Sitzung: 14.07.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/045
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
Gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner derzeit gültigen Fassung
ordnet die Stadt Hilden für den Bereich des räumlichen Geltungsbereichs des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 10C die Umlegung an.
Die Anordnung der Umlegung umfasst das gesamte Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes Nr. 10C. Es wird begrenzt durch die Bahnhofsallee im Westen und Südwesten, die Benrather Straße im Südosten und die Poststraße im Norden.