Sitzung: 14.07.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/049
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103, 3.Änderung (VEP Nr. 16) gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung
mit § 12 Abs. 1  Baugesetzbuch (BauGB)
vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt im Hildener Westen im
westlichen Eckbereich von Düsseldorfer Straße und Niedenstraße.
Der Vorhaben- und Erschliessungsplan Nr. 16
umfasst die Flurstücke 307 und 308.
Alle Flurstücke liegen in Flur 1 der
Gemarkung Hilden.
Zusammen bilden sie den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 103, 3.Änderung.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich die gewerbliche Nutzung des Plangebietes
als Erweiterungsfläche für einen unmittelbar angrenzenden Gewerbebetrieb
ermöglichen.