Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

"   Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:

 

     (1)  Der Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2007 wie folgt neu festgesetzt:

 

            Ø    9,80 €     für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen

            Ø    5,65 €     für das 2. anspruchsberichtigte Kind

           

 

(2) Zwischen der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:

 

§  1

 

       § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2007 wie folgt geändert:

 

                   In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 9,50 € durch 9,80 € ersetzt.

 

 

§  2

 

       Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt. "

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib