Sitzung: 05.05.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/033
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 502 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 30 Abs. 3 BauGB in der zurzeit
gültigen Fassung. Dieser Bebauungsplan bildet gleichzeitig die Änderung für die
Bebauungspläne, die im räumlichen Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplans Nr. 501 liegen.
Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet Hilden-Nordwest und wird begrenzt
durch:
-
nördliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Auf
dem Sand, Verbindungslinie zur nordöstlichen Ecke des Flurstücks Nr. 534 aus
Flur 10,
-
Ostgrenze des Flurstücks Nr. 534 aus Flur 10,
verlängert über die Lessingstraße hinweg, südliche Begrenzungslinie der
Lessingstraße, östliche Grenze des Flurstücks 224 aus Flur 10,
-
in Flur 50: Ostgrenze des Flurstücks 1080, östliche
und südliche Grenze des Flurstücks 625, südliche Grenze von Flurstück 624,
verlängert über die Herderstraße hinweg,
-
in Flur 11: westliche Grenze der Herderstraße,
südliche Grenze des Flurstücks 1501, 1500, 1616, 1615, östliche Grenze der
Flurstücke 1233, 1180, 1181, Nordgrenze der Flurstücke 1181, 1182, 1234, 1183,
Verbindung zur südöstlichen Ecke des Flurstücks Nr. 951, Südgrenze der
Flurstücke 951, 952, 953, Westgrenze der Flurstücke 953, 1042, 947, 948 und 949
und Verbindungslinie über die Straße Auf dem Sand.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Regelung der
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Plangebiet auf Grundlage des
Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten (Rahmenplan Spielhallen) der Stadt
Hilden. Im Plangebiet sollen Spielhallen grundsätzlich ausgeschlossen werden.