Beschlussvorschläge:

 

Antrag BA-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

1.         das vorliegende „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ wird auf Seite 38 und 39 wie folgt geändert:

 

(Hinweis: alte Fassung mit entsprechenden Streichungen und Änderungen in Fettdruck aufgeführt)

„Hier für werden zwei der Bereiche vorgeschlagen:

·      Gewerbegebiet zwischen Düsseldorfer Straße und Bahntrasse für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten

·      Gewerbegebiet Westring für die allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten.

 

Die ausnahmsweise Zulässigkeit im Gewerbegebiet zwischen Düsseldorfer Straße und Bahntrasse orientiert sich an vergleichbaren Kriterien, wie sie für die Innenstadt formuliert sind (vgl., Kap. 7.2). Dies bedeutet, dass Agglomerationswirkungen mehrerer Angebote grundsätzlich zu verhindern sind. Aufgrund der zu erwartenden Größe von weiteren Vorhaben soll der Prüfradius, innerhalb dessen eine Unverträglichkeit zunächst vermutet werden kann, bei 500 m liegen (Innenstadt 200 m).

 

In der Nähe und im Einflussbereich von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet sollen Vergnügungsstätten auch innerhalb der definierten Bereiche konsequent ausgeschlossen werden.

 

Das Gewerbegebiet Westring …………“

In der Abbildung Nr. 6 auf Seite 39 wird die Darstellung des Gewerbegebietes zwischen Düsseldorfer Straße und Bahntrasse entfernt.

 

 

2.       die im „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ zu 1. dargestellten Handlungsempfehlungen als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei Standortentscheidungen und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzepts.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die im „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ dargestellten Handlungsempfehlungen als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei Standortentscheidungen und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzepts.