Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende Satzung zur Änderung der Fristen zur erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den festgesetzten Wasserschutzzonen der Stadt Hilden (§ 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW)  - Anlage 1 –

wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Weitere zu veranlassen.