Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt bestätigt nachfolgenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.06.2010:

 

Dem Bürgerantrag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs vom 15.04.2010 auf Erlass einer Ortssatzung gemäß § 86 BauO NRW zur Festsetzung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Festlegung von Qualitätsstandards von Fahrradabstellanlagen bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung  von baulichen und anderen Anlagen wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen und zur Beratung vorzulegen.