Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 9, Enthaltungen: 13

Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:

 § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung enthält folgende Fassung (Änderung unterstrichen):

„Der Rat wählt bis zu drei Beigeordnete, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister in ihrem/seinem Geschäftsbereich vertreten“