Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

„1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - SchulG - die Einführung des Ganztagsbetriebes an der Theodor-Heuss-Schule, städtische Hauptschule an der Furtwänglerstraße und der Albert-Schweitzer-Schule, städtische Hauptschule, Am Wiedenhof in Hilden zum 01.08.2006.

Die Ganztagshauptschule wird von den Schulen zum Einführungsbeginn wie folgt geplant:

·         Theodor-Heuss-Schule                    10 Klassen

·         Albert-Schweitzer-Schule        5 Klassen

 

Der Beschluss basiert auf dem Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 26.01.2006.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anträge für Investitionszuschüsse bei der Bezirksregierung in Düsseldorf zu stellen.

 

 

3. Weil davon auszugehen ist, dass bei einer möglichen Genehmigung von Zuschüssen lediglich eine Schule berücksichtigt werden kann, sollen die Mittel für die finanziell höherwertige Maßnahme vorsorglich wie folgt aufzunehmen:

 

1.Baumaßnahmen   415.600,00 €

2. Außenanlagen       50.000,00 €

3. Ausstattungen     125.000,00 €

Summe Ausg.                 590.600,00 €                               

 

Die zu erwartenden Einnahmen in Form von Zuschüssen  sind zu veranschlagen:

1.Baumaßnahmen   415.600,00 €

2. Außenanlagen       50.000,00 €

3. Ausstattungen     125.000,00 €

Summe Einn.                  590.600,00 €

 

 

Die im o. g. Erlass geforderte Eigenbeteiligung in Höhe von 10% (59.060,00 €) erbringt die Stadt Hilden durch Eigenleistungen im Bereich der Planungsarbeiten.

 

Für die Mittagsverpflegung wird eine Ausgabehaushaltsstelle vorgesehen:

200 Essensteilnehmer/innen x 90 Schultage x 1,90 € je Speise = 

Summe  Ausgaben   : 34.200,00 €

 

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem Betrieb der Offenen Ganztagsgrundschule bezüglich der Einnahmen aus Elternbeiträgen zur Mittagsverpflegung ist dem Ausgabeansatz eine Einnahmeposition  gegenüber zu stellen, die zur Deckung der reinen Speisekosten dient =

Summe Einnahmen: 34.200,00 €

 

4. Eine Stelle der Entgeltgruppe 2 TVöD für eine Küchenkraft mit 20 Wochenarbeitsstunden ist  im Stellenplan 2006 ab August 2006 vorzusehen.

 

5. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung sowie der Bewilligung der Investitionszuschüsse.“

 

 

Günter Scheib