Sitzung: 12.05.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 60/011
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung zur Änderung der Fristen zur erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den festgesetzten Wasserschutzzonen der Stadt Hilden (§ 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW) - Anlage 1 der SV –
wird hiermit beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.