Sitzung: 12.05.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 30
Vorlage: WP 09-14 SV 60/012
Antragstext:
Die Satzung über Kostenersatz für
Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden soll
wie folgt ergänzt werden:
§ 4 Abs 2 – Ersatzpflichtige
Ist ein Grundstück bzw. Erbbaurecht in
Wohnungseigentum/Teileigentum aufgeteilt, wird jeder Wohnungs-/Teileigentümer
entsprechend ihrer bzw. seiner grundbuchlichen Eigentumsanteile herangezogen.