Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„1.   Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 07.02.2008 zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden eigenen Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung vom Vorsitzenden und dem Schriftführer des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.

 

2.    Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden gemäß den §§ 92 Abs.1 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung vom 24.01.2008, die den Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes zugrunde lag.

 

3.    Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß den §§ 92 Abs. 1 und 96 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.“

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„1.   Der Rat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.02.2008 zur Kenntnis.

 

Gemäß den §§ 92 Abs.1 und 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung vom 24.01.2008, die den Prüfungen des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes zugrunde lag, hiermit festgestellt.“

 

 

Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder:

 

„1.   Dem Bürgermeister wird gemäß der §§ 92 Abs. 1 und 96 GO NRW Entlastung erteilt.“