Beschlussvorschlag:

 

Antrag der BA-Fraktion:

 

Das vorliegende „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ wird geändert. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet zwischen Düsseldorfer Straße und Bahntrasse wird mit den dazugehörigen Erläuterungen und Abbildungen gestrichen.

 

 

Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/023

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die im „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten für die Stadt Hilden“ dargestellten Handlungsempfehlungen als verbindliche Leitlinie für das planerische Handeln in Sachen Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Hilden sowie bei Standortentscheidungen und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung des Konzepts.