Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 27

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Stadt Hilden beschließt, dem Sportverein Hilden-Ost einen einmaligen Zuschuss aus der Sportpauschale über 50.000 € zu gewähren.

            (Kostenträger 0802010010 „Zuschussgewährung“, Konto: 531880 „Zuschüsse aus Sportpauschale“ (HHRest))

 

2.         Die Stadt Hilden stellt dem SV Hilden-Ost, Abteilung Base- und Softball „Hilden Wains“ einen Betrag von 98.200 € als Zuschuss zum Bau eines einfachen Baseballplatzes in der Giesenheide zur Verfügung. Der Betrag wird über einen Zeitraum von 15 Jahren durch die Zahlung eines Mietzinses von monatlich 600 Euro refinanziert.

            (Kostenträger 0802010010 „Zuschussgewährung“, Konto: 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“)

 

            Deckung:

            Kostenträger 1601010020 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“, Konto: 548900 „Allgemeine Deckungsreserve“ = 47.370,- € und Kostenträger 1201040010 „Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV“, Konto: 531310 „Umlage VRR“ = 50.830,- €

 

3.         Die GkA GmbH schließt mit dem SV Hilden Ost, Abteilung Base- und Softball, einen unbefristeten Leihvertrag ab. Der Leihvertrag soll innerhalb von neun Monaten zum Quartalsende von der GkA kündbar sein.

 

4.         Die Mitglieder der GKA-Kommission werden gebunden in ihren Gremien entsprechend abzustimmen