Beschlussvorschläge:
Antrag BA-Fraktion:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:
1.
das vorliegende „Steuerungskonzept
Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ wird auf Seite 38 und 39 wie folgt
geändert:
(Hinweis: alte Fassung mit entsprechenden
Streichungen und Änderungen in Fettdruck aufgeführt)
„Hier für werden zwei
der Bereiche vorgeschlagen:
·
Gewerbegebiet zwischen Düsseldorfer Straße und
Bahntrasse für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten
·
Gewerbegebiet Westring für die allgemeine
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten.
Die ausnahmsweise
Zulässigkeit im Gewerbegebiet zwischen Düsseldorfer Straße und Bahntrasse
orientiert sich an vergleichbaren Kriterien, wie sie für die Innenstadt
formuliert sind (vgl., Kap. 7.2). Dies bedeutet, dass Agglomerationswirkungen
mehrerer Angebote grundsätzlich zu verhindern sind. Aufgrund der zu erwartenden
Größe von weiteren Vorhaben soll der Prüfradius, innerhalb dessen eine
Unverträglichkeit zunächst vermutet werden kann, bei 500 m liegen (Innenstadt
200 m).
In der Nähe und im
Einflussbereich von Wohnnutzungen im Gewerbegebiet sollen Vergnügungsstätten
auch innerhalb der definierten Bereiche konsequent ausgeschlossen werden.
Das Gewerbegebiet
Westring …………“
In der Abbildung
Nr. 6 auf Seite 39 wird die Darstellung des Gewerbegebietes zwischen
Düsseldorfer Straße und Bahntrasse entfernt.
2.      die im „Steuerungskonzept
Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ zu 1. dargestellten
Handlungsempfehlungen als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in
Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei
Standortentscheidungen und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven
Umsetzung des Konzepts.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die im „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ dargestellten Handlungsempfehlungen als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei Standortentscheidungen und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzepts.