Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

            "Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage 1 beigefügten Schlussbericht."

 

 

Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.   Die gemäß § 93 Abs. 2 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister fest­gestellte Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Haushalts­jahres 2006 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 1 GO NRW am 26.11.2007 geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht nach § 101 Abs. 3 GO NRW vom gleichen Tage festgehalten. Die Jahresrechnung 2006 wird hiermit beschlossen. Sie wies folgendes Abschlussergebnis aus:

 

Ergebnis der Jahresrechnung 2006

 Einnahmen

Gesamt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Anordnungs-Soll

150.416.124,92 €

126.429.482,08 €

23.986.642.84 €

+

neue Haushalts-Einnahme-Reste

3.451.917,69 €

0,00 €

3.451.917,69 €

-

Abgänge alte Haushalts-Einnahme-Reste

- 9.300.000,00 €

0,00 €

- 9.300.000,00 €

-

Abgänge alte Kassen-Einnahme-Reste

+ 113.445,24 €

+ 115.821.75 €

- 2.376,51 €

Summe bereinigte Solleinnahmen

144.681.487,85 €

126.545.303,83 €

18.136.184,02 €

 

 

 

 

 

Ausgaben

Gesamt

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Anordnungs-Soll

137.258.921,84 €

125.653.197,94 €

11.605.723.90 €

+

neue Haushalts-Ausgabe-Reste

7.931.558,53 €

1.115.062,82 €

6.816.495,71 €

-

Abgänge alte Haushalt-/Kassen-Ausgabe-Reste

508.992,52 €

222.956,93 €

286.035,59 €

Summe bereinigte Sollausgaben

144.681.487,85 €

126.545.303,83 €

18.136.184,02 €

 

 


 

 

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von dem vom Rechnungsprüfungs­aus­schuss nach § 101 Abs. 3 GO NRW erstatteten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006.

 

Er beschließt auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses, dem Bürger­mei­ster nach § 94 Abs. 1 GO NRW für die Haushaltswirtschaft 2006 Entlastung zu erteilen.

 

 

 

3.    Der Bürgermeister wird gebeten, den allgemeinen Berichtsband des Schlußberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.11.2007 zur Einsichtnahme für Ein­woh­ner und Abgabepflichtige bereitzuhalten und hierauf gem. § 101 Abs. 4 GO NRW in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen."