a) Satzung der Stadt Hilden über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "In den Hesseln"
b) Bildung eines Abrechnungsgebietes sowie Beschluss über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "In den Hesseln"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
„a) Die im vollen Wortlaut vorliegende
Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlage „In den Hesseln“ (Anlage 1) wird hiermit
beschlossen.
b) Alle von der Erschließungsanlage
erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der
Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das Abrechnungsgebiet.
Die vor bezeichnete Erschließungsanlage ist
endgültig hergestellt.
Sie entspricht den Merkmalen des § 1 der
zuvor unter a) benannten Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „In den Hesseln“.
Vorstehender Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
zu a) Nach § 132 Baugesetzbuch regeln die
Gemeinden durch Satzung die Merkmale der endgültigen Herstellung einer
Erschließungsanlage. Die Merkmale sind in § 8 Abs. 1 und 2 der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden festgelegt, wobei es sich dabei
um einen konventionellen Ausbau (Fahrbahn mit Abgrenzung der beidseitigen
Gehwege) handelt.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung
kann der Rat im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der
Erschließungsanlagen abweichend festlegen.
Da der Ausbau der
Erschließungsanlage „In den Hesseln“, der in der beigefügten Satzung
beschrieben ist, in Teilbereichen nicht den Festlegungen des § 8 Abs. 1 und 2
der Erschließungsbeitragssatzung entspricht, sind insoweit zur Abrechnung der
Erschließungsanlage die Merkmale der endgültigen Herstellung abweichend durch
Satzung festzulegen.
Die entsprechende Satzung wird
hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1).
zu b) Die von der Erschließungsanlage „In den
Hesseln“ erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet (Anlage 2).
Die Refinanzierung in Form von
Erschließungsbeiträgen konnte über erfolgreiche Ablöseverhandlungen per
30.08.2008 vollständig realisiert werden.
Günter Scheib
Anlage 1
Satzung der
Stadt Hilden
vom
über die
Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung
der
Erschließungsanlage „In den Hesseln“
Aufgrund
des § 132 Baugesetzbuch, § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
und des § 8 Abs. 3 der Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
(Erschließungsbeitragssatzung) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen, hat
der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am
folgende
Satzung beschlossen:
§ 1
Gemäß
§ 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung werden die Merkmale der endgültigen
Herstellung der Erschließungsanlage „In den Hesseln“ wie folgt festgelegt:
Die
Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt, wenn sie wie nachstehend beschrieben
hergestellt ist und ansonsten den Merkmalen der § 8 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung
entspricht.
1. Verkehrsmischfläche - niveaugleich - mit allen Oberschichten
und einer Decke aus Pflaster; Parkflächen; Straßenbegleitgrün;
2. Entwässerungseinrichtungen
betriebsfertig;
3. Beleuchtungseinrichtungen
betriebsfertig.
§ 2
Für
die Erhebung der Erschließungsbeiträge gelten im Übrigen die Bestimmungen der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit
gültigen Fassung.
§ 3
Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 2
Finanzielle
Auswirkungen |
nein |
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Personelle
Auswirkungen |
Nein |
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