Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Hilden soll wie folgt ergänzt werden:

 

§ 4 Abs 2 – Ersatzpflichtige

Ist ein Grundstück bzw. Erbbaurecht in Wohnungseigentum/Teileigentum aufgeteilt, wird jeder Wohnungs-/Teileigentümer entsprechend ihrer bzw. seiner grundbuchlichen Eigentumsanteile herangezogen.