Sitzung: 23.04.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 60/090
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
„I.       Die im vollen Wortlaut
vorliegende Satzung der Stadt Hilden über die Festlegung der Merkmale der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Bruchhauser Weg
          - Karnaper Straße bis
Diesterwegstraße -“ (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
II.       Alle von der Erschließungsanlage
erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der ErschließungsÂbeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen Fassung das AbrechnungsÂgebiet.
Die vor
bezeichnete Erschließungsanlage ist endgültig hergestellt.
Sie entspricht den
Merkmalen des § 1 der zuvor unter II. benannten Satzung der Stadt Hilden über
die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung.
Vorstehender
Beschluss sowie die der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke (§ 133
Abs. 1 Baugesetzbuch)
sind öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“