Betreff
Sachstandsbericht Maßnahmenkatalog Klimaschutz
Vorlage
WP 09-14 SV 66/019
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes Klimaschutz zur Kenntnis.“

 

 

 

 

 

Horst Thiele


Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt Hilden hat den Maßnahmenkatalog Klimaschutz (SV-Nr. 66/111) in seiner Sitzung vom 21.11.2007 beschlossen. In diesem Konzept ist festgelegt, das dem Stadtentwicklungsausschuss (jetzt: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz) jährlich ein Sachstandsbericht zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorzulegen ist.

 

 

PLANUNG:

1. Eine der Aufgaben der planenden Verwaltung im Zusammenhang mit dem Thema „Klimaschutzmaßnahmen“ besteht darin, mit Vorhabenträgern von vorhaben-bezogenen Bebauungsplänen (Vorhaben- und Erschließungspläne VEP) im Zuge des Aufstellungsverfahrens konkrete Maßnahmen zu vereinbaren und im Durchführungsvertrag sowie dem Bebauungsplan festzuschreiben.

 

Der Bebauungsplan Nr. 57 A, 3.Änderung  (VEP Nr. 12) für den Bereich Werner Egk-Straße/ Schumannstraße (Friedenskirche) wurde vom Rat der Stadt Hilden im November 2009 als Satzung beschlossen; bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wird, gilt es noch die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf für die parallel durchgeführte 50.Änderung des Flächenutzungsplanes abzuwarten.

Im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 57 A, 3.Änderung (VEP Nr. 12) verpflichtet sich der Vorhabenträger zum Bau eines Blockheizkraftwerkes für das Gemeindezentrum Friedenskirche, die Kindertagesstätte, die Altenwohnanlage sowie die neu entstehenden Reihenhäuser.

 

Im Bebauungsplan Nr. 256 (VEP Nr. 14) für den Bereich  Niedenstraße/ Eichenstraße, der sich noch in einem früheren Verfahrensstadium befindet, hat der Vorhabenträger angekündigt, die drei in Frage stehenden Einfamilienhäuser als sog. KfW 40-Effizienzhäuser zu erstellen, und zwar mit Nutzung von Solaranlagen und/oder Wärmepumpen.

KfW 40 bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Primärenergiebedarf max. 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche im Jahr nicht überschreiten darf.

 

Der Bebauungsplan Nr. 255 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11) für den Bereich Karnaper Straße/ Schürmannstraße/ Diesterwegstraße wird derzeit vom Vorhabenträger nicht aktiv weiterverfolgt.

 

2. Bei Bebauungsplänen für städtische Grundstücke ist derzeit aktuell das Gelände der Albert Schweitzer-Schule im Hildener Süden im Gespräch.

Im Zuge der Ausrichtung eines städtebaulichen Wettbewerbes besteht die Möglichkeit, auch klimaschützende Maßnahmen im weiteren Sinne zum Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung zu machen.

Eine Entscheidung ist derzeit allerdings noch nicht gefallen, die Beratung ist für den Stadtentwicklungsausschuss am 24.02.2010 vorgesehen.

 

3. Bei den sonstigen Bebauungsplänen ist keine Veränderung zum letzten Sachstandsbericht eingetreten.

 

 

MOBILITÄT:

4. Ein Einsatz von Dienstfahrrädern ist für Fahrten, die alleine durchgeführt werden, sich auf das Stadtgebiet Hilden beziehen und keine „Materialien“ befördern[1] möglich. Bis zum Jahr 2008 waren zwei Dienstfahrräder für die Verkehrsaufseherinnen im Einsatz, die genutzt wurden, wenn es das Wetter zuließ. Anfang August 2008 wurden zwei weitere Dienstfahrräder aus dem Bestand der Fundfahrräder hergerichtet und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Dienstfahrten im Großraum Hilden zur Verfügung gestellt. Der Fahrradverleih wird von den Beschäftigten der Infotheke des Rathauses koordiniert. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgte im städtischen Mitteilungsblatt. Daneben wird regelmäßig z.B. bei der Abrechnung von Fahrtenbüchern für die im Einsatz befindlichen Fahrräder geworben.

 

In den Jahren 2008 und 2009 wurde jeder Fahrradverleih dokumentiert. Die Auswertung dieser Daten zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur sehr restriktiv von dem Angebot Gebrauch machen. So gab es im Jahr 2008 zwei und im Jahr 2009 sieben Ausleihungen.

 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nicht verpflichtet werden, ein Dienstfahrrad zu benutzen. Ein Anreizsystem für die Benutzung von Dienstfahrrädern ist aus unterschiedlichen Gründen problematisch: so wäre eine Sachprämie (oder alternativ eine Abrechnung „wie bei der Benutzung eines Privat-PKW“) wie ein geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungs-pflichtig.

 

Aufgrund der geringen Resonanz ist der ursprünglich beabsichtigte „weitgestreute und systematische Einsatz von Dienstfahrrädern“ nicht zu erreichen, so dass derzeit von der Bereitstellung zusätzlicher Fahrräder abgesehen wird. Die vorhandenen Fahrräder bleiben jedoch weiterhin im Einsatz.

Anzumerken ist jedoch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ihrem Privatrad zur Arbeit kommen, dieses in der Regel dann auch (anstelle eines Dienstrades) für dienstliche Fahrten benutzen. Genaue Zahlen liegen hierüber jedoch nicht vor.

 

5. Das Haupt- und Personalamt hat erstmals im Oktober 2008 ein Jahresabo des übertragbaren Tickets 2000 gekauft[2]. Bereits im Mitteilungsblatt vom 02.08.2008 wurde ein Beitrag zum Thema „Klimaschutz auch bei Dienstfahrten“ veröffentlicht, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrrädern und des VRR-Tickets informiert wurden.

Seither werben die für den Bereich Fortbildung zuständigen Mitarbeiterinnen des Haupt- und Personalamtes regelmäßig dafür, bei Dienstfahrten, Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen vorrangig das Ticket 2000 zu nutzen.

 

Erfahrungen mit dem Ticket 2000 liegen seit Oktober 2008 vor. Seither werden in einer Liste die Nutzerinnen und Nutzer, die Zielorte und die vergleichbaren Einzelpreise für die Einzeltickets bzw. die Fahrtkosten für die für Dienstfahrten zugelassenen Privat-PKW geführt. Ein Vergleich der Anschaffungskosten des Tickets 2000 mit den genannten fiktiven Kosten laut Liste hat ergeben, dass sowohl die Nutzung von Einzeltickets als auch die Nutzung der Privat-PKW´s erheblich günstiger gewesen wäre. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer des Tickets 2000 zahlenmäßig zu niedrig war, um eine Rentabilität zu erreichen. Aus den eben genannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung, von einer weiteren Verlängerung des Abonnements für das Ticket 2000 abzusehen.

 

 

6. Die Herstellung von Fahrradabstellplätzen ist in § 51 BauO NRW geregelt. Hier heißt es in Abs. 3 „Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen.“

 

Insofern erscheint eine zusätzliche satzungsrechtliche Grundlage entbehrlich.

 

Bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, Versammlungsstätten und Verkaufsstätten wird auf die Herstellung der erforderlichen Fahrradabstellplätze im Zuge des jeweiligen Bebauungsplan- bzw. Baugenehmigungsverfahrens geachtet. Für den Wohnungsbau greift zusätzlich §45 (5) BauONRW, der die Forderung von Fahrradabstellräumen beinhaltet.

 

Bei der Herstellung von Fahrradabstellplätzen orientiert sich die Verwaltung an der Richtzahlenliste der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“.

 

Vor dem Hintergrund dieser Fakten wurde verwaltungsseitig zunächst die Erstellung einer Fahrradabstellsatzung zurückgestellt, zumal ein dringender Handlungsbedarf hierzu nicht gesehen wird.

 

7. Nachdem sich insgesamt zehn mobile Reihenabstellanlagen (mit zusammen 50 Plätzen) bereits im Einsatz befinden, wurden Standorte für feste Fahrradständer im Innenstadtbereich gesucht und gefunden.

 

An einigen Standorten wurden Fahrradständer vom Typ Hilden bereits fest installiert: Einmündung Heiligenstraße/ Mittelstraße, Einmündung Schulstraße/ Mittelstraße und in der westl. Mittelstraße selbst. Weitere Standorte im Bereich Mittelstraße/Fritz-Gressard-Platz und Am Rathaus/ Mittelstraße sind in Vorbereitung.

 

8. Hinsichtlich der Fahrzeugflotte der Rheinbahn, die bekanntlich den gesamten Busverkehr in Hilden leistet, ist zu vermelden, dass im vergangenen Jahr 74 sog. EEV-Busse bestellt wurden, die besonders umweltfreundlich sind und die geltenden Euro 5 Norm noch unterbieten, was den Schadstoff-Ausstoß angeht.

Darüber hinaus wurden fünf sog. „Hybrid-Busse“ (also mit Elektro- und Diesel-Betrieb) bestellt, die auf ihre Praxistauglichkeit hin getestet werden sollen.

 

Ältere Modelle werden regelmäßig nachgerüstet, um zumindest EURO 4 – Grenzwerte bei Feinstaub und CO2-Ausstoß einzuhalten.

 

Die Nutzung des ÖPNV in Hilden wird zukünftig durch den Einsatz von „dynamischen Fahrgast-Informationssystemen“ weiter erleichtert. Die erste derartige Anlage wird im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes erstellt werden.

Weitere Anlagen für den Lindenplatz, die Gabelung und den Fritz-Gressard-Platz sind angedacht.

 

9. Für den Bereich des car-sharing hatte die Verwaltung bei einem Anbieter ein Angebot eingeholt, dass jedoch wegen einer finanziellen Beteiligung der Stadt Hilden vom Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich abgelehnt worden war.

Aus diesem Anlass hat die Stadtverwaltung Gespräche mit weiteren Anbietern geführt hierzu liegen zwei Angebote anderer Betreiber vor.

Auch in den Angeboten dieser Betreiber ist eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hilden vorgesehen. Ein Anbieter sieht eine städtische Beteiligung in Form einer einmaligen Anfangsinvestition von 5.000€ sowie einer Umsatzgarantie von 500€/Monat und Fahrzeug vor. Bei dem Alternativangebot eines weiteren Anbieters ist kein Fixbetrag genannt, es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Auslastung der Fahrzeuge durch Mitarbeiter/innen der Stadt Hilden zu etwa 50% erfolgt.

Obwohl hierzu im Vorhinein natürlich keine Erfahrungen vorliegen erscheint eine solche Auslastung durch städtische Bedienstete auch angesichts des noch vorhandenen Fahrzeugbestandes zumindest in der Anlaufzeit sehr optimistisch.

Eine Nachfrage in anderen Städten ergab, dass dort von den Stadtverwaltungen idR keine garantierte Mindestabnahme von Fahrleistungen mit den car-sharing Anbietern vereinbart sind.  Eine Unterstützung des car-sharing Konzeptes erfolgt über die Bereitstellung von geeigneten Stellplätzen an attraktiven Standorten und sowie über die Nutzung der Fahrzeuge  je nach Bedarf.

 

 

ENERGIE/

10. Mit der Internetplatform alt-bau-neu.de/me hat der Kreis Mettmann inzwischen ein Auskunftssystem bereitgestellt, über das private Hausbesitzer eine Vielzahl von Informationen zur energetischen Gebäudesanierung abfragen können. Hierzu gehören u.a. die jeweiligen  Förderprogramme, Hinweise auf lokale Handwerker und andere Dienstleister oder etwa auch Praxisbeispiele für bereits durchgeführte Sanierungen. Ergänzend werden aktuelle Hinweise auf Veranstaltungen  in der Region (z.B. von der VHS) angezeigt.

Neben diesem Informationsangebot wäre die Möglichkeit einer persönlichen Beratung eine sinnvolle Ergänzung. Hier bietet sich für Kommunen die keine eigene Energieberatungsstelle haben das Modell der Energieberatungsstützpunke der Verbraucherzentrale an. Diese informieren unabhängig über Energiesparen, baulichen Wärmeschutz, Heiztechnik sowie Einsatz und Fördermöglichkeiten erneuerbarer Energien in privaten Wohngebäuden.

Bei diesem Modell stellt die Gemeinde zu festen Beratungszeiten Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung. Weiterhin übernimmt die Kommune die Bekanntmachung des Angebotes sowie die Veröffentlichung einer Telefonnummer zur Terminvergabe und die Terminvereinbarung. Für die Beratung ist jeweils ein Betrag von 5€ zu entrichten, um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen könnte hier u.U. auch begrenzt eine Übernahme der Kosten durch die Kommune erfolgen. Weiterhin sind gegen Entgelt auch umfangreichere Beratungen zu Hause möglich.

 

 

11. Die Thematik "Bezug von Öko-Strom" war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Hilden. Nach dem Beschluss des Rates vom 01.04.2009 hat die Verwaltung mit der Stadtwerke Hilden GmbH für die Abnahmestellen, die mit sog. Leistungsmessung ausgestattet sind, ab dem Jahre 2010 den Einkauf von Ökostrom vereinbart, der mit dem Zertifikat „OK-Power“ gekennzeichnet ist.

 

12. Durch den Austausch von "in die Jahre gekommener" Heizungsanlagen, die teilweise mehr als 15 Jahre alt sind, wurde und wird zur Verbesserung der CO2-Bilanz regelmäßig beigetragen. Auch der Haushalt des Jahres 2010 enthält derartige Verbesserungsmaßnahmen. Weiterhin wird die Studie „CO2-Einsparpotentiale Hilden“, die von der Stadtwerke Hilden GmbH in Auftrag gegeben wurde, weitere Erkenntnisse über die künftige Durchführung baulicher Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes der Stadt Hilden fördern.

 

13. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 03.12.2009 hatte die Verwaltung mit Sitzungsvorlage 26/006 über den Sachstand bei der Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Gemeinschaftsgrundschule Kalstert berichtet. Die Anlage wurde noch im Jahre 2009 in Betrieb genommen, so dass sich die Stadtwerke als Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung mit dem Stand des Jahres 2009 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sichern konnten. Auch soll die bereits unter Ziffer 12 erwähnte Studie „CO2-Einsparpotentiale Hilden“ weitere Erkenntnisse über die grundsätzliche Eignung von Dächern stadteigener Gebäude für den Aufbau von Photovoltaikanlagen liefern.

 

 

 

BESCHAFFUNG

14.

Papier

Seit mehr als 10 Jahren wird Recyclingpapier genutzt. Zunächst galt das lediglich für den Schriftverkehr; seit vielen Jahren können auch neue Drucker- und Kopierergenerationen Recyclingpapier problemlos verarbeiten.

 

Umschläge werden ebenso lange ausschließlich aus Recyclingpapier und/oder mit dem Umweltschutz-Engel angeschafft.

 

Büromaterialien

Bei den Büromaterialien wird auf Umweltfreundlichkeit geachtet. So werden beispielsweise ausschließlich sogen. Trockenmarker (anstelle der tintengefüllten) beschafft; ebenso werden ausschließlich nachfüllbare Filzschreiber für Vorträge und Präsentationen (z.B. von der Firma Neuland) genutzt.

 

 

Reinigungsmittel

Seit vielen Jahren werden ausschließlich Reinigungsmittel eingesetzt, die „Gesundheit schonend, haut- und umweltfreundlich“ sind. Dies sind Ausschreibungsbestandteile, die von den Lieferanten von Reinigungsmitteln anhand von „Sicherheitsdatenblättern“ nachgewiesen werden müssen.

 

IT-Bereich

Die seinerzeit mitgeteilten Energieeinsparungen in Höhe von knapp 16.000.-- € pro Jahr

konnten realisiert werden.

 

Die war einmal durch die Einrichtung eines Speichernetzwerkes (SAN, Storage Area Network) möglich, weil die seinerzeit im Einsatz befindlichen 30 Server nach Ablauf ihrer Lebensdauer durch nur noch 3 Server neuer Technologie (Servervirtualisierung) ersetzt wurden. Die mit den neuen Servern einhergehende deutlich geringere Wärmentwicklung trug ebenfalls zu den Energieeinsparungen bei der Klimatisierung des Serverraumes bei.

 

Zum anderen wurden die Einsparungen durch den Austausch sämtlicher Arbeitsplatzrechner durch energiesparende Modelle erreicht, der nach Auslaufen des Leasingvertrages erfolgte.

 

Bei allen Neu- und Zukäufen von Hardware wird nach wie vor besonderer Wert auf den Energiespareffekt gelegt.

 

 

15. Die Verwaltung versucht, die Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ auf das Ziel auszurichten, den Ausstoß von klimaschädigenden Treibhausgasen wie Kohlendioxid oder ozonschädigenden Gasen wie Stickoxiden nachhaltig zu reduzieren.

So werden Haushaltsmittel seitens der Verwaltung so kalkuliert, dass damit regelmäßig Neufahrzeuge angeschafft werden können, die zum Zeitpunkt der Anschaffung dem neuesten Stand der Umwelttechnik entsprechen.

Das geschieht in Abhängigkeit dazu, dass die Fahrzeugindustrie aufgrund des zunehmenden Drucks, umweltfreundlichere Motortechniken anzubieten, mittlerweile in zeitlich rasanter Folge Fahrzeugkonzepte mit immer umweltfreundlicheren Motortechnologien präsentiert.

Der Ansatz, Haushaltsmittel so zu kürzen, dass lediglich Gebrauchtfahrzeuge mit systemimmanent schlechteren Abgaswerten angeschafft werden können, wäre daher kontraproduktiv. 

Fazit:

Die Beschaffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und Arbeitsmaschine ist abhängig vom politischen Willen, entsprechende Finanzmittel bereitzustellen, um mit den eigenen hochgesteckten Klimaschutzzielen zur Minderung des CO2- u. NO(x)Ausstosses auf Augenhöhe bleiben zu können.

 

 

 

 

 

 

Horst Thiele



[1] Neben Post-, Paket- oder Geschenkbeförderungen (Jubiläen etc.) ist es häufig aus dienstlichen Gründen nötig, bestimmte Materialien mitzuführen, z.B. das „Dreibein“ oder Kameras bei den Beschäftigten der Stadtentwässerung, Messgeräte bei Beschäftigten des Planungs- und Vermessungsamtes etc..

 

[2] Ein Jahresabo der Preisstufe D kostete ab Oktober 2008 zunächst monatlich 116,73 €, im August 2009 aufgrund einer Preiserhöhung 121,22 € pro Monat. Das Ticket der Preisstufe D gilt im gesamten VRR-Gebiet und deckt einen Radius ab, der u.a. die Städte Wuppertal, Essen, Duisburg, das südl. Münsterland, Dortmund, Krefeld, Ratingen, Düsseldorf etc. einbezieht.