Sitzung: 07.09.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/020
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss folgenden
Beschluss:
„Das Schreiben des
Landschaftsverbandes Rheinland -Rheinisches Amt für Denkmalpflege- vom
24.05.2005, wonach es sich bei dem Objekt Schwanenstraße 16, Hilden um kein Denkmal
im Sinne des § 2 DSchG NW handelt, wird zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus wird
zur Kenntnis genommen, dass das Gebäude sich jedoch als ein bereichsprägendes Objekt im Kontext des Denkmalbereiches Hilden
darstellt und der Erhalt aus städtebaulichen
Gründen wünschenswert sei.“