Sitzung: 21.03.2006 Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: Wp 04-09 SV 51/108
Beschlussvorschlag:
„1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gem. § 81 Abs. 2 des
Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - SchulG - die Einführung des
Ganztagsbetriebes an der Theodor-Heuss-Schule, städtische Hauptschule an der
Furtwänglerstraße und der Albert-Schweitzer-Schule, städtische Hauptschule, Am
Wiedenhof in Hilden zum 01.08.2006.
Die Ganztagshauptschule wird von den Schulen
zum Einführungsbeginn wie folgt geplant:
·
Theodor-Heuss-Schule                  10
Klassen
·
Albert-Schweitzer-Schule      5
Klassen
Der Beschluss basiert auf dem Erlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 26.01.2006.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Anträge für Investitionszuschüsse bei der Bezirksregierung in
Düsseldorf zu stellen.
3. Weil davon auszugehen ist, dass bei einer
möglichen Genehmigung von Zuschüssen lediglich eine Schule berücksichtigt
werden kann, sollen die Mittel für die finanziell höherwertige Maßnahme
vorsorglich wie folgt aufzunehmen:
1.Baumaßnahmen  415.600,00 €
2. Außenanlagen      50.000,00 €
3. Ausstattungen    125.000,00 €
Summe
Ausg.               590.600,00 €                              Â
Die zu erwartenden Einnahmen in Form von
Zuschüssen sind zu veranschlagen:
1.Baumaßnahmen  415.600,00 €
2. Außenanlagen      50.000,00 €
3. Ausstattungen    125.000,00 €
Summe
Einn.                590.600,00 €
Die im o. g. Erlass geforderte Eigenbeteiligung in Höhe von 10% (59.060,00
€) erbringt die Stadt Hilden durch Eigenleistungen im Bereich der
Planungsarbeiten.
Für die Mittagsverpflegung
wird eine Ausgabehaushaltsstelle vorgesehen:
200 Essensteilnehmer/innen x 90 Schultage x
1,90 € je Speise =Â
Summe
 Ausgaben  : 34.200,00 €
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus
dem Betrieb der Offenen Ganztagsgrundschule bezüglich der Einnahmen aus
Elternbeiträgen zur Mittagsverpflegung ist dem Ausgabeansatz eine
Einnahmeposition gegenüber zu stellen,
die zur Deckung der reinen Speisekosten dient =
Summe
Einnahmen: 34.200,00 €
4. Eine Stelle der Entgeltgruppe 2 TVöD für
eine Küchenkraft mit 20 Wochenarbeitsstunden ist im Stellenplan 2006 ab August 2006 vorzusehen.
5. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der
Genehmigung der Bezirksregierung sowie der Bewilligung der
Investitionszuschüsse.“
Günter Scheib