Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Durchführung von weitergehenden Untersuchungen zur Feststellung der erforderlichen baulichen Sanierungsaßnahmen am/im Gebäude „Kolpinghaus“, Kirchhofstr. 18, mit dem Ziel der Erstellung von Unterlagen nach § 14 GemHVO. Zu diesem Zweck werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € bereit gestellt. Die Deckung erfolgt durch einen Minderausgabe bei der Umlage VRR in derselben Höhe.“