgeranhörung durchzuführen.

 

Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss immer in öffentlicher Sitzung, ob ein Bebauungsplan aufgestellt und in welchem Verfahren er erarbeitet werden soll. Grundsätzlich kann der Stadtentwicklungsausschuss jederzeit im Verfahren in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss und die Art der Verfahrensbearbeitung ändern.

 

Der Punkt 3 des Antrags ist aus Sicht der Verwaltung nicht nachzuvollziehen. Wann und in welchen Fällen ist eine Überleitung von welchen Aufstellungsverfahren in ein „normales Verfahren“ vorzusehen?

Nach Klärung dieser Frage ist weiterhin zu prüfen, ob der Stadtentwicklungsausschuss vom Rat gebunden werden kann, immer nur einstimmig die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB beschließen zu dürfen. Welches Ziel soll mit dieser Bindung erreicht werden?

 

Zu den Punkten 1 bis 3 ist aus Sicht der Verwaltung noch einmal sehr deutlich zu machen, dass – unabhängig von der Frage, ob formal ein Umweltbericht erstellt werden muss oder nicht – die Verwaltung in allen Bebauungsplanverfahren immer möglichst umfassend alle Belange für die städtebauliche Abwägung zusammenstellt. Das umfasst auch die Umweltaspekte. Die Unterlagen werden jeweils nach dem gegenwärtigen Wissensstand, den allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessen erarbeitet. Die Ergebnisse stehen in der Regel vollständig der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme in der Verwaltung und für jedermann im Internet zur Verfügung. Diese Unterlagen bilden für den Rat sowie seine Ausschüssen die Grundlage zur Entscheidung über die städtebauliche Abwägung.

 

Mit Punkt 4 soll der Bürgermeister weiterhin beauftragt werden, stadtteilbezogene Bekanntmachungsvitrinen aufzustellen.

Die Fraktion Bürgeraktion hatte am 23.08.2000 und auch am 08.01.2003 einen fast wortgleichen Antrag gestellt. Mit der Sitzungsvorlage IV-1-90 hatte sich der Rat mit dem damaligen Antrag auseinander gesetzt. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die damalige Sitzungsvorlage verwiesen und sie dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Bezüglich der 2003 ergänzten Wunsch zur Präsentation der Unterlagen im Internet, hat die Stadtverwaltung im Stadtentwicklungsausschuss darauf hingewiesen, dass unmittelbar unter www.stadtplanung-hilden.de sowie während der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen im Bereich der Pressemitteilungen unmittelbar unter www.hilden.de die Planungsentwürfe mit Begründung und ggfs. Umweltbericht sowie die erstellten Gutachten und in der Regel auch die Sitzungsvorlagen im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

 

Der Antragsteller zieht aus der Reaktion der Hildener Öffentlichkeit zu den Bekanntmachungen zur CO-Pipeline im Amtsblatt der Stadt Hilden den Schluss, dass das Amtsblatt von den Menschen dieser Stadt nicht bzw. nur sehr wenig zur Kenntnis genommen wird.
Hierzu stellen sich der Verwaltung nur zwei Fragen:

1.  In anderen Städten werden die Bekanntmachungen auch im vollen Wortlaut in dem Anzeigenteil der Lokalpresse veröffentlicht. Warum war in diesen Städten die Reaktion der Öffentlichkeit genau die gleiche wie in Hilden? Kann hieraus geschlossen werden, dass die Öffentlichkeit diese Form der Bekanntmachungen mehr zur Kenntnis nimmt?

2.  Der Bundes- und Landesgesetzgeber veröffentlicht alle seine Gesetze mit Wirkung für alle Bürgerinnen und Bürger in seinem jeweiligen Gesetz- und Verordnungsblatt. Nimmt die Öffentlichkeit dieses Veröffentlichungsorgan mehr zur Kenntnis?

 

Aus Sicht der Verwaltung löst eine andere Form der Bekanntmachung – sei es im Anzeigenteil der Lokalpresse oder in zusätzlichen Bekanntmachungsvitrinen – nicht das Problem. Nur die unmittelbare persönliche Ansprache führt tatsächlich dazu, dass die Planungsmaßnahme zur Kenntnis genommen wird und der Betroffene prüft, ob er negativ berührt ist. Deshalb lädt die Stadt Hilden auch die aus Sicht der Verwaltung möglicherweise betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu den Bürgeranhörungen schriftlich – entweder mit Hilfe eines Faltblatts oder per Brief – ein. Bei stadtweiten Diskussionsprozessen wird die Beteiligung der Bürgervereine ähnlich dem Verfahren beim kommunalen Bürgerhaushalt gesucht. Z.B. wurde bei der Erarbeitung des City- und Lichtkonzepts per Zufallsgenerator Bürgerinnen und Bürger ausgewählt, die persönlich zur Diskussionsveranstaltung eingeladen wu rden.

 

In der weiteren Begründung führt der Antragsteller aus:

„Das derzeitige Informationsgebaren der Stadtverwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllt, wie zuletzt beim Thema ´CO-Pipeline´ bewiesen, nicht die Grundvoraussetzungen für die Transparenz und Öffentlichkeit kommunalen Handelns.“

 

Diese Kritik ist völlig unberechtigt, da bei allen von der Stadt Hilden durchgeführten und durchzuführenden Planungsverfahren die Öffentlichkeit gesucht und in der Regel mit Diskussionsveranstaltungen gefunden wird. Hier ist neben den Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen z.B. auf die umfangreiche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes, des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts und der Rahmenplanung zur „Nördlichen Unterstadt“ zu verweisen. Auch für das City- und Lichtkonzept wurde eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt, in der auch die damaligen Pläne zur Umgestaltung des Markts vorgestellt wurden.

 

Das Planfeststellungsverfahren für die CO-Pipeline hat die Bezirksregierung Düsseldorf als Planungsträger durchgeführt. Es ist der jeweilige Planungsträger, der die Form und Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben festlegt. Die Stadt Hilden kann in einem solchen Verfahren bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nur als verlängerter Arm der übergeordneten Behörde tätig werden.

 

Jedoch wird gerade im Vergleich zu diesem Planfeststellungsverfahren deutlich, wie gut und umfangreich die Stadt Hilden bei ihren Planungen die Öffentlichkeit beteiligt und eben keine „Hinterzimmerplanung“ durchführt.

 

( Günter Scheib )

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

 

Bezeichnung: 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Falls dem Antrag der Fraktion Bürgeraktion gefolgt wird, sind zur Errichtung, Unterhaltung und der künftigen Beseitigung von Vandalismusschäden von/an bis zu fünf zusätzlichen Bekanntmachungsvitrinen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, die noch zu ermitteln sind.

Sichtvermerk Kämmerer

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Wie in der Sitzungsvorlage Nr. IV-1-90 vom 26.09.2000 erläutert, sind für die Nutzung und Kontrolle von bis zu fünf Bekanntmachungsvitrinen dem Haupt- und Personalamt Personalressourcen zur Verfügung zu stellen.

Planstelle(n):