Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

Gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner derzeit gültigen Fassung ordnet die Stadt Hilden für den Bereich des räumlichen Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 10C die Umlegung an.

 

Die Anordnung der Umlegung umfasst das gesamte Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 10C. Es wird begrenzt durch die Bahnhofsallee im Westen und Südwesten, die Benrather Straße im Südosten und die Poststraße im Norden.