Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.09.1998 für den Bebauungsplan Nr. 237 und damit die Einstellung des Planverfahrens.

 

Das Plangebiet liegt im Westen des Hildener Stadtgebietes, Es wird begrenzt im Norden durch die Düsseldorfer Straße (B 228), im Osten durch die Liebigstraße, im Westen durch die Grabenstraße und im Süden durch die Nutzungsartengrenze, die über die Parzelle der Gemarkung Hilden, Flur 15, Flurstück 460 ca. 30 m südlich der Bessemer Straße von der Grabenstraße bis fast zur Liebigstraße verläuft, und ihre geradlinige Verlängerung zur Verlängerung hin.