Sitzung: 12.05.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 20/013
Beschlussvorschlag (mit Ergänzungen):
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss:
1)        Verträge
der…..(städt.
Gesellschaften) mit
Mitgliedern des Aufsichtsrates
           bedürfen der Genehmigung des
Aufsichtsrates.
2)        Die vorstehende Regelung gilt auch für
Verträge der …..(städt. Gesellschaften)
           mit Gesellschaften in denen
Mitglieder des Aufsichtsrates
                                  Geschäftsführer
                                              oder
Mitglied des Aufsichtsrates
                                              oder
der Gesellschafterversammlung
           sind.
3)Â Â Â Â Â Â Â Â Keine
Genehmigung aber eine Kenntnisnahme ist erforderlich
a)        bei einfachen Geschäften, die
eine Wertgrenze von 2.500 € jährlich
nicht   übersteigen,
           b)        bei Vergaben von Lieferungen und
Leistungen, wenn die
Gegenleistung im Rechnungsjahr 5.000 € nicht
überschreitet.
4)        Verträge
mit Mitgliedern der Gesellschafterversammlung bedürfen der Genehmigung der
Gesellschafterversammlung. Absatz 2 gilt entsprechend