Sitzung: 18.06.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 10/035
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt
folgende Neufassung des § 4 Abs. 1 der Satzung über die Durchführung eines
Bürgerentscheides:
(1)Â Â Â Â Abstimmberechtigt
ist, wer am Tag des Bürgerentscheids Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1
des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen
Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem
16. Tag vor der Abstimmung im Abstimmungsgebiet seine Wohnung, bei mehreren
Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine
Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebiets hat.“