Sitzung: 05.05.2010 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Vorlage: WP 09-14 SV 60/012
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche
Abwasseranlage der Stadt Hilden soll wie folgt ergänzt werden:
§ 4 Abs 2 – Ersatzpflichtige
Ist ein Grundstück bzw. Erbbaurecht in Wohnungseigentum/Teileigentum
aufgeteilt, wird jeder Wohnungs-/Teileigentümer entsprechend ihrer bzw. seiner
grundbuchlichen Eigentumsanteile herangezogen.