Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss den Eigenanteil der Kindertageseinrichtungsträger der anerkennungsfähigen Aufwendungen für bauliche Maßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen (Investitionsrichtlinie) in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis zu 50% zu bezuschussen, sofern die Träger nicht oder nicht vollständig den Eigenanteil durch Inanspruchnahme vorhandener GTK – und/oder KiBiz- Rücklagen decken können.

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung und Feststellung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel (nach Vorlage des Verwendungsnachweises).