Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Aufhebung des am 18.03.2009 vom Stadtentwicklungsausschuss gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 236A.

 

          Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und beinhaltet die Fläche des Weiterbildungszentrums (Gerresheimer Str. 20, 20a und 20b) sowie die Flurstücke 1121, 1117 und 1142 alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden.

 

2.          Der Rat der Stadt Hilden beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236A mit geändertem Plangebiet und Planungsziel gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

          Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und beinhaltet die Fläche des Weiterbildungszentrums (Gerresheimer Str. 20, 20a und 20b) sowie die Flurstücke 1121, 1117, 1142, 1143 und 252, 1182, 1183, 254, 255, 256, 257 (Augustastraße 14 – 24) sowie 262 und 263 (Gerresheimer Straße 22 und 24) alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden.

 

          Planungsziel ist es, auf dem Hintergelände des Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz“ und der Grundstücke Augustastraße 14 – 24 zusätzliche Wohnbebauung zu ermöglichen.