Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales:

 

  1. Bei der Wahl von Schulleiterinnen und Schulleitern wird der Schuldezernent oder die Schuldezernentin als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenz entsandt. Im Vertretungsfall übernimmt der Leiter oder die Leiterin des Amtes für Jugend, Schule und Sport die Vertretung.

 

  1. Bei einer oben genannten Wahl werden als beratende Mitglieder
    - der oder die Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales

- der oder die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und
  Soziales

entsandt. Im Verhinderungsfall werden sie von Ratsmitgliedern ihrer Fraktion, die Mitglied des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales sind, vertreten.

 

  1. Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden wird wie folgt geändert:

    Im § 7 „Aufgaben der übrigen Ausschüsse“ wird im Aufgabenkatalog des „Schul-, Sport- und Sozialausschusses“ unter Punkt 1 aufgenommen: „Zustimmung zur Wahl des Schulleiters, zur Wahl der Schulleiterin gemäß § 61 Abs. 4 und 5 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“.

 

 

 

 

Günter Scheib