Sitzung: 29.09.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 27
Vorlage: WP 09-14 SV 80/009/1
Beschlussvorschlag:
1.        Der
Rat der Stadt Hilden beschließt, dem Sportverein Hilden-Ost einen einmaligen Zuschuss
aus der Sportpauschale über 50.000 € zu gewähren.
           (Kostenträger
0802010010 „Zuschussgewährung“, Konto: 531880 „Zuschüsse aus Sportpauschale“
(HHRest))
2.        Die
Stadt Hilden stellt dem SV Hilden-Ost, Abteilung Base- und Softball „Hilden
Wains“ einen Betrag von 98.200 € als
Zuschuss zum Bau eines einfachen Baseballplatzes in der Giesenheide zur
Verfügung. Der Betrag wird über einen Zeitraum von 15 Jahren durch die Zahlung
eines Mietzinses von monatlich 600 Euro refinanziert.
           (Kostenträger
0802010010 „Zuschussgewährung“, Konto: 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige
Bereiche“)
           Deckung:
           Kostenträger
1601010020 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“, Konto: 548900 „Allgemeine
Deckungsreserve“ = 47.370,- € und Kostenträger 1201040010
„Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV“, Konto: 531310 „Umlage VRR“ =
50.830,- €
3.        Die
GkA GmbH schließt mit dem SV Hilden Ost, Abteilung Base- und Softball, einen
unbefristeten Leihvertrag ab. Der Leihvertrag soll innerhalb von neun Monaten
zum Quartalsende von der GkA kündbar sein.
4.        Die
Mitglieder der GKA-Kommission werden gebunden in ihren Gremien entsprechend abzustimmen