hier: Unterlagen nach §14GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lieferung und Montage
fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf
den Spielplätzen und Schulhöfen im Stadtgebiet Hilden gemäß der Aufstellung des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt
den vorgelegten §14 Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von
33.000 € (Schulhöfe und Kindergärten) und 150.000€ (Spielplätze) zu.
Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Für die öffentlichen Spielplätze
im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage)
von defekten Spielgeräten jährlich Haushaltsmittel
beantragt. Dabei wurde bislang ein Ersatz durch ein gleichwertiges Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in
denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut werden musste oder eine Demontage im Haushaltsjahr absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der
Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom
Einzelzustand des jeweiligen Gerätes
abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes
auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine
Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende
Reststandzeit wirtschaftlich nicht
mehr darstellbar ist. Im Hinblick auf
die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich nach ca.
10 Jahren erneuert werden .
(= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).
In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen
Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt worden. Analog zu den Spielplätzen
unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf
den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass
auch in 2010 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten
vorgenommen werden müssen. Für die Ersatzbeschaffungen
auf Schulhöfen wurde deshalb erstmals in 2002 eine neue Haushaltsstelle eingerichtet.
Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz des gleichen Gegenstandes
(Spielgeräte) handelt wurde vereinbart die Beratung im Rahmen einer
Sitzungsvorlage vorzunehmen.
Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen
(Spielgeräte: Rubensweg, Pungshausstrasse, Tizianweg, Feuerbachweg, Am
Heidekrug, Am Eichelkamp, Am Anger, Karnaper Str., Körnerstrasse, Hans-Sachs-Strasse,
Nordmarkt, Schumannstrasse, Elb) sind in den Anlagen zur Sitzungsvorlage aufgelistet.
Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (KITA
Lievenstrasse und KIGA Am Holterhöfchen) sind ebenfalls in der Anlage zur
Sitzungsvorlage aufgelistet.
Bei der Auswahl der Spielgeräte soll das Jugendamt im Rahmen der
Spielmobil-Einsätze die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen sammeln und in
Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament die Spielgeräte auswählen.
Nach Durchführung
dieses Beteiligungsverfahrens erfolgt die Auftragsvergabe auf dem Wege der
freihändigen Vergabe entsprechend den Wertgrenzen des Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie, des Innenministeriums,des Finanzministeriums, des Ministeriums für
Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für
Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009 (Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht).
Horst Thiele
Anlagen 1+2 Kostenberechnungen
Anlagen 3+4 Folgekostenberechnungen
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
131101 |
Bezeichnung |
Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer |
Investitions-Nr.: |
I076600053 + I076600061 |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
ja |
33.000€ 150.000€ |
Schulhöfe und KiGa Spielplätze |
Haushaltsjahr: |
2010 |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: Im Haushaltsplanentwurf enthalten |
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Vermerk Kämmerer: |