Sitzung: 12.06.2008 Ausschuss für Schule, Sport und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 51/334
Beschlussvorschlag:
"  Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung
im Ausschuss für Schule, Sport und Soziales wie folgt:
    (1) Der
Eigenanteil gemäß § 97 (3) Schulgesetz NRW wird ab 01.08.2008 wie folgt neu
festgesetzt:
           Ø   10,80 €  für den/die erste Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen
           Ø    6,00 €  für
das 2. anspruchsberichtigte Kind
          Â
(2) Zwischen
der Stadt Hilden und der Rheinischen Bahngesellschaft AG sowie dem
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH wird zu dem am 15.08.2002 abgeschlossenen
Vertrag folgender Nachtrag vereinbart:
§ 1
      § 3 Abs. 1 wird zum 01.08.2008 wie folgt geändert:
                  In den Sätzen 1,2 und 3 wird der Betrag von 9,80 €
durch 10,80 € ersetzt
                  und im Satz 2 der Betrag von 5,65 € durch 6,00 €
ersetzt.
§ 2
      Zu diesem Vertragsnachtrag sind keine Nebenabreden erfolgt.
"