Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt:

 

1.  die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 95, 4. Änderung gemäß §3 Abs. 2 und 13a BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S.2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 95, 4. Änderung liegt südlich des Claren-bachweges und beinhaltet das Flurstück 1376, in Flur 65 der Gemarkung Hilden.

 

     Vorrangiges Ziel der Planung ist die alleinige Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ für das Plangebiet, ohne die bisherige Festsetzung als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kirche“.

 

     Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 12.12.2008 zugrunde.