Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103, 3.Änderung  (VEP Nr. 16) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1  Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im westlichen Eckbereich von Düsseldorfer Straße und Niedenstraße.

Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 16 umfasst die Flurstücke 307 und 308.

Alle Flurstücke liegen in Flur 1 der Gemarkung Hilden.

Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103, 3.Änderung.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die gewerbliche Nutzung des Plangebietes als Erweiterungsfläche für einen unmittelbar angrenzenden Gewerbebetrieb ermöglichen.