Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und wird westlich begrenzt durch die Gerreshei­mer Straße, nördlich durch die Augustastraße und südöstlich durch die Hoffeldstraße.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich eine Wohnbebauung im Innenbereich des Baublocks ermöglichen sowie die Straßenrandbebauung südlich der Augustastraße und nördlich der Hoffeldstraße im Plangebiet städtebaulich ordnen. Die tatsächlich vorhandene gemischte Nutzung Gewerbe und Wohnen im Eckbereich Gerresheimer Str. / Hoffeldstraße soll in Richtung Wohnen fortentwickelt werden.