Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden überträgt dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß § 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand soll fakturiert werden.“