Sitzung: 29.09.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 9, Enthaltungen: 13
Vorlage: WP 09-14 SV 01/040
Antragstext:
Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen:
 § 15 Abs. 1
der Hauptsatzung enthält folgende Fassung (Änderung unterstrichen):
„Der Rat wählt bis zu drei Beigeordnete, die
die Bürgermeisterin/den Bürgermeister in ihrem/seinem Geschäftsbereich
vertreten“