Sitzung: 07.01.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11
Vorlage: WP 04-09 SV 61/262
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 236A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S.
3316) in der zurzeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und wird
westlich begrenzt durch die GerresheiÂmer Straße, nördlich durch die
Augustastraße und südöstlich durch die Hoffeldstraße.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich eine
Wohnbebauung im Innenbereich des Baublocks ermöglichen sowie die
Straßenrandbebauung südlich der Augustastraße und nördlich der Hoffeldstraße im
Plangebiet städtebaulich ordnen. Die tatsächlich vorhandene gemischte Nutzung
Gewerbe und Wohnen im Eckbereich Gerresheimer Str. / Hoffeldstraße soll in
Richtung Wohnen fortentwickelt werden.