Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes Klimaschutz zur Kenntnis.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat den Maßnahmenkatalog Klimaschutz (SV-Nr. 66/111) in seiner Sitzung vom 21.11.2007 beschlossen. In diesem Konzept ist festgelegt, das dem Stadtentwicklungsausschuss (jetzt: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz) jährlich ein Sachstandsbericht zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorzulegen ist.
PLANUNG:
1. Eine der
Aufgaben der planenden Verwaltung im Zusammenhang mit dem Thema „Klimaschutzmaßnahmen“
besteht darin, mit Vorhabenträgern von vorhaben-bezogenen Bebauungsplänen
(Vorhaben- und Erschließungspläne VEP) im Zuge des Aufstellungsverfahrens
konkrete Maßnahmen zu vereinbaren und im Durchführungsvertrag sowie dem
Bebauungsplan festzuschreiben.
Der Bebauungsplan
Nr. 57 A, 3.Änderung (VEP Nr. 12) für
den Bereich Werner Egk-Straße/ Schumannstraße (Friedenskirche) wurde vom Rat
der Stadt Hilden im November 2009 als Satzung beschlossen; bevor der
Bebauungsplan rechtskräftig wird, gilt es noch die Genehmigung der
Bezirksregierung Düsseldorf für die parallel durchgeführte 50.Änderung des
Flächenutzungsplanes abzuwarten.
Im
Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 57 A, 3.Änderung (VEP Nr. 12)
verpflichtet sich der Vorhabenträger zum Bau
eines Blockheizkraftwerkes für das Gemeindezentrum Friedenskirche, die
Kindertagesstätte, die Altenwohnanlage sowie die neu entstehenden Reihenhäuser.
Im Bebauungsplan
Nr. 256 (VEP Nr. 14) für den Bereich
Niedenstraße/ Eichenstraße, der sich noch in einem früheren
Verfahrensstadium befindet, hat der Vorhabenträger angekündigt, die drei in
Frage stehenden Einfamilienhäuser als sog. KfW
40-Effizienzhäuser zu erstellen, und zwar mit Nutzung von Solaranlagen und/oder Wärmepumpen.
KfW 40 bedeutet in
diesem Zusammenhang, dass der Primärenergiebedarf max. 40 kWh/m²
Gebäudenutzfläche im Jahr nicht überschreiten darf.
Der Bebauungsplan
Nr. 255 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11) für den Bereich Karnaper
Straße/ Schürmannstraße/ Diesterwegstraße wird derzeit vom Vorhabenträger nicht
aktiv weiterverfolgt.
2. Bei
Bebauungsplänen für städtische Grundstücke ist derzeit aktuell das Gelände der
Albert Schweitzer-Schule im Hildener Süden im Gespräch.
Im Zuge der
Ausrichtung eines städtebaulichen Wettbewerbes besteht die Möglichkeit, auch klimaschützende
Maßnahmen im weiteren Sinne zum Bestandteil der Wettbewerbsausschreibung zu
machen.
Eine Entscheidung
ist derzeit allerdings noch nicht gefallen, die Beratung ist für den Stadtentwicklungsausschuss
am 24.02.2010 vorgesehen.
3. Bei den
sonstigen Bebauungsplänen ist keine Veränderung zum letzten Sachstandsbericht
eingetreten.
MOBILITÄT:
4. Ein
Einsatz von Dienstfahrrädern ist für Fahrten, die alleine durchgeführt werden,
sich auf das Stadtgebiet Hilden beziehen und keine „Materialien“ befördern[1] möglich. Bis zum Jahr 2008 waren zwei
Dienstfahrräder für die Verkehrsaufseherinnen im Einsatz, die genutzt wurden,
wenn es das Wetter zuließ. Anfang August 2008 wurden zwei weitere
Dienstfahrräder aus dem Bestand der Fundfahrräder hergerichtet und allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Dienstfahrten im Großraum Hilden zur
Verfügung gestellt. Der Fahrradverleih wird von den Beschäftigten der Infotheke
des Rathauses koordiniert. Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgte im
städtischen Mitteilungsblatt. Daneben wird regelmäßig z.B. bei der Abrechnung
von Fahrtenbüchern für die im Einsatz befindlichen Fahrräder geworben.
In den Jahren 2008
und 2009 wurde jeder Fahrradverleih dokumentiert. Die Auswertung dieser Daten
zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur sehr restriktiv von dem
Angebot Gebrauch machen. So gab es im Jahr 2008 zwei und im Jahr 2009 sieben
Ausleihungen.
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter können nicht verpflichtet werden, ein Dienstfahrrad zu
benutzen. Ein Anreizsystem für die Benutzung von Dienstfahrrädern ist aus
unterschiedlichen Gründen problematisch: so wäre eine Sachprämie (oder
alternativ eine Abrechnung „wie bei der Benutzung eines Privat-PKW“) wie ein
geldwerter Vorteil steuer- und sozialversicherungs-pflichtig.
Aufgrund der
geringen Resonanz ist der ursprünglich beabsichtigte „weitgestreute und systematische
Einsatz von Dienstfahrrädern“ nicht zu erreichen, so dass derzeit von der
Bereitstellung zusätzlicher Fahrräder abgesehen wird. Die vorhandenen Fahrräder
bleiben jedoch weiterhin im Einsatz.
Anzumerken ist
jedoch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit ihrem Privatrad zur
Arbeit kommen, dieses in der Regel dann auch (anstelle eines Dienstrades) für
dienstliche Fahrten benutzen. Genaue Zahlen liegen hierüber jedoch nicht vor.
5. Das Haupt- und
Personalamt hat erstmals im Oktober 2008 ein Jahresabo des übertragbaren
Tickets 2000 gekauft[2]. Bereits im Mitteilungsblatt vom 02.08.2008
wurde ein Beitrag zum Thema „Klimaschutz auch bei Dienstfahrten“
veröffentlicht, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die
Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrrädern und des VRR-Tickets informiert
wurden.
Seither werben die
für den Bereich Fortbildung zuständigen Mitarbeiterinnen des Haupt- und
Personalamtes regelmäßig dafür, bei Dienstfahrten, Dienstreisen und
Fortbildungsmaßnahmen vorrangig das Ticket 2000 zu nutzen.
Erfahrungen mit dem
Ticket 2000 liegen seit Oktober 2008 vor. Seither werden in einer Liste die
Nutzerinnen und Nutzer, die Zielorte und die vergleichbaren Einzelpreise für
die Einzeltickets bzw. die Fahrtkosten für die für Dienstfahrten zugelassenen
Privat-PKW geführt. Ein Vergleich der Anschaffungskosten des Tickets 2000 mit
den genannten fiktiven Kosten laut Liste hat ergeben, dass sowohl die Nutzung
von Einzeltickets als auch die Nutzung der Privat-PKW´s erheblich günstiger
gewesen wäre. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der
Nutzerinnen und Nutzer des Tickets 2000 zahlenmäßig zu niedrig war, um eine
Rentabilität zu erreichen. Aus den eben genannten Gründen beabsichtigt die
Verwaltung, von einer weiteren Verlängerung des Abonnements für das Ticket 2000
abzusehen.
6. Die Herstellung
von Fahrradabstellplätzen ist in § 51 BauO NRW geregelt. Hier heißt es in Abs.
3 „Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen.“
Insofern erscheint
eine zusätzliche satzungsrechtliche Grundlage entbehrlich.
Bei der Errichtung
von Mehrfamilienhäusern, Gewerbebauten, Versammlungsstätten und Verkaufsstätten
wird auf die Herstellung der erforderlichen Fahrradabstellplätze im Zuge des
jeweiligen Bebauungsplan- bzw. Baugenehmigungsverfahrens geachtet. Für den
Wohnungsbau greift zusätzlich §45 (5) BauONRW, der die Forderung von
Fahrradabstellräumen beinhaltet.
Bei der Herstellung
von Fahrradabstellplätzen orientiert sich die Verwaltung an der Richtzahlenliste
der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW“.
Vor dem Hintergrund
dieser Fakten wurde verwaltungsseitig zunächst die Erstellung einer Fahrradabstellsatzung
zurückgestellt, zumal ein dringender Handlungsbedarf hierzu nicht gesehen wird.
7. Nachdem sich
insgesamt zehn mobile Reihenabstellanlagen (mit zusammen 50 Plätzen) bereits im
Einsatz befinden, wurden Standorte für feste Fahrradständer im
Innenstadtbereich gesucht und gefunden.
An einigen
Standorten wurden Fahrradständer vom Typ Hilden bereits fest installiert: Einmündung
Heiligenstraße/ Mittelstraße, Einmündung Schulstraße/ Mittelstraße und in der
westl. Mittelstraße selbst. Weitere Standorte im Bereich
Mittelstraße/Fritz-Gressard-Platz und Am Rathaus/ Mittelstraße sind in
Vorbereitung.
8. Hinsichtlich der
Fahrzeugflotte der Rheinbahn, die bekanntlich den gesamten Busverkehr in Hilden
leistet, ist zu vermelden, dass im vergangenen Jahr 74 sog. EEV-Busse bestellt
wurden, die besonders umweltfreundlich sind und die geltenden Euro 5 Norm noch
unterbieten, was den Schadstoff-Ausstoß angeht.
Darüber hinaus
wurden fünf sog. „Hybrid-Busse“ (also mit Elektro- und Diesel-Betrieb)
bestellt, die auf ihre Praxistauglichkeit hin getestet werden sollen.
Ältere Modelle
werden regelmäßig nachgerüstet, um zumindest EURO 4 – Grenzwerte bei Feinstaub
und CO2-Ausstoß einzuhalten.
Die Nutzung des
ÖPNV in Hilden wird zukünftig durch den Einsatz von „dynamischen
Fahrgast-Informationssystemen“ weiter erleichtert. Die erste derartige Anlage
wird im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes erstellt werden.
Weitere Anlagen für
den Lindenplatz, die Gabelung und den Fritz-Gressard-Platz sind angedacht.
9. Für den Bereich
des car-sharing hatte die Verwaltung bei einem Anbieter ein Angebot eingeholt,
dass jedoch wegen einer finanziellen Beteiligung der Stadt Hilden vom Stadtentwicklungsausschuss
mehrheitlich abgelehnt worden war.
Aus diesem Anlass
hat die Stadtverwaltung Gespräche mit weiteren Anbietern geführt hierzu liegen
zwei Angebote anderer Betreiber vor.
Auch in den
Angeboten dieser Betreiber ist eine finanzielle Beteiligung der Stadt Hilden
vorgesehen. Ein Anbieter sieht eine städtische Beteiligung in Form einer
einmaligen Anfangsinvestition von 5.000€ sowie einer Umsatzgarantie von
500€/Monat und Fahrzeug vor. Bei dem Alternativangebot eines weiteren Anbieters
ist kein Fixbetrag genannt, es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine
Auslastung der Fahrzeuge durch Mitarbeiter/innen der Stadt Hilden zu etwa 50% erfolgt.
Obwohl hierzu im
Vorhinein natürlich keine Erfahrungen vorliegen erscheint eine solche Auslastung
durch städtische Bedienstete auch angesichts des noch vorhandenen
Fahrzeugbestandes zumindest in der Anlaufzeit sehr optimistisch.
Eine Nachfrage in
anderen Städten ergab, dass dort von den Stadtverwaltungen idR keine garantierte
Mindestabnahme von Fahrleistungen mit den car-sharing Anbietern vereinbart
sind. Eine Unterstützung des car-sharing
Konzeptes erfolgt über die Bereitstellung von geeigneten Stellplätzen an
attraktiven Standorten und sowie über die Nutzung der Fahrzeuge je nach Bedarf.
ENERGIE/
10. Mit der Internetplatform alt-bau-neu.de/me hat der Kreis Mettmann
inzwischen ein Auskunftssystem bereitgestellt, über das private Hausbesitzer
eine Vielzahl von Informationen zur energetischen Gebäudesanierung abfragen können.
Hierzu gehören u.a. die jeweiligen
Förderprogramme, Hinweise auf lokale Handwerker und andere Dienstleister
oder etwa auch Praxisbeispiele für bereits durchgeführte Sanierungen. Ergänzend
werden aktuelle Hinweise auf Veranstaltungen
in der Region (z.B. von der VHS) angezeigt.
Neben diesem Informationsangebot wäre die Möglichkeit einer persönlichen
Beratung eine sinnvolle Ergänzung. Hier bietet sich für Kommunen die keine
eigene Energieberatungsstelle haben das Modell der Energieberatungsstützpunke
der Verbraucherzentrale an. Diese informieren unabhängig über Energiesparen,
baulichen Wärmeschutz, Heiztechnik sowie Einsatz und Fördermöglichkeiten
erneuerbarer Energien in privaten Wohngebäuden.
Bei diesem Modell stellt die Gemeinde zu festen Beratungszeiten Räumlichkeiten
im Rathaus zur Verfügung. Weiterhin übernimmt die Kommune die
Bekanntmachung des Angebotes sowie die Veröffentlichung einer Telefonnummer zur
Terminvergabe und die Terminvereinbarung. Für die Beratung ist jeweils ein
Betrag von 5€ zu entrichten, um einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen könnte
hier u.U. auch begrenzt eine Übernahme der Kosten durch die Kommune erfolgen.
Weiterhin sind gegen Entgelt auch umfangreichere Beratungen zu Hause möglich.
11. Die Thematik "Bezug von Öko-Strom" war bereits mehrfach Gegenstand
von Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Hilden. Nach dem Beschluss
des Rates vom 01.04.2009 hat die Verwaltung mit der Stadtwerke Hilden GmbH für die Abnahmestellen,
die mit sog. Leistungsmessung ausgestattet sind, ab dem Jahre 2010 den Einkauf von Ökostrom vereinbart, der mit dem
Zertifikat „OK-Power“ gekennzeichnet ist.
12. Durch den Austausch von "in die Jahre gekommener"
Heizungsanlagen, die teilweise mehr als 15 Jahre alt sind, wurde und wird zur
Verbesserung der CO2-Bilanz regelmäßig beigetragen. Auch der Haushalt des Jahres 2010
enthält derartige Verbesserungsmaßnahmen. Weiterhin wird die Studie „CO2-Einsparpotentiale
Hilden“, die von der Stadtwerke Hilden GmbH in Auftrag gegeben wurde, weitere
Erkenntnisse über die künftige Durchführung baulicher Maßnahmen zur
Verringerung des CO2-Ausstoßes der Stadt Hilden fördern.
13. Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz
am 03.12.2009 hatte die Verwaltung mit Sitzungsvorlage 26/006 über den
Sachstand bei der Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der
Gemeinschaftsgrundschule Kalstert berichtet. Die Anlage wurde noch im Jahre
2009 in Betrieb genommen, so dass sich die Stadtwerke als Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung
mit dem Stand des Jahres 2009 nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
sichern konnten. Auch soll die bereits unter Ziffer 12 erwähnte Studie „CO2-Einsparpotentiale Hilden“ weitere Erkenntnisse
über die grundsätzliche Eignung von Dächern stadteigener Gebäude für den Aufbau
von Photovoltaikanlagen liefern.
BESCHAFFUNG
14.
Papier
Seit mehr als 10
Jahren wird Recyclingpapier genutzt. Zunächst galt das lediglich für den Schriftverkehr;
seit vielen Jahren können auch neue Drucker- und Kopierergenerationen
Recyclingpapier problemlos verarbeiten.
Umschläge werden
ebenso lange ausschließlich aus Recyclingpapier und/oder mit dem Umweltschutz-Engel
angeschafft.
Büromaterialien
Bei den
Büromaterialien wird auf Umweltfreundlichkeit geachtet. So werden
beispielsweise ausschließlich sogen. Trockenmarker (anstelle der
tintengefüllten) beschafft; ebenso werden ausschließlich nachfüllbare
Filzschreiber für Vorträge und Präsentationen (z.B. von der Firma Neuland)
genutzt.
Reinigungsmittel
Seit vielen Jahren
werden ausschließlich Reinigungsmittel eingesetzt, die „Gesundheit schonend,
haut- und umweltfreundlich“ sind. Dies sind Ausschreibungsbestandteile, die von
den Lieferanten von Reinigungsmitteln anhand von „Sicherheitsdatenblättern“
nachgewiesen werden müssen.
IT-Bereich
Die seinerzeit mitgeteilten
Energieeinsparungen in Höhe von knapp 16.000.-- € pro Jahr
konnten realisiert werden.
Die war einmal durch die Einrichtung eines
Speichernetzwerkes (SAN, Storage Area Network) möglich, weil die seinerzeit im
Einsatz befindlichen 30 Server nach Ablauf ihrer Lebensdauer durch nur noch 3
Server neuer Technologie (Servervirtualisierung) ersetzt wurden. Die mit den
neuen Servern einhergehende deutlich geringere Wärmentwicklung trug ebenfalls
zu den Energieeinsparungen bei der Klimatisierung des Serverraumes bei.
Zum anderen wurden die Einsparungen durch den
Austausch sämtlicher Arbeitsplatzrechner durch energiesparende Modelle
erreicht, der nach Auslaufen des Leasingvertrages erfolgte.
Bei allen Neu- und Zukäufen von Hardware wird
nach wie vor besonderer Wert auf den Energiespareffekt gelegt.
15. Die Verwaltung
versucht, die Fahrzeug- und Gerätebeschaffung operativ auf das Ziel auszurichten,
den Ausstoß von klimaschädigenden Treibhausgasen wie Kohlendioxid oder ozonschädigenden
Gasen wie Stickoxiden nachhaltig zu reduzieren.
So werden
Haushaltsmittel seitens der Verwaltung so kalkuliert, dass damit regelmäßig
Neufahrzeuge angeschafft werden können, die zum Zeitpunkt der Anschaffung dem
neuesten Stand der Umwelttechnik entsprechen.
Das geschieht in
Abhängigkeit dazu, dass die Fahrzeugindustrie aufgrund des zunehmenden Drucks,
umweltfreundlichere Motortechniken anzubieten, mittlerweile in zeitlich
rasanter Folge Fahrzeugkonzepte mit immer umweltfreundlicheren
Motortechnologien präsentiert.
Der Ansatz,
Haushaltsmittel so zu kürzen, dass lediglich Gebrauchtfahrzeuge mit systemimmanent
schlechteren Abgaswerten angeschafft werden können, wäre daher
kontraproduktiv.
Fazit:
Die Beschaffung
umweltfreundlicherer Fahrzeuge und Arbeitsmaschine ist abhängig vom politischen
Willen, entsprechende Finanzmittel bereitzustellen, um mit den eigenen
hochgesteckten Klimaschutzzielen zur Minderung des CO2- u. NO(x)Ausstosses
auf Augenhöhe bleiben zu können.
Horst Thiele
[1] Neben Post-, Paket- oder
Geschenkbeförderungen (Jubiläen etc.) ist es häufig aus dienstlichen Gründen
nötig, bestimmte Materialien mitzuführen, z.B. das „Dreibein“ oder Kameras bei
den Beschäftigten der Stadtentwässerung, Messgeräte bei Beschäftigten des
Planungs- und Vermessungsamtes etc..
[2] Ein Jahresabo der Preisstufe D
kostete ab Oktober 2008 zunächst monatlich 116,73 €, im August 2009 aufgrund
einer Preiserhöhung 121,22 € pro Monat. Das Ticket der Preisstufe D gilt im
gesamten VRR-Gebiet und deckt einen Radius ab, der u.a. die Städte Wuppertal,
Essen, Duisburg, das südl. Münsterland, Dortmund, Krefeld, Ratingen, Düsseldorf
etc. einbezieht.