Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht über die bisherigen Gespräche zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden über das künftige Kinderbetreuungsangebot in den Evangelischen Kindertageseinrichtungen und deren Finanzierung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Hilden abzuschließen, der insbesondere folgende Regelungstatbestände berücksichtigt:

 

1.         Die Ev. Kirchengemeinde Hilden übernimmt zum 01.08.2008 die Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein des Ev. Vereins "Kindergarten Schulstraße e.V." und ist damit Träger der Ev. Kindertageseinrichtungen Sonnenschein, Erlöserkirche und Friedenskirche.

 

2.         Für die beiden Ev. Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 9 bzw. 12 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz (entsprechend dem Trägeranteil an den Kindpauschalen) ab 01.08.2008. Der Zuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ wird befristet bis zum 31.12.2008 gewährt.

            Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche erhält ausschließlich den gesetzlichen Betriebskostenzuschuss. Der Trägeranteil ist weiterhin in vollem Umfang durch die Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzieren.

 

3.         Für die Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 6 %  der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz ab 01.08.2008.

 

4.         Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche wird zum 01.08.2008 als 4-gruppige Einrichtung und die Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche als 3-gruppige Einrichtung (in Trägerschaft der Ev. Kirche) weitergeführt.

 

5.         Für die Ev. Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ erfolgt zum 01.01.2009 ein Trägerwechsel zur Stadt Hilden (künftig städtische Kindertageseinrichtung).

 

6.            Die Regelungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden hinsichtlich der Gewährung der Sonderzuschüsse für die Ev. Kindertageseinrichtungen an der Erlöserkirche und der Friedenskirche gelten über den 31.12.2007 hinaus bis zum in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes. Der verlorene Zuschuss von 5,5 % als auch der rückzahlbare Zuschuss von 7,5 % werden bis zum 31.7.2008 gezahlt.

 

7.            Einrichtung zusätzlicher Gruppen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße.“