Sitzung: 27.11.2006 Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 51/160
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:
- Bei der Wahl von Schulleiterinnen und
Schulleitern wird der Schuldezernent oder die Schuldezernentin als
stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenz entsandt. Im
Vertretungsfall übernimmt der Leiter oder die Leiterin des Amtes für Jugend,
Schule und Sport die Vertretung.
- Bei einer oben genannten Wahl werden
als beratende Mitglieder
- der oder die Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales
-
der oder die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und
 Soziales
entsandt.
Im Verhinderungsfall werden sie von Ratsmitgliedern ihrer Fraktion, die
Mitglied des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales sind, vertreten.
- Die Zuständigkeitsordnung des Rates der
Stadt Hilden wird wie folgt geändert:
Im § 7 „Aufgaben der übrigen Ausschüsse“ wird im Aufgabenkatalog des „Schul-, Sport- und Sozialausschusses“ unter Punkt 1 aufgenommen: „Zustimmung zur Wahl des Schulleiters, zur Wahl der Schulleiterin gemäß § 61 Abs. 4 und 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Günter Scheib