Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW, die Stadt durch Rechtsverordnung des Innenministeriums zur Großen kreisangehörigen Gemeinde bestimmen zu lassen und damit dann zusätzliche Aufgaben, die bisher der Kreis wahrgenommen hat zu übernehmen, keinen Gebrauch zu machen.