Sitzung: 05.03.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 14/042
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
„1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss
macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 07.02.2008 zu
eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden eigenen
Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung vom Vorsitzenden und dem Schriftführer
des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
2.   Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Hilden gemäß den §§ 92 Abs.1 und 96 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung vom 24.01.2008, die den Prüfungen
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes zugrunde lag.
3.   Der Rechnungsprüfungsausschuss
empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß den §§ 92 Abs. 1 und 96 GO NRW die
Entlastung des Bürgermeisters.“
Beschlussvorschlag für den Rat:
„1.  Der Rat
nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 27.02.2008 zur Kenntnis.
Gemäß den §§ 92 Abs.1 und 96 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 in der Fassung vom 24.01.2008, die den Prüfungen
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes zugrunde lag,
hiermit festgestellt.“
Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder:
„1.  Dem Bürgermeister wird gemäß der §§ 92 Abs. 1
und 96 GO NRW Entlastung erteilt.“