Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66B, 3. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Stadt Hilden unmittelbar östlich des Westrings zwischen der Straße Auf dem Sand und dem Nordfriedhof und dem Hoxbachgraben in Flur 11 der Gemarkung Hilden. Es wird begrenzt durch die westliche Grenze der Flurstücke 866 und 1503, die durch eine gerade Linie verbunden werden, die westliche Grenze der Flurstücke 1032 und 808, die nördliche Grenze des Flurstücks 1496, die östliche und südliche Grenze des Flurstücks 1322,  die östliche Straßenbegrenzungslinie des Westringes, die nördliche Grenze des Flurstücks 905, die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 1683, die westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 1650, die nördliche Grenze der Flurstücke 1649 und 908.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der Struktur des vorhandenen Gewerbegebietes, welches vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben des produzierenden Gewerbes und Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben dient. Dieses soll insbesondere erreicht werden durch den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten und von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen.