Sitzung: 30.01.2008 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 01/106
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung
NRW, die Stadt durch Rechtsverordnung des Innenministeriums zur Großen
kreisangehörigen Gemeinde bestimmen zu lassen und damit dann zusätzliche
Aufgaben, die bisher der Kreis wahrgenommen hat zu übernehmen, keinen Gebrauch
zu machen.