Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss

 

1.            Die Stadt Hilden gewährt den „Sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen“ (§ 19 Kinderbildungsgesetz NRW - KiBiz) einen freiwilligen städt. Zuschuss in Höhe von 9 % der Kindpauschalen sowie der anerkennungsfähigen Mietkosten.

2.            Die Stadt Hilden gewährt den „Elterninitiativen“ als Träger von Kindertageseinrichtungen einen freiwilligen städtischen Zuschuss in Höhe von 4 % der Kindpauschalen sowie der anerkennungsfähigen Mietkosten.

3.            Insgesamt dürfen der gesetzliche Betriebskostenzuschuss und der freiwillige städt. Zuschuss 100 % der gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW berechneten Kindpauschalen und anerkennungsfähigen Mietkosten nicht übersteigen.“