Sitzung: 30.06.2010 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 51/062
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Jugendhilfeausschuss den Eigenanteil der Kindertageseinrichtungsträger der
anerkennungsfähigen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen im Rahmen der
Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
(Investitionsrichtlinie) in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren bis zu 50% zu bezuschussen, sofern die Träger nicht oder
nicht vollständig den Eigenanteil durch Inanspruchnahme vorhandener GTK –
und/oder KiBiz- Rücklagen decken können.
Die Auszahlung des
Zuschusses erfolgt nach Prüfung und Feststellung der zweckentsprechenden
Verwendung der Fördermittel (nach Vorlage des Verwendungsnachweises).