Sitzung: 29.09.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/012
Beschlussvorschlag für den Rat:
„Der Rat der
Stadt Hilden überträgt dem Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) gemäß
§ 103 Abs. 2 GO NRW die Prüfung der Jahresabschlüsse der Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Der für die Prüfungen entstehende Aufwand
soll fakturiert werden.“