Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag (mit Ergänzungen):

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

 

1)         Verträge der…..(städt. Gesellschaften) mit Mitgliedern des Aufsichtsrates
            bedürfen der Genehmigung des Aufsichtsrates.

 

2)         Die vorstehende Regelung gilt auch für Verträge der …..(städt. Gesellschaften)
            mit Gesellschaften in denen Mitglieder des Aufsichtsrates
                                   Geschäftsführer

                                               oder Mitglied des Aufsichtsrates

                                               oder der Gesellschafterversammlung

            sind.

 

3)         Keine Genehmigung aber eine Kenntnisnahme ist erforderlich
a)         bei einfachen Geschäften, die eine Wertgrenze von 2.500 €  jährlich

nicht    übersteigen,

            b)         bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen, wenn die

Gegenleistung im Rechnungsjahr 5.000 € nicht überschreitet.

 

 

4)         Verträge mit Mitgliedern der Gesellschafterversammlung bedürfen der Genehmigung der Gesellschafterversammlung. Absatz 2 gilt entsprechend