Sitzung: 05.06.2008 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 51/356
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss
1.
Die Stadt Hilden gewährt den „Sonstigen Trägern von
Kindertageseinrichtungen“ (§ 19 Kinderbildungsgesetz NRW - KiBiz) einen
freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 9 % der Kindpauschalen sowie der
anerkennungsfähigen Mietkosten.
2.
Die Stadt Hilden gewährt den „Elterninitiativen“
als Träger von Kindertageseinrichtungen einen freiwilligen städtischen Zuschuss
in Höhe von 4 % der Kindpauschalen sowie der anerkennungsfähigen Mietkosten.
3.
Insgesamt dürfen der gesetzliche
Betriebskostenzuschuss und der freiwillige städt. Zuschuss 100 % der gemäß dem
Kinderbildungsgesetz NRW berechneten Kindpauschalen und anerkennungsfähigen
Mietkosten nicht übersteigen.“