Sitzung: 29.09.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/023
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis vom
Sachstand der Verwaltung zum Thema Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das
Einheitslastenabrechnungsgesetz und beauftragt die Verwaltung, gemeinschaftlich
mit den anderen Beschwerdeführern, Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW
einzulegen.