Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt nach Vorberatung durch den Wahlprüfungsausschuss gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz die Gültigkeit des Ergebnisses der Integrationsratswahl 2010 fest.