Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

„1.       Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2008, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 1 Abs. 2 GemHVO n.F.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntgabe des Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs. 2 GONW n.F.). Die Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im Sinne von § 80 Abs. 5 GO NW n.F. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht nach § 80 Abs. 6 GO NW n.F., bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2008, zur Einsichtnahme bereit zu halten.“