Sitzung: 07.09.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/060
Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 231 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBL I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Osten von Hilden zwischen den Straßen Kalstert,
Max-Volmer-Straße und Qiagen Straße. Es umfasst die Flurstücke 2415 und 2418,
beide in Flur 65 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung ist, der im Planungsgebiet ansässigen Firma
Wielpütz die zur Sicherung ihres Betriebsstandortes notwendigen Erweiterungen
ihres Gebäudebestandes sowie der Stellplatzflächen zu ermöglichen.“