Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss:

 

„Das Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland -Rheinisches Amt für Denkmalpflege- vom 24.05.2005, wonach es sich bei dem Objekt Schwanenstraße 16, Hilden um kein Denkmal im Sinne des § 2 DSchG NW handelt, wird zur Kenntnis genommen.

 

Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass das Gebäude sich jedoch als ein bereichsprägendes  Objekt im Kontext des Denkmalbereiches Hilden darstellt und der Erhalt aus städtebaulichen Gründen wünschenswert sei.“