Sitzung: 25.08.2008 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 51/352
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht über
die bisherigen Gespräche zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde
Hilden über das künftige Kinderbetreuungsangebot in den Evangelischen
Kindertageseinrichtungen und deren Finanzierung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, einen Vertrag mit der Ev. Kirchengemeinde Hilden abzuschließen, der
insbesondere folgende Regelungstatbestände berücksichtigt:
1.        Die
Ev. Kirchengemeinde Hilden übernimmt zum 01.08.2008 die Ev. Kindertageseinrichtung
Sonnenschein des Ev. Vereins "Kindergarten Schulstraße e.V." und ist
damit Träger der Ev. Kindertageseinrichtungen Sonnenschein, Erlöserkirche und
Friedenskirche.
2.       Für die beiden Ev.
Kindertageseinrichtungen Die Arche und Sonnenschein gewährt die Stadt Hilden
einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 9 bzw. 12 % der
Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz (entsprechend dem Trägeranteil an den
Kindpauschalen) ab 01.08.2008. Der Zuschuss für die Ev. Kindertageseinrichtung
‚Die Arche’ wird befristet bis zum 31.12.2008 gewährt.
           Die
Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche erhält ausschließlich den gesetzlichen
Betriebskostenzuschuss. Der Trägeranteil ist weiterhin in vollem Umfang durch
die Ev. Kirchengemeinde Hilden zu finanzieren.
3.       Für die Ev. Kindertageseinrichtung an der
Erlöserkirche gewährt die Stadt Hilden einen freiwilligen städt. Zuschuss in
Höhe von 6 % der Kindpauschalen gemäß Kinderbildungsgesetz
ab 01.08.2008.
4.       Die Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche
wird zum 01.08.2008 als 4-gruppige Einrichtung und die Ev.
Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche als 3-gruppige Einrichtung (in
Trägerschaft der Ev. Kirche) weitergeführt.
5.        Für
die Ev. Kindertageseinrichtung ‚Die Arche’ erfolgt zum 01.01.2009 ein Trägerwechsel
zur Stadt Hilden (künftig städtische Kindertageseinrichtung).
6.
Die
Regelungen der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde
Hilden hinsichtlich der Gewährung der Sonderzuschüsse für die Ev. Kindertageseinrichtungen
an der Erlöserkirche und der Friedenskirche gelten über den 31.12.2007 hinaus bis
zum in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes. Der verlorene Zuschuss von 5,5
% als auch der rückzahlbare Zuschuss von 7,5 % werden bis zum 31.7.2008 gezahlt.
7.
Einrichtung
zusätzlicher Gruppen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren
im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße.“