Sitzung: 13.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/052
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66B, 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Hilden
unmittelbar östlich des Westrings zwischen der Straße Auf dem Sand und dem
Nordfriedhof und dem Hoxbachgraben in Flur 11 der Gemarkung Hilden. Es wird
begrenzt durch die westliche Grenze der Flurstücke 866 und 1503, die durch eine
gerade Linie verbunden werden, die westliche Grenze der Flurstücke 1032 und
808, die nördliche Grenze des Flurstücks 1496, die östliche und südliche Grenze
des Flurstücks 1322,  die östliche
Straßenbegrenzungslinie des Westringes, die nördliche Grenze des Flurstücks
905, die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 1683, die westliche und
nördliche Grenze des Flurstücks 1650, die nördliche Grenze der Flurstücke 1649
und 908.
Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt
der Struktur des vorhandenen Gewerbegebietes, welches vorwiegend kleinen und
mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes und Handwerks-
und Dienstleistungsbetrieben dient. Dieses soll insbesondere erreicht werden
durch den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten und von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen.